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US-Gericht: ‚Obama-Care’ muss auch natürliche Familienplanung umfassen

10. August 2023 in Familie, 1 Lesermeinung
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Die Regierung Biden dürfe ihre bevorzugten Verhütungsmethoden den Frauen nicht aufzwingen, kommentierte eine Vertreterin der Alliance Defending Freedom, die eine Verordnung der Regierung Biden erfolgreich angefochten hat, das Urteil.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Die US-Regierung darf Methoden der Empfängnisregelung, die auf der Beobachtung des natürlichen Zyklus der Frau beruhen, nicht aus den staatlich vorgeschriebenen Krankenversicherungen unter dem Affordable Care Act („Obama Care“) ausschließen. Dies hat ein Gericht in Texas festgestellt.

Die US-Regierung hat im Dezember 2021 eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Krankenversicherungen übernahmen seither nur die Kosten für hormonelle Verhütungsmittel. Eine texanische Ärztin, die ihren Patienten natürliche Methoden zur Familienplanung anbietet, hat gegen diese Verordnung geklagt und Recht bekommen. Das Gericht verurteilte die US-Regierung darüber hinaus zur Zahlung der Anwaltskosten in Höhe von 65.000 US-Dollar.


Die Regierung Biden dürfe ihre bevorzugten Verhütungsmethoden den Frauen nicht aufzwingen. Unzählige Frauen würden Methoden zur Empfängnisregelung verwenden, die auf der Beobachtung des natürlichen Zyklus der Frau beruhen, weil diese ihren Bedürfnissen am besten entsprechen würden. Das Urteil sei daher eine Hilfe für alle Frauen, da es ihre Möglichkeiten erweitere, sagte Julie Marie Blake von der Alliance Defending Freedom (ADF). Die Organisation hatte die texanische Ärztin juristisch vertreten.

Viele Paare verwenden Methoden der natürlichen Empfängnisregelung, weil sie natürlich sind und weniger kosten als hormonelle Verhütungsmittel und keine Nebenwirkungen haben. Obwohl sie billiger sind als Verhütungsmittel kann die Ausbildung bis zu 500 US-Dollar für Kurse und Materialien kosten. Diese wurden bis zur Verordnung der Regierung Biden von den Krankenversicherungen im Rahmen des Affordable Care Act getragen.

 


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Lesermeinungen

 girsberg74 10. August 2023 
 

Freut mich,

dies Urteil möge für die Deutsche Bischofskonferenz zugleich eine Anregung sein, in ihren Bildungshäusern – und wo sonst sinnvoll – die Kenntnis über natürliche Empfängnisregelung (NER) zu fördern und zu verbreiten, statt lendenlahm zu propagieren, dass sie gegen Abtreibung sei.


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