Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  2. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  3. Papst: „Ich brauche Ihre Unterstützung – eine starke, ausdrückliche und öffentliche Unterstützung“
  4. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  5. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  6. Gehört der menschliche Leichnam der Allgemeinheit?
  7. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  8. Erzbischof Grünwidl: "Das größere Problem ist der Gläubigenmangel"
  9. Vatikan veröffentlicht Programm der Kardinalsversammlung
  10. Vorläufige Dialogpause zwischen der „Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“ und dem Vatikan
  11. WM-Public-Viewing in katholischer KIRCHE - (K)eine gute Idee?
  12. "Der priesterliche Weg ist kein Weg irdischer Herrlichkeit, sondern ein Weg des Kreuzes"
  13. Leo XIV: „Die Autorität des Primats liegt bei demjenigen, der zuhört und nur deshalb führt“
  14. US-Bischof Barron: „Erzbischof Paglia bestätigte die schlimmsten Befürchtungen vieler von uns“
  15. Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen

Deutschland hebt das Werbeverbot für Abtreibungen auf

10. März 2022 in Prolife, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Lebensschützer befürchten weitere Aufweichung des Bewusstseins für die Problematik, dass bei einer Abtreibung ein ungeborenes Kind aktiv getötet wird


Berlin (kath.net/pl) Werbung für Abtreibung ist künftig jenen Ärzten erlaubt, die willens sind, das Leben eines ungeborenen Kindes aktiv zu beenden. In der Diktion der Pressemitteilung der Deutschen Bundesregierung liest sich das so: „Das Kabinett hat die Aufhebung des Werbeverbotes für Abtreibungen beschlossen.  Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen. Schwangere sollen so einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden können.“ Jedoch bleibe „irreführende oder abstoßende Werbung für alle Arten von Schwangerschaftsabbrüchen … weiter verboten. Damit wird sichergestellt, dass die Aufhebung des Werbeverbots nicht zu Lücken im grundrechtlich gebotenen Schutzkonzept für das ungeborene Leben führt“, behauptet die deutsche Bundesregierung in der Pressemitteilung weiter. Rückwirkend werden anderslautende strafgerichtliche Urteile ab Oktober 1990 aufgehoben.


Lebensschützer befürchten, dass der Zugang zur Abtreibung dadurch noch stärker erleichtert wird, das Bewusstsein für die Problematik der Tötung ungeborener Kinder noch weiter schwindet, aber vor allem dies erst ein Etappensieg für die weiteren Pläne zum Ausbau der Legalisierung der Abtreibung sein könnte.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - HEUTE ANMELDESCHLUSS!
  2. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  3. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  4. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  5. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  6. Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
  7. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  8. Johannes Laichner neuer "Missio"-Nationaldirektor in Österreich
  9. Ehemalige Hamas-Geisel deckt die Lügen der UN-Sonderberichterstatterin auf!
  10. US-Bischof Barron: „Erzbischof Paglia bestätigte die schlimmsten Befürchtungen vieler von uns“
  11. "Der priesterliche Weg ist kein Weg irdischer Herrlichkeit, sondern ein Weg des Kreuzes"
  12. Das zweite Konsistorium Leos XIV.
  13. Französische Sportmoderatorin: „Es gibt hunderte Spieler, die dafür töten würden“
  14. Gehört der menschliche Leichnam der Allgemeinheit?
  15. Vorläufige Dialogpause zwischen der „Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“ und dem Vatikan

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz