Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Alte Messe braucht die Piusbruderschaft nicht
  2. Eduard Habsburg: Alte Messe ist ‚absolute Antithese zur heutigen Welt‘
  3. Erzbistum Washington entlässt Exorzisten wegen Äußerungen zu UFOs und Dämonen
  4. Kurienerzbischof Pozzo: „Die beiden Formen des Römischen Ritus nicht gegeneinander ausspielen“
  5. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  6. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  7. „Alles, was auch nur entfernt katholisch aussieht, zu hinterfragen, davor zu warnen“
  8. Bischof Algermissen: kfd-Positionspapier zu § 218 StGB ist nicht katholisch
  9. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  10. Moskauer Patriarch Kyrill könnte auf EU-Sanktionsliste kommen
  11. Besorgniserregende antidemokratische und gewaltaffine Haltungen bei jungen Muslimen
  12. „NMECHA hat mehr für den christlichen glauben getan als die letzten kirchentage der @EKD“
  13. Die Menschenwürde hat keinen Reisepass
  14. Verbrechen gegen Menschlichkeit und gegen das Christentum durch Russland!
  15. ‚Jedes Knie soll sich beugen‘: Erzbischof Fisher ruft zum Knien vor der Eucharistie auf

„Die Abtreibungslobby hat sprachlich und inhaltlich gekonnt manipuliert“

23. Juni 2022 in Prolife, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


„Wir müssen uns fragen, wie es soweit kommen konnte, dass in unserem Land die Tötung eines Menschen beworben werden darf?“ Gastkommentar von Cornelia Kaminski


Berlin (kath.net) Morgen wird der Bundestag über §219a (Verbot der Werbung für Abtreibungen) abstimmen. Dass das Parlament unter der Ampelregierung, die sich selbst als „Fortschrittskoalition“ bezeichnet, solche Werbung erlauben wird, stellt niemand mehr in Frage. Wir aber müssen uns fragen, wie es soweit kommen konnte, dass in unserem Land die Tötung eines Menschen beworben werden darf?

Die Gründe hierfür liegen vor allem darin, dass die Abtreibungslobby gekonnt sprachlich und inhaltlich manipuliert hat. Inhaltlich deswegen, weil die von der Ampelregierung gewünschte Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch kein Informationsdefizit beseitigen wird. Denn ein solches existiert überhaupt nicht. Die in der vergangenen Legislaturperiode erfolgte Novellierung des Werbeverbots für Abtreibungen ermöglicht es jeder abtreibungswilligen Schwangeren, sich eine von der Bundesärztekammer gepflegte, monatlich aktualisierte Liste aus dem Internet zu laden, in der nicht nur sämtliche Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, mit sämtlichen Kontaktdaten verzeichnet sind, sondern auch die von ihnen jeweils angebotenen Methoden. Einfacher, schneller und umfassender kann sich heute gar nicht informieren, wer die Abtreibung eines Kindes erwägt. Stattdessen wird die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen das in Teilen der Gesellschaft unterentwickelte Bewusstsein für das Lebensrecht ungeborener Menschen weiter untergraben. Denn es ist praktisch niemandem zu vermitteln, dass eine Handlung, für die geworben werden darf, rechtswidrig und prinzipiell strafbar sein soll.


Sprachlich erfolgte die Manipulation vor allem in der Weise, wie über die betroffenen Menschen gesprochen wird. Da wird das Narrativ der autonomen Frau bedient, zu deren Recht auf sexuelle Selbstbestimmung unbedingt das Recht auf vorgeburtliche Kindstötung gehören müsse. Wie wenig selbstbestimmt Frauen tatsächlich sind, die abtreiben lassen, wie viel Fremdbestimmung durch Partner und Umfeld zu dieser Entscheidung führen – das passt nicht ins Bild und wird daher geleugnet, denn schließlich ist es viel einfacher, Frauen in Not eine Abtreibung anzubieten als Hilfe und Unterstützung. Dass diese Fremdbestimmung massiv ist, erleben wir täglich in unserer Beratungshotline vitaL, bei der Frauen in höchster Not von dem Druck berichten, dem sie durch all diejenigen ausgesetzt sind, denen das Kind im Wege stehen könnte.

Ebenso sorgfältig wurde das Narrativ des Arztes gepflegt, der seinen unverschuldet in Not geratenen Patientinnen selbstlos dadurch hilft, dass er ihr ungeborenes Kind tötet, und der dabei so viel Unmut ausgesetzt ist, dass diesen Job keiner mehr machen will. Tatsächlich aber geht die Zahl der Medizinier, die abtreiben möchten, in dem Maße zurück, wie das Wissen um die vorgeburtliche Entwicklung des Menschen wuchs und Ultraschallaufnahmen ungeborener Kinder an Qualität und Präzision zunahmen. Wer einmal das schlagende Herz eines Kindes im ersten Schwangerschaftsdrittel gehört hat, wer einmal gesehen hat, wie es mit Armen und Beinen strampelt, der hat halt einfach ein Problem damit, es abzusaugen. Es ist kein Zufall, dass Deutschlands bekannteste und eifrigste Abtreibungsärzte nicht Gynäkologen sind und ausschließlich Abtreibungen durchführen. Kristina Hänel hat nicht einmal eine Kassenzulassung als Allgemeinmedizinerin. Ebenso wie Friedrich Stapf verdient sie ihr Geld nahezu ausschließlich mit vorgeburtlichen Kindstötungen. Vom Wunder der Entwicklung des vorgeburtlichen Kindes haben beide offensichtlich keine Ahnung.

Und daher war ein drittes, wortmächtiges Narrativ notwendig, um den §219a zu kippen. Vom Kind darf nicht gesprochen werden. Das ungeborene Kind ist „Schwangerschaftsgewebe“ oder „Empfängnis“, die entfernt werden (O-Ton Kristina Hänel). Das ist medizinisch und wissenschaftlich so falsch und in der Wortwahl rückständig, dass es schon fast lächerlich ist – wenn da nicht Bundesjustizminister Marco Buschmann wäre, der genau die Ärzte als wissenschaftliche Leuchten betrachtet, die ein solches Vokabular verwenden. Und der gleichzeitig diejenigen als Fake News Schleudern bezeichnet, die einfach nur aussprechen, was jeder weiß, der des logischen Denkens mächtig ist, und was das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt hat: Zu keinem Zeitpunkt seiner Entwicklung ist der Mensch etwas anderes als ein lebendiger Mensch. Bei einer Abtreibung stirbt daher ein Mensch, und kein Schwangerschaftsgewebe und erst recht keine „Empfängnis“.  Wer anderes behauptet, ist nicht fortschrittlich, sondern befindet sich auf dem Wissenstand voriger Jahrhunderte. Wir aber sollen belogen werden. Wir sollen glauben, dass bei einer Abtreibung lediglich eine „Schwangerschaft unterbrochen wird“ (O-Ton Minister Buschmann, der hier das DDR-Vokabular benutzt), dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt Werbung für Abtreibung dringender brauchen als Unterstützung, und dass unser Land fortschrittlich regiert wird von Koalitionären, die sprachlich im SED-System und wissenschaftlich im vorigen Jahrhundert steckengeblieben sind. Die bittere Logik dieses „Fortschritts“: Abtreibungen werden prinzipiell erlaubt werden. Wieso auch nicht, man darf ja schließlich dafür werben.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG nur noch bis 22. JUNI!!!
  2. Die Alte Messe braucht die Piusbruderschaft nicht
  3. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  4. Eduard Habsburg: Alte Messe ist ‚absolute Antithese zur heutigen Welt‘
  5. Kurienerzbischof Pozzo: „Die beiden Formen des Römischen Ritus nicht gegeneinander ausspielen“
  6. Neuer Trend in den USA: Abkehr von nüchternen Kircheninnenräumen
  7. ‚Das Christentum ist in Deutschland inzwischen fast so bedroht wie das Auerhuhn‘
  8. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  9. Bischof Algermissen: kfd-Positionspapier zu § 218 StGB ist nicht katholisch
  10. „Alles, was auch nur entfernt katholisch aussieht, zu hinterfragen, davor zu warnen“
  11. Rückflug des Papstes von Teneriffa nach Rom um mehrere Stunden verzögert
  12. ‚Jedes Knie soll sich beugen‘: Erzbischof Fisher ruft zum Knien vor der Eucharistie auf
  13. 'Ein Akt der Hoffnung': US-Bischöfe weihen die USA dem Heiligsten Herzen Jesu
  14. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  15. Voodoo-inspirierte Installationen in Kirchen? „Wie konnte das Erzbistum Paris so etwas genehmigen?“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz