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| ![]() Woelki gegen Bild - 2:08. Juni 2022 in Deutschland, 6 Lesermeinungen Das Landgericht Köln hat heute erneut in der juristischen Auseinandersetzung gegen die Bildzeitung und deren Redakteur Nikolaus Harbusch zugunsten von Rainer Maria Kardinal Woelki entschieden Köln (kath.net/pm)red) Das Landgericht Köln hat heute erneut in der juristischen Auseinandersetzung gegen die Bildzeitung und deren Redakteur Nikolaus Harbusch zugunsten von Rainer Maria Kardinal Woelki entschieden. Demnach stellte das Gericht fest, dass ein Bericht über eine "Vertuschungs-'Mafia'" eine unzulässige Verdachtsberichterstattung darstelle und auch die Rede von einem "bislang geheim gehaltenen Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums Köln" nicht den Tatsachen entsprechen. In dem Urteil wird auch festgehalten, dass die Behauptung der Zeitung nahe legen, dass der Kardinal die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle nicht ernsthaft betrieben habe. Das sei aber eine Herabsetzung seines Rufes und damit werden die Persönlichkeitsrechte des Kardinals verletzt. Bereits Mitte Mai hatte der Kardinal in einem anderen Urteil gegen die Zeitung gewonnen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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