Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  2. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  3. Eine Treue, die Zukunft schafft!
  4. Meldestelle Christenschutz: Christliche Flüchtlinge sind fassungslos über Skandal-Ausstellung
  5. Hippe Missionare sind brandgefährlich
  6. Der ‚gerechte Mann‘ im Heilsplan Gottes
  7. Meinungsfreiheit auf katholisch
  8. THESE: Wir haben Gott vergessen...
  9. Wie genau nimmt es der BR-Rundfunk mit der Wahrheit?
  10. US-Arzt gibt Freundin im Schlaf Abtreibungspillen, Baby stirbt
  11. Wenn das 'Drehbuch' schon vorher feststeht
  12. 'Vor der heiligen Nacht von Weihnachten denkt an eine Person, mit der ihr Frieden schließen könnt!'
  13. Vatikan äußert sich nicht über Themen des Konsistoriums
  14. ‚Trans-Kinder‘: Hitzige Debatte zwischen Elon Musk und Kaliforniens Gouverneur Newsom
  15. Papst Leo ernennt Pro-Life-Bischof zum Erzbischof von New York

Oberster Gerichtshof hebt alle Einschränkungen für Gottesdienste in Kalifornien auf

1. Mai 2021 in Chronik, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Einschränkungen seien eine ungerechtfertigte Diskriminierung religiöser Veranstaltungen, welche gegenüber vergleichbaren säkularen Versammlungen benachteiligt würden, urteilte das Höchstgericht.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat das Verbot öffentlicher Gottesdienste in Innenräumen aufgehoben, ebenso die Beschränkungen bei der Zahl der Gottesdienstbesucher und beim Gesang.

Das Verbot öffentlicher Gottesdienste war bereits am 5. Februar 2021 gefallen. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof alle Einschränkungen aufgehoben. Religiöse Veranstaltungen seien gegenüber vergleichbaren säkularen Versammlungen zu Unrecht diskriminiert worden, argumentierte die Klägerin, die South Bay United Pentecostal Church. Der Gerichtshof hat sich dieser Argumentation angeschlossen.


Die neueste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes sei „ein weiterer großer Sieg für die Religionsfreiheit“, sagte Rechtsanwalt Paul Jonna von der Thomas More Society, der die South Bay United Pentecostal Church vertreten hat. Sie sei auch eine deutliche Botschaft für die Gerichte niedrigerer Instanz, die zugunsten der Verbote der Regierung von Kalifornien entschieden hatten. Ihnen müsse klar sein, dass der Oberste Gerichtshof intervenieren werde, wenn das Recht auf freie Ausübung der Religion verletzt werde, sagte Jonna.

Die Regierung von Kalifornien hat im April zunächst die Zugangsbeschränkungen und dann das Gesangsverbot aufgehoben. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zeigt, dass diese Bestimmungen zu Unrecht erlassen worden sind.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Lorger 1. Mai 2021 
 

Die Gerichtsentscheidung ist sehr erfreulich.

Für mich ist jedoch die Frage, warum sich die Katholische Kirche nicht zumindest der Klage angeschlossen hat.


0
 
 Totus Tuus 1. Mai 2021 
 

Die Corona Diktatur bekommt Gott sei Dank Widerstand.

Die ganzen Massnahmen sind Willkür. Im Katechismus lesen wir:2242 Der Bürger hat die Gewissenspflicht, die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese Anordnungen den Forderungen der sittlichen Ordnung, den Grundrechten des Menschen oder den Weisungen des Evangeliums widersprechen. Den staatlichen Autoritäten den Gehorsam zu verweigern, falls deren Forderungen dem rechten Gewissen Widersprechen, findet seine Rechtfertigung in der Unterscheidung zwischen dem Dienst Gottes und dem Dienst an der staatlichen Gemeinschaft.


4
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  2. Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung
  3. Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig
  4. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  5. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  6. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
  7. Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie
  8. Krach in der Ampel-Regierung: Kubicki fordert Lauterbach zum Rücktritt auf
  9. Covid-19-Pandemie: Ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt
  10. AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  3. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  4. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  5. Meldestelle Christenschutz: Christliche Flüchtlinge sind fassungslos über Skandal-Ausstellung
  6. O Adonai, et Dux domus Israel
  7. O radix Jesse
  8. O clavis David
  9. Hippe Missionare sind brandgefährlich
  10. Papst Leo ernennt Pro-Life-Bischof zum Erzbischof von New York
  11. Wenn das 'Drehbuch' schon vorher feststeht
  12. O Oriens, lucis aeternae
  13. O Rex gentium
  14. O Emmanuel
  15. Meinungsfreiheit auf katholisch

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz