Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  2. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  3. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  4. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  5. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  6. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  7. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  8. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  9. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  10. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  11. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  12. Bemerkenswerte Geste: Wenn Papst Leo nach Frankreich kommt, werden alle Kirchenglocken läuten
  13. Mutmaßlicher IS-Anhänger soll Anschlag auf eine Kirche in Bremen geplant haben - Festnahme
  14. Der evangelischen Theologischen Hochschule Basel soll die Akkreditierung entzogen werden
  15. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter

Ismail Tipi: Vollverschleierung verbieten

17. August 2022 in Deutschland, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ismail Tipi (CDU-Landtagsabgeordneter) gilt als einer der engagiertesten Kämpfer für ein Verbot der Vollverschleierung in Deutschland - Es gehe um eine frauenverachtende Ideologe - Hier werde „die Religionsfreiheit als Deckmantel missbraucht“


Wiesbaden (kath.net/pm) Ismail Tipi gilt als einer der engagiertesten Kämpfer für ein Verbot der Vollverschleierung in Deutschland. Er sagt: „Für mich steht fest: Hierbei geht es in den allermeisten Fällen nicht um Religion, sondern um Unterdrückung, um die äußerliche Manifestation einer frauenverachtenden Ideologie. Und dass können wir nicht zulassen – erst recht nicht, wenn die Religionsfreiheit als Deckmantel missbraucht wird.“ Tibi ist CDU-Landtagsabgeordneter in Hessen und  Integrationsexperte der hessischen CDU.

„Oft werde ich gefragt, was denn gegen die Vollverschleierung einzuwenden sei. Schließlich solle doch jeder selbst entscheiden, ob er sich verschleiern möchte oder nicht“, berichtet der Landtagsabgeordnete Ismail Tipi. „Die Antwort liegt für mich auf der Hand: Die Vollverschleierung nimmt den Frauen ihr Gesicht, verschattet alles identitätststiftende und ist somit nichts anderes, als ein mobiles Stoffgefängnis. Gewiss mag es einige Frauen geben, die sich freiwillig für das Tragen der Vollverschleierung entscheiden. Wir müssen jedoch davon ausgehen, dass die überwiegende Mehrheit der Frauen hierzu gezwungen wird.“


„Die Vorstellung, eine Vollverschleierung mit Burka oder Niqab sei zwingendes religiöses Gebot, herrscht vor allem in radikal-islamistischen und salafistischen Kreisen vor. Diejenigen, die eine Vollverschleierung fordern, setzten sich ebenso leidenschaftlich für die Abschaffung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Einführung des drakonischen Scharia-Rechts ein. Es ist fruchtbar zu sehen, dass viele Menschen, das Tragen der Vollverschleierung als Errungenschaft einer aufgeklärten und freiheitlichen Gesellschaft beklatschen, in der die Religionsfreiheit gerade auch die Verhüllung bis zur Unkenntlichkeit erfassen soll. Dabei verkennen sie jedoch, dass sie sich mit einer Ideologie gemeinmachen, die von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nichts wissen will“, verdeutlicht Ismail Tipi das Problem.

„Wer denkt, das Recht auf Vollverschleierung sei ein Gewinn für die Emanzipation der täuscht: Das Gegenteil ist der Fall. Die Vollverschleierung steht wie kein anderes Symbol für die Unterdrückung der Frau, für die Geringschätzung ihrer Würde und die Degradierung der Frau zu einem Menschen zweiter Klasse“, unterstreicht der Angeordnete. „Daher hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht bereits deutlich gemacht, dass ein Verbot der Vollverschleierung durchaus im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention sein kann. Auch zahlreiche Verfassungsrechtler haben bereits mehrfach bestätigt, dass ein solches Verbot nicht nur im Einklang mit dem Grundgesetz stehe, sondern vielmehr durch seine Grundrechte und die Menschenrechtsgarantie verfassungsrechtlich geboten sein kann.“

Ismail Tipi hat einen klaren Kurs und ein klares Ziel: „Wir müssen die falsche Toleranz überwinden und dürfen uns nicht vom Scheinargument der Religionsfreiheit blenden lassen. Vollverschleierung hat hiermit nichts zu tun. Es geht vielmehr um den Schutz von Frauen vor Unterdrückung und es geht schlussendlich auch um Sicherheitsaspekte, da unter einer Vollverschleierung vieles versteckt und die Identifizierung des Trägers praktisch unmöglich gemacht wird. Daher setze ich mich schon lange für ein Verbot der Vollverschleierung ein und werde das auch zukünftig tun. Ich bin davon überzeugt, dass wir dieses Verbot ganz besonders im Interesse der betroffenen Frauen und im Interesse unserer Demokratie dringend brauchen.“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Die Würde des Menschen kennt keine Grenze: In den Augen Gottes ist niemand unsichtbar
  2. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  3. „Die hl. Märtyrer von Międzyrzecz waren Menschen aus Fleisch und Blut, die bereit waren…“
  4. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  5. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  6. Bemerkenswerte Geste: Wenn Papst Leo nach Frankreich kommt, werden alle Kirchenglocken läuten
  7. Wer ist der Mann auf dem Tuch?
  8. Mutmaßlicher IS-Anhänger soll Anschlag auf eine Kirche in Bremen geplant haben - Festnahme
  9. Programm für Lateinamerika-Reise des Papstes veröffentlicht
  10. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  11. Präsident Trump nominiert Tochter von Franklin Graham zur Sonderbotschafterin für Religionsfreiheit
  12. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  13. Fast der gleiche Glaube?
  14. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter
  15. Slowakei: Papst Leo XIV. grüßt die Teilnehmer des Nationalen Marsches für das Leben in Bratislava

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz