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| ![]() Uni Regensburg verweigert Lebensschutzgruppe die Anerkennung21. Februar 2022 in Prolife, 2 Lesermeinungen Der zuständige „Studentische Sprecher*innenrat“ verweist auf interne Richtlinien und eine demokratische Abstimmung. ProLife Europe will rechtlich gegen die Diskriminierung vorgehen. Regensburg (kath.net/ProLife Europe/mk) Eine von der Lebensschutzorganisation ProLife Europe (PLE) gegründete Lokalgruppe wurde von der Studentenvertretung der Universität Regensburg als offizielle Hochschulgruppe ohne Nennung von Gründen abgelehnt. Die Gruppengründung selbst war von wochenlanger Vorarbeit begleitet. Bei einem Infoabend der PLE-Regionalleiterin und einer Studentin fanden sich dann genug junge Leute, die der Gründung einer (zunächst) Stadtgruppe zustimmten. Der Weg auf die Uni war das nächste Ziel. In Regensburg ist der „Studentische Sprecher*innenrat“ als (indirekt) gewählte Vertretung der Studenten für die Akkreditierung von „Hochschulgruppen“ zuständig. Den anerkannten Gruppen werden Räume und Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Ein Blick auf die aktuelle Liste, wo sich eine „diverse“ (gegen Sexismus und „Queerfeindlichkeit“), eine muslimische und eine ökologische Gruppe finden, zeigt schon, woher der Wind weht. Nicht ganz überraschend bekam PLE auf einen ersten Antrag auf Anerkennung im April 2021 monatelang keine Antwort. Erst nach einem halben Jahr und mehrmaliger Nachfrage kam eine Rückmeldung – die Ablehnung als das „Ergebnis einer demokratischen Abstimmung auf Basis unserer Akkreditierungsrichtlinien“. Diese stellt der „Sprecher*innenrat“ jedoch nicht zur Verfügung. Die Weigerung basiert also offenbar auf der subjektiven Meinung einer Mehrheit des Rates – eine klare Diskriminierung. Dagegen wird PLE nun – wenn nötig mit juristischem Beistand – vorgehen, um der freien Meinungsäußerung zum Durchbruch zu verhelfen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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