
Kalifornien: Oberster Gerichtshof hebt Gottesdienstverbot in Kirchen auf10. Februar 2021 in Aktuelles, 1 Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das Verbot von öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen entspreche keiner Expertise und schränke die Religionsfreiheit unverhältnismäßig ein - Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl ist aber laut Urteil möglich.
Washington D.C. (kath.net/jg)
Der Oberste Gerichtshof der USA hat am 5. Februar das in Kalifornien geltende Verbot öffentlicher Gottesdienste in geschlossenen Räumen aufgehoben. Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 25 Prozent des Fassungsvermögens sei allerdings zulässig, ebenso ein Verbot beziehungsweise eine Einschränkung des Gesanges während des Gottesdienstes, berichtet CBS News. 
Die Richter beurteilten den Fall zweier christlicher Gemeinschaften, die mehr als 150 Kirchen in Kalifornien betreuen. Diese hatten gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienste in geschlossenen Räumen, das wegen wegen der Corona-Pandemie verhängt worden ist, geklagt.
Die Höchstzahl der Teilnehmer an einem Gottesdienst selbst in der geräumigsten Kathedrale auf Null zu reduzieren entspreche keiner Expertise, schrieb John Roberts, der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes. Die Bestimmung des Bundesstaates Kalifornien sei vielmehr Ausdruck unzureichender Würdigung der Interessen, die auf dem Spiel stünden, kritisierte er.
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Lesermeinungen | mphc 10. Februar 2021 | |  | Endlich wurde Recht gesprochen. Wenn man überhaupt keine Hl. Messe in der Kirche mitfeiern darf, ist das bedrückend und ungerecht. |  2
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