Loginoder neu registrieren? |
||||||
| ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Haftbefehl gegen vom Vatikan angeklagten Manager Torzi aufgehoben16. Oktober 2021 in Aktuelles, keine Lesermeinung Oberster Kassationsgerichtshof verweist Causa zurück an niedere Instanz. Rom (kath.net/ KAP) Der Oberste Kassationsgerichtshof in Italien hat einen Haftbefehl gegen den vom Vatikan angeklagten Finanzmanager Gianluigi Torzi aufgehoben. Medienberichten (Donnerstag) zufolge verwies das Gericht die Angelegenheit zurück an eine niedere Instanz. Dort müsse nun darüber entschieden werden, ob der international wirksame Haftbefehl gegen den in London lebenden Italiener in Kraft bleibe oder nicht. Die Gründe für den Beschluss der Richter sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Die Anwälte des Managers werteten die vorläufige Aufhebung indes als wichtigen Schritt, um die Unschuld ihres Mandanten zu beweisen. Dies zeige "die Haltlosigkeit der von der vatikanischen Justiz entwickelten Anklage", hieß es in einer Stellungnahme der Anwälte. Torzi ist in einen Finanzskandal des vatikanischen Staatssekretariats verwickelt. Im Juli hatte im Vatikan ein aufsehenerregender Strafprozess begonnen, der die Hintergründe eines verlustreichen Immobiliengeschäfts in London klären soll. Zu den Angeklagten zählt auch Torzi. Ihm wird Erpressung, Unterschlagung, Betrug, Veruntreuung und Geldwäsche vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Rom ermittelt ebenfalls in dieser Angelegenheit; eine eventuelle Auslieferung Torzis aus England in den Vatikan könnte allenfalls über Italien erfolgen.
Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuVatikan
| Top-15meist-gelesen
| |||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |