Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Alte Messe braucht die Piusbruderschaft nicht
  2. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  3. Kurienerzbischof Pozzo: „Die beiden Formen des Römischen Ritus nicht gegeneinander ausspielen“
  4. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  5. „Alles, was auch nur entfernt katholisch aussieht, zu hinterfragen, davor zu warnen“
  6. Bischof Algermissen: kfd-Positionspapier zu § 218 StGB ist nicht katholisch
  7. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  8. „NMECHA hat mehr für den christlichen glauben getan als die letzten kirchentage der @EKD“
  9. Moskauer Patriarch Kyrill könnte auf EU-Sanktionsliste kommen
  10. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  11. Besorgniserregende antidemokratische und gewaltaffine Haltungen bei jungen Muslimen
  12. Die Menschenwürde hat keinen Reisepass
  13. ‚Jedes Knie soll sich beugen‘: Erzbischof Fisher ruft zum Knien vor der Eucharistie auf
  14. Verbrechen gegen Menschlichkeit und gegen das Christentum durch Russland!
  15. Voodoo-inspirierte Installationen in Kirchen? „Wie konnte das Erzbistum Paris so etwas genehmigen?“

Abtreibung: Fratze des Widersachers

5. Juli 2022 in Kommentar, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) hat am 24. Juni das abtreibungsfreundliche Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ aus dem Jahr 1973 aufgehoben - Ein Gastkommentar von Uwe Siemon-Netto / USA


USA (kath.net/idea)

Ich sah fern und meinte, im Bruchteil einer Sekunde in die Fratze des Wahrhaftigen zu blicken. Da waren hassverzerrte Minen auf allen TV-Kanälen. Die Gesichter der Reporterinnen der Deutschen Welle, der BBC und des Senders France 24 wirkten kaum weniger empört, als die scheußlich schrillen Demonstrantinnen. Dabei waren sie von Berufs wegen zur Objektivität verpflichtet. Was war passiert?

Ein Kalkül Donald Trumps war aufgegangen. Er hatte den Evangelikalen versprochen, freiwerdende Sitze am Obersten Gerichtshof mit Lebensrechtlern zu besetzen. Drei seiner neun Mitglieder fielen in Trumps Amtszeit aus. Jetzt haben dank Trump Konservative in dieser höchsten Instanz die Mehrheit, und alsbald kippten sie denn auch den 1973 gefällten höchstrichterlichen Spruch, dass Abtreibungen ein von der Verfassung garantiertes Frauenrecht waren. Ab sofort ist es ausschließlich Sache der einzelnen Bundesstaaten zu bestimmen, ob Schwangerschaftsabbrüche erlaubt sein sollten oder nicht. Einige von ihnen hatten in Erwartung des höchstrichterlichen Urteils bereits einschlägige Gesetze parat.


Die darob empörten Medienstars hätten nun nach guter Journalistensitte stellvertretend für ihre Zuschauer einige Kernfragen Fragen stellen müssen, dies aber unterlassen, zum Beispiel:

1. Was wird da eigentlich abgetrieben? Sind es nichtssagende Zellenklumpen wie etwa Wurmfortsätze? Antwort: Nein, es sind Föten, also richtige, nur eben noch im Mutterleib wachsende Menschen mit ihrer eigenen DNS (in Deutschland fast nur noch nur unter ihrem englischen Akronym DNA bekannt), die bis zum Greisenalter und Tod dieselbe bleibt.

2. Wie viele dieser Menschen wurden in den USA seit 1973 verfassungskonform entleibt? Antwort: über 63 Millionen, jawohl, dreiundsechzig Millionen! Das entspricht der Bevölkerung Frankreichs.

3. Was haben diese Menschen verbrochen, um zum Tode verurteilt zu werden? Antwort: Nichts! Umfragen weltlicher Forschungsinstitute zeigen, dass keiner der angegebenen Gründe für Schwangerschaftsabbrüche zu Freisprüche von einer Mord- oder Totschlagsanklage reichen würde: Ein Baby hätte die werdenden Mütter zu viel gekostet, im Beruf oder Studium gestört, oder war die Folge eines mittlerweile in die Brüche gegangenen Verhältnisses. Nur in einem Prozent aller Fälle war die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung. Inzucht war lediglich in einem halben Prozent der Grund.

4. Was bedeutet der Begriff „Roe vs. Wade“, unter dem diese Gerichtssache von 1973 weltweit bekannt wurde? Henry Wade war der Oberstaatsanwalt von Dallas, gegen den eine Frau mit dem Pseudonym Jane Roe klagte, um ihr „Recht“ auf Abtreibung durchzusetzen. Eigentlich hieß sie Norma McCorvey. Später bereute sie tief, was sie getan hatte. Sie gründete einen christlichen Dienst, der für das Lebensrecht Ungeborener kämpfte.

Schlussfrage: Was sind überhaupt diese -zig Millionen Leben, die seit 1973 ausgelöscht werden? Dies lässt offensichtlich nur eine Antwort zu: Unschuld pur. Sie hasst der Widersacher am meisten. Sie ist sein bevorzugtes Satansfutter, das er in den letzten fünf Jahrzehnten in den USA uneingeschränkt hat herunterschlingen dürfen.

Der Autor, Uwe Siemon-Netto, ist Journalist, Theologe und Gründer des Zentrums für lutherische Theologie und Öffentliches Leben in Capistrano Beach (Kalifornien).


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG nur noch bis 22. JUNI!!!
  2. Die Alte Messe braucht die Piusbruderschaft nicht
  3. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  4. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  5. Kurienerzbischof Pozzo: „Die beiden Formen des Römischen Ritus nicht gegeneinander ausspielen“
  6. Neuer Trend in den USA: Abkehr von nüchternen Kircheninnenräumen
  7. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  8. ‚Das Christentum ist in Deutschland inzwischen fast so bedroht wie das Auerhuhn‘
  9. „Alles, was auch nur entfernt katholisch aussieht, zu hinterfragen, davor zu warnen“
  10. Bischof Algermissen: kfd-Positionspapier zu § 218 StGB ist nicht katholisch
  11. Rückflug des Papstes von Teneriffa nach Rom um mehrere Stunden verzögert
  12. ‚Jedes Knie soll sich beugen‘: Erzbischof Fisher ruft zum Knien vor der Eucharistie auf
  13. 'Ein Akt der Hoffnung': US-Bischöfe weihen die USA dem Heiligsten Herzen Jesu
  14. „NMECHA hat mehr für den christlichen glauben getan als die letzten kirchentage der @EKD“
  15. Voodoo-inspirierte Installationen in Kirchen? „Wie konnte das Erzbistum Paris so etwas genehmigen?“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz