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Erzbistum Köln: Auch Weihbischof Puff vorläufig freigestellt

19. März 2021 in Deutschland, 16 Lesermeinungen
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Weitere vorsorgliche Freistellung nach Lektüre der Unabhängigen Untersuchung


Köln (kath.net/PEK) Im gestern veröffentlichen Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger wird neben anderen ein ehemaliger Leiter der Hauptabteilung Seelsorge Personal benannt, der ebenfalls eine Pflichtverletzung begangen hat. Konkret wird im Gutachten ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht in einem Fall benannt. Dieser Hauptabteilungsleiter ist der jetzige Weihbischof Ansgar Puff. Er hat den Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki gebeten, ihn vorläufig bis zur Klärung der Umstände zu beurlauben. Er tut dies, um eine sachgerechte Bewertung der im Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger benannte Pflichtverletzung zu ermöglichen. Der Kardinal hat dieser Bitte entsprochen und Weihbischof Puff vorläufig von seinen Aufgaben beurlaubt.



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Lesermeinungen

 a.schwartz 20. März 2021 
 

@Franzfreund

Für das Bistum Aachen wurde auch bereits solch ein Gutachten erstellt.


1
 
 a.schwartz 20. März 2021 
 

Es werden in Zukunft sicher noch weitere Bischöfe ihre Rückritte anbieten (müssen). Über den Trierer Bischof Ackermann kann man z.B. bei Wikipedia nachlesen: "Im April 2019 erhob der Kriminologe Christian Pfeiffer gegen Bischof Ackermann schwere Vorwürfe. Bei der sechs Jahre zuvor beendeten Missbrauchsstudie soll es zu vermehrten Kontrollwünschen und zu Zensur kirchlicherseits gekommen sein. Im Zuge des Scheiterns wurde Pfeiffer nach seiner Aussage ein Schweigegeld von 120.000 Euro angeboten. Nachdem er dies abgelehnt hatte, soll es einen Nötigungsversuch gegeben haben, indem Ackermann ihm mit massiver öffentlicher Diskreditierung gedroht habe.". Ackermann ist seit 2010 auch noch Missbrauchsbeauftragter der DBK.


2
 
 Franzfreund 20. März 2021 
 

Die schmerzhafte Konsequenz

folgt spät dem Leiden der Opfer. Machen wir uns Nichts vor, da steht erst ein Bistum im Fokus eines sehr nüchternen juristischen Gutachtens. Die anderen Bistümer werden folgen und wir werden noch zahlreiche ähnliche Konsequenzen erleben müssen. Aber dies muß sein, wenn wir als Kirche wieder glaubwürdig werden wollen. Ich empfehle jedem jetzt ganz besonders intensiv für unsere Kirche zu beten, den dieser Prozess wird schmerzhaft werden.


3
 
 theotokos-parthenos 20. März 2021 

Merkwürdig, dass WB Puff als ehem. Hauptabteilungsleiter Seelsorge Verantwortung

im Hinblick auf nicht angemessenen Umgang mit sexuellem Missbrauch haben soll, aber sein Vorgänger im Amte, der jetztige Bf. von Berlin Heiner Koch, der danach sogar stellvertretender Generalvikar wurde, keinerlei Verantwortung dafür tragen soll.

Har diese unterschiedliche Gewichtung von Verantwortlichkeit gar etwas mit der unterschiedlichen Positionen zum Synodalen Weg zu tun?
Die Vermutung liegt nahe.


4
 
 antonius25 19. März 2021 
 

Aktenvorgang 6 auf Seite 379 des Gutachtens

man sollte das nachlesen, um zu verstehen, um was es überhaupt geht:

"Recherchen ergaben, dass sich der Missbrauch etwa im Zeitraum zwischen 1963 und 1966 abgespielt haben musste. Dem Betroffenen A.* wurde über Herrn B. einpersönliches Gespräch angeboten, um Einzelheiten des Vorwurfs zu besprechen. Herr B. teilte daraufhin telefonisch mit, dass der Betroffene A.* das Angebot auf eigenen Wunsch hin nicht wahrnehme. Er habe die Sache für sich abgeschlossen und wolle dies auch dabei belassen. Herr B. bedankte sich auch im Namen des Betroffenen A.* für die Fürsorge. Über das Telefonat wurde von einer Sekretärin der Hauptabteilung Seelsorge-Personal am 25.06.2013 eine Gesprächsnotiz gefertigt. Weitere Ermittlungen von Seiten des Erzbistums wurden vorerst nicht angestellt."

Das war die Pflichtverletzung von Herrn Puff laut Einschätzung der Gutachter, die aber darauf verweisen, dass sie die Pflichten sehr streng auslegen, und man es auch anders sehen könnte.


4
 
 physicus 19. März 2021 
 

Ich wünsche Weihbischof Puff und allen Beteiligten,

dass sie in Ruhe die gutachterliche Feststellung und die Situation bewerten können und zu einer tragfähigen Abwägung kommen. Dafür wird das Gebet nötig sein. Hier wird im Erzbistum Köln Neuland begangen, was den Umgang mit diesen Dingen angeht.


5
 
 Philipp Neri 19. März 2021 

Quo vadis 2!

Das heißt aber nicht, dass diejenigen Verantwortungsträger, die sich strafbar gemacht haben, nicht trotzdem zu ihrer Schuld stehen sollten!


4
 
 Philipp Neri 19. März 2021 

Quo vadis!

Wenn man nach diesem Maßstab nun alle Verantwortungsträger der Katholischen Kirche Deutschlands beurteilen würde, wäre das Resultat, dass in der jetzigen Bischofskonferenz fast alle Bischöfe freiwillig zurücktreten müssten, sodass vielleicht nur noch eine Handvoll Bischöfe dann übrig bleiben würden!
Nein, das kann keine Lösung sein!
Maßstab muss und kann für das Handeln in der Zukunft nur sein, dass die Wahrheit Gottes nun erst recht an die erste Stelle gerückt werden muss und das unmoralische Handeln weiterhin beim Namen genannt werden muss!


3
 
 Seeker2000 19. März 2021 
 

@berger

Recht und Gerechtigkeit kennt und darf kein Ansehen der Person kennen, sonst ist es nicht mehr Gerechtigkeit. Sonst ist es genau das, was der Kirche vorgeworfen wird: Vertuscherei, Mauschelei und Vetternwirtschaft.

Davon muss die Kirche weg, um wieder Glaubwürdigkeit zu erlangen.

Rechtsgrundsätze gibt es sowohl in der Kirche wie im Staat. Und vielleicht ist das staatliche Verfahren sogar neutraler als ein rein innerkirchliches. Da kann man wegingstens nicht Vorwerfen, man hätte es manipuliert.

Wenn das Gutachten oder sonst etwas einen Anfangsverdacht ergibt, muss dem nachgegangen werden. Ganz neutral und emotionsfrei und eben ohne Ansehen von Personen und Titeln.
Es gibt nun mal ermittlungtechnische Abläufe, die ihren Sinn haben und die dazu beitragen, dass größtmögliche Neutralität gegeben ist. Damit kann man dann auch Freisprüche etc. klar begründen. Und im Zweifel gilt immer noch in dubio pro reo.
Wo sehen Sie in Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit eine Endzeit?


2
 
 Lups 19. März 2021 
 

@berger
Es ist der Schmutz der Duldung und Vertuschung, der Kardinal Meisner jetzt selbst einholt für offensichtlich schwere Versäumnisse seiner selbst. Das Gutachten ist faktenbasiert, hält einer kritischen Durchsicht stand und ist von Wölki initiiert und akzeptiert. Da gibt's den Säkularen nichts vorzuwerfen. Das gilt es fairerweise zu respektieren.


4
 
 borromeo 19. März 2021 

@topi: Gutachten online verfügbar

Das vollständige Gutachten sowie eine Kurzfassung davon sind unter dem nachstehenden Verweis auf die entsprechende Internetseite des Erzbistums Köln als PDF-Dateien herunterladbar.

www.erzbistum-koeln.de/rat_und_hilfe/sexualisierte-gewalt/studien/unabhaengige-untersuchung/


3
 
 Michael 58 19. März 2021 
 

Gutachten Online

Ist hier
https://www.erzbistum-koeln.de/rat_und_hilfe/sexualisierte-gewalt/studien/unabhaengige-untersuchung/
zu finden

www.erzbistum-koeln.de/rat_und_hilfe/sexualisierte-gewalt/studien/unabhaengige-untersuchung/


2
 
 berger 19. März 2021 
 

Wir sind in der Endzeit

die Köpfe rollen, säkulare Kräfte schrecken nicht einmal davor zurück, seine Eminenz Kardinal Meisner, Gott hab ihn selig, mit Schmutz zu bewerfen. Wohin soll das alles noch führen?


7
 
 PeterMaria 19. März 2021 
 

Link zum Kölner Gutachten

mam.erzbistum-koeln.de/m/2fce82a0f87ee070/original/Gutachten-Pflichtverletzungen-von-Diozesanverantwortlichen-im-Erzbistum-Koln-im-Umgang-mit-Fallen-s


2
 
 Pastorinhos 19. März 2021 
 

Link zum Gutachten

mam.erzbistum-koeln.de/m/2fce82a0f87ee070/original/Gutachten-Pflichtverletzungen-von-Diozesanverantwortlichen-im-Erzbistum-Koln-im-Umgang-mit-Fallen-s


2
 
 topi 19. März 2021 

Welche Pflichtverletzung?

Weiß jemand, ob man das Gutachten online einsehen kann?


4
 

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