Deutschland hebt das Werbeverbot für Abtreibungen auf

10. März 2022 in Prolife


Lebensschützer befürchten weitere Aufweichung des Bewusstseins für die Problematik, dass bei einer Abtreibung ein ungeborenes Kind aktiv getötet wird


Berlin (kath.net/pl) Werbung für Abtreibung ist künftig jenen Ärzten erlaubt, die willens sind, das Leben eines ungeborenen Kindes aktiv zu beenden. In der Diktion der Pressemitteilung der Deutschen Bundesregierung liest sich das so: „Das Kabinett hat die Aufhebung des Werbeverbotes für Abtreibungen beschlossen.  Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen. Schwangere sollen so einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden können.“ Jedoch bleibe „irreführende oder abstoßende Werbung für alle Arten von Schwangerschaftsabbrüchen … weiter verboten. Damit wird sichergestellt, dass die Aufhebung des Werbeverbots nicht zu Lücken im grundrechtlich gebotenen Schutzkonzept für das ungeborene Leben führt“, behauptet die deutsche Bundesregierung in der Pressemitteilung weiter. Rückwirkend werden anderslautende strafgerichtliche Urteile ab Oktober 1990 aufgehoben.

Lebensschützer befürchten, dass der Zugang zur Abtreibung dadurch noch stärker erleichtert wird, das Bewusstsein für die Problematik der Tötung ungeborener Kinder noch weiter schwindet, aber vor allem dies erst ein Etappensieg für die weiteren Pläne zum Ausbau der Legalisierung der Abtreibung sein könnte.

 


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