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Ein staatlicher Angriff auf christliche Seelsorge

23. Dezember 2019 in Deutschland, 24 Lesermeinungen
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Angesichts massiver sexualpolitischer Lobbyarbeit stimmte der Bundestag Mitte Dezember 2019 einem Totalverbot von Konversionstherapien zu. Gastkommentar von Michael Kotsch


Berlin (kath.net/pm) Nun ist es leider soweit, dass sexuell verunsicherten Jugendlichen gesetzlich jede bibelzentrierte Orientierungshilfe entzogen wird. Angesichts massiver sexualpolitischer Lobbyarbeit stimmte der Bundestag Mitte Dezember 2019 einem Totalverbot von Konversionstherapien zu.

Wer zukünftig einem Minderjährigen Hilfe anbietet, der nach einer Veränderung seines homosexuellen oder transsexuellen Empfindens sucht, wird ab 2020 mit bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe belegt. Ebenfalls verboten wird bereits das Vorschlagen, Bewerben und Vermitteln einer seelsorgerlichen oder therapeutischen Begleitung, wenn sie das Ziel hat, eine trans- oder homosexuelle Orientierung zu verändern. Wer ein solches Angebot einem unter 18jährigen empfiehlt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 30 000 EUR bestraft werden.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien, die die Veränderbarkeit sexueller Orientierung und einen nur sehr begrenzten genetischen Hintergrund von Homosexualität belegen, wurden bei diesem Gesetzesvorhaben aus weltanschaulichen Gründen ignoriert (z.B. Nicholas A. Cummings, Simon LeVay, Michael Bailey). Gerade Jugendliche, die gewöhnlich eher mit Sexualität experimentieren und äußerst stark von ihrer Umgebung beeinflusst werden, sollen künftig ausschließlich einer sehr einseitigen Sicht von Homo- und Transsexualität ausgesetzt werden. Bereits Kindergartenkindern wird dann die These der Austauschbarkeit sexueller Orientierung werbend vermittelt (Gender).


Insbesondere linke und grüne Aktivisten jubeln, weil der Staat ihnen mit dem neuen Anti- Konversionsgesetz ein Werkzeug in die Hand gibt, strafrechtlich gegen evangelikale Christen und Gemeinden vorzugehen. Nach Aussagen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) richtet sich das neue Verbot insbesondere gegen Seelsorger, Psychotherapeuten und Laienprediger christlicher Glaubensgemeinschaften, die Jugendlichen in ihrer sexuellen Orientierung Hilfe anbieten, wenn diese zu einem Wechsel der trans- oder homosexuellen Ausrichtung führen könnte.

Wer wagt, einem Veränderung suchenden homo- oder transsexuell empfindenden Menschen seelsorgerlich zu begleiten, gilt in Deutschland künftig als Straftäter. Diese im höchsten Maße intolerante Gesetzgebung muss wohl als Anfang einer staatlich initiierten Diskriminierung evangelikaler Christen gewertet werden. Das ist nach Wunsch linksorientierter Aktivisten allerdings erst der Anfang, Christen auch in anderen Fragen eine säkulare Ethik aufzuzwingen.

Es ist bereits geplant, dass der Staat Gemeinden und Vereinen, die sich nicht aktiv an der Durchsetzung einer homo- und transsexuellen Gesellschaft beteiligen, die Gemeinnützigkeit entzieht. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat diesen Schritt bereits beantragt. Nachdem die CDU in den vergangenen Jahren bestrebt war grüne Forderungen gesetzlich umzusetzen, wird es wohl nicht lange dauern, ehe auch dieser Schritt vollzogen wird.

Evangelikalen Gemeinden und Mitarbeitern freier christlicher Werke wird zukünftig kaum etwas anderes übrig bleiben, als jeden Hilfesuchenden mit dem Hinweis auf das staatliche Verbot von Konversionstherapien abzuweisen. Christliche Gemeinden müssen unbedingt darauf vorbereitet sein, dass Gender- Aktivisten als vermeintlich Hilfesuchende vorsprechen werden, nur um einen Vorwand dafür zu haben, Gläubige vor Gericht zu zerren und christliche Werke verbieten zu lassen.

Der Bibelbund plädiert für die Freiheit christlicher Seelsorge und die Wahlfreiheit jedes Bürgers bei therapeutischen Angeboten, gegen eine staatliche Bevormundung in Fragen der Ethik. Natürlich fordert der Bibelbund nicht auf, gültige Gesetze zu brechen, auch wenn er sie als diskriminierend betrachtet. Allerdings sollten Christen Ungerechtigkeit weiterhin auch öffentlich benennen.

Michael Kotsch ist der Vorsitzende des (evangelischen) Bibelbund / Berlin.


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Lesermeinungen

 SalvatoreMio 30. Dezember 2019 
 

Ich kenne mich nicht aus mit diesen Dingen - aber

man findet bei Youtube Personen, die sich als geheilt von gleichgeschlecht-lichen Bindungen äußern. - Dann denke ich an meine Kindheit zurück und an diffuse Ängste: "Du wirst nun eine Frau" - wie wird das sein usw. Als ich dieses später reflektierte, wurde mir bewusst, welche Klippen ein heranreifender Mensch überwinden muss, auch um sein eigenes Geschlecht anzunehmen. Das bedeutet Arbeit an sich selbst.Ich himmelte insgeheim eine Lehrerin der Handels-schule an. Dabei suchte ich unbewusst NUR nach einem Vorbild.Ihre ganze Art sprach mich an. Mit Sexualität hatte das gar nichts zu tun. - Ich fürchte, dass bei unserer jetzigen Art von "Aufklärung und Erziehung" junge Menschen, in eine Bahn gelenkt werden könnten, die ihnen gar nicht entspricht, weil neuerdings jede Form von "Liebe" als gut betrachtet werden soll und Bischöfe behaupten: "Homosexualität ist normal".


0
 
 Chris2 28. Dezember 2019 
 

@siebenschlaefer

Bei allem Respekt für die evangelikalen Gemeinden, die sich bekanntlich auch sehr für das Lebensrecht ungeborener Kinder einsetzen: Das ist so nicht ganz richtig. Selbstverständlich gibt es "bibeltreue christliche Jugendarbeit" auch bei uns Katholiken, beispielsweise bei den Pfadfindern der KPE. Hier zählen allerdings neben "sola scriptura" auch die die Lehren und Dogmen der Kirche ;)


3
 
 Konrad Georg 27. Dezember 2019 
 

Ja, wenn man Genesis nicht ernst nimmt

und verkündet, dann tritt selbstverständlich Unverstand ein.
Seit 71 Jahren glaube ich an die Schöpfung durch Gott. Etwa drei Jahrzehnte hielt ich die Evolutions T H E O R I E für möglich. Sie ist es nicht, weil es keine Entwicklung gibt. Was sich entwickelt, muß vorhanden sein. Sobald das Spermium in das Ei eingedrungen ist, gibt es weder das eine noch das andere. Ein Mensch. in dieser Situation mit spezifischer Gestalt.
Erschafft Gott gezielt Schwule, obwohl er doch gesagt hat, wachset und mehret euch.


1
 
 lesa 27. Dezember 2019 

Eine brutale Unterbindung

@AEI: Druck ausüben ist gewiss nicht der richtige Umgang mit dem Problem. Aber wie viele haben schon Suizid begangen, weil sie sich ausgelebt haben frei nach Begierde und am Ende vor einem Scherbenhaufen von lauter zerbrochenen Beziehungen gestanden sind. Wie viele sind an Aids gestorben!
Die einzige Hilfe ist hier: Den Weg gehen (lehren), den Gott geoffenbart hat, der den Mensch besser kennt und mehr liebt. Im Katechismus nachzulesen.
Dieses totalitäre Unterbinden der Wahlfreiheit, ob man eine Therapie machen will oder nicht, ist eine Brutalität. Wir haben aber noch die Möglichkeit, für diese Menschen zu beten und sollten dies dringend täglich tun. Die himmlische Hilfe können sie nicht verbieten, die verblendeten Machthaber. Aber es gilt für sie:
"Weh denen, die gottlose Gesetze erlassen" (Jes)
Man braucht sich kein bisschen zu wundern, wenn ganze Kontinente brennen, ganze Länder zur Behausung von Dämonen werden und sich die Erstochenen häufen.


5
 
 AEIOUOIEA 27. Dezember 2019 
 

Für das Wohl

In meinem Bekanntenkreis kenne ich zwei Familien, deren gleichgeschlechtlich empfindende Söhne den Druck, der sicherlich liebevoll gemeint war, aber auf ihnen und ihren Familien ruhte, nicht ausgehalten haben und Selbstmord begingen. Einer von beiden unterzog sich auch einer Konversionstherapie. Es ist schwierig zwischen der persönlichen Freiheit und dem Schutz der uns anvertrauten Kinder abzuwägen. Ich hoffe das dieses Gesetz für die betroffene Person wie auch für die Familie einen Freiraum schafft, dem Erwartungsdruck sowohl innerhalb der Familie als auch von der Gemeinde nicht nachgeben zu müssen, um die Entwicklung der Kinder zu ihrem Wohle begleiten zu können.


1
 
 Ad Verbum Tuum 24. Dezember 2019 

Heute gelesen:

Ein Therapeut in Berlin der Pädophile therapiert ... da geht es scheinbar und da darf es (noch) sein. Mir scheinen die beiden "Prägungen" sehr ähnlich - und wenn es um Symptome außerhalb der Sexualität geht, darf es auch noch Krankeit genannt werden ...
Ideologisch bedingtes Verbot der Heilung. Paradox.


6
 
 Ehrmann 24. Dezember 2019 

Schnell hinschauen - Tagespost und kathnet - sonst findet man kaum etwas von den mörderischen Plänen

Wir werden aufwachen und (vielleicht) erfahren, daß Töten erlaubt ist. Es gibt doch so viele aufregendere Themen - die Mienen von Greta z.B. und das Amtsenthebungsverfahren gegen Trump-schrecklich!----Leben menschliches Leben -was ist das?


5
 
 Alpenglühen 23. Dezember 2019 

@Aegidius – s. auch Art. 69804

Ich fürchte, Sie unterliegen einem Trugschluß. Fällt § 218 StGB weg, dann greifen die von Ihnen zitierten §§ gerade nicht! Eine Abtreibung wäre überhaupt nicht mehr strafbar, da derzeit strafrechtl. gesehen erst mit Beginn der Eröffnungswehen der Fötus zum Menschen wird. Deswegen wollen ja die entsprechenden „Kreise“, daß der § abgeschafft wird, da die §§211 ff StGB auf „Mensch“ abzielen. Die §§211 ff StGB würden nur dann greifen, falls gleichzeitig mit Streichung des § 218 das Ungeborene ab der Empfängnis den Status „Mensch“ hätte. Aber das ist utopisch, weil dadurch der Zweck der Streichung „torpediert“ würde. Und es gab ja auch schon Forderungen, wo vom Zeitrahmen „bis zum Gebrauch der Vernunft“ die Rede war, wo das Töten erlaubt sein soll.


6
 
 Charlene 23. Dezember 2019 

Und in ein paar Jahren werden wir dann Reportagen mit Titeln lesen wie: „ Wir wollen nicht mehr nach Holland fahren!“ oder „Ich habe es getan.“

Diese Zeit lässt sich nur mit Humor ertragen.


5
 
 Andrzej123 23. Dezember 2019 
 

.Wer sagt, er kann nicht

"Evangelikalen Gemeinden und Mitarbeitern freier christlicher Werke wird zukünftig kaum etwas anderes übrig bleiben, als jeden Hilfesuchenden mit dem Hinweis auf das staatliche Verbot von Konversionstherapien abzuweisen."

... der will nicht.
(Zitat Wowereit aus einem anderen Zusammenhang)


2
 
 zeitblick 23. Dezember 2019 

...und was sagte Jesus voraus: sie werden euch vor die Richter schleppen und in die Gefängnisse werfen....Mth.
Langsam dämmert mir immer mehr, wie das gemeint gewesen sein könnte.


12
 
 Eisenherz 23. Dezember 2019 
 

Es gibt in Deutschland auch ein Gesetzesprüfungsverfahren, selbst wenn dieser Gesetzesvorschlag

beschlossen werden sollte. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein derartiger Eingriff in die Privatrechte und Rechte von Minderjährigen und Eltern von einem Höchstgericht geduldet wird. Wichtig ist, dass schon jetzt für das Verfahren z.B. Zeugnisse von "Konvertiten" gesammelt werden und alles gut vorbereitet wird, damit dann kein Fehler passiert und das Verfahren ordentlich und erfolgreich durchgeführt werden kann. Dazu sollte man eine Taskforce Gruppe gründen, die alle Menschen guten Willens vereint und die Kräfte bündelt. Man darf sich nicht durch eine derartige brutale und rücksichtslose verschwindende Minderheit, wie es die Homolobby ist, tyrannisieren lassen - das letzte Mal haben derartige Ideologen vor 80 Jahren ihr Unwesen getrieben (wenn auch in einem anderen Gewand) und die Menschen mit Strafen und Angstmache versucht, einzuschüchtern, die Gewissen zu erniedrigen und zu unterjochen. Noch ist nicht aller Tage Abend, nur Mut und arbeitet zusammen wo es nur geht. Viribus unitis!


11
 
 Winrod 23. Dezember 2019 
 

Man tut so,

als wenn alle Transsexuellen und Homosexuellen glückliche Menschen wären.
Auch wenn der Staat es so zu verordnen scheint, ist es nicht so.


14
 
 winthir 23. Dezember 2019 

coopertorveritatis hat recht. Dieses Gesetz gibt es noch nicht.

Tatsache ist:

Das Deutsche Bundeskabinett hat einem vom Deutschen Bundesgesundheitsminister dem Kabinett vorgelegten Gesetzesentwurf(!) zugestimmt, der dann(!) dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wird.

Sollte der Deutsche Bundestag dem Gesetzesentwurf zustimmen, tritt dieses Gesetz in Kraft.

Noch ist das Gesetz nicht beschlossen.


5
 
 Chris2 23. Dezember 2019 
 

Das Gesetz belegt die Willkür des Zeitgeistes,

der sich auch schon einmal selbst widerspricht: Propagiert die Gender-Ideologie doch, dass man seine sexuelle Orientierung und sogar sein Geschlecht jederzeit frei wählen kann (sei alles eh nur anerzogen), sagt die Homo-Ideologie genau das Gegenteil. Mit Freiheit und Selbstbestimmung hat das Gesetz des homosexuellen (und damit befangenen) Ministers Jens Spahn jedenfalls nichts zu tun. Es fesselt nur alle, die nicht mehr homosexuell leben wollen. Frage dazu: Angenommen, jemand begleitet einen langjährigen Freund auf diesem Weg oder gibt ihm vielleicht auch nur einen Rat "in die falsche Richtung": Ist auch das jetzt schon "strafbar"? Das wäre ja Wahnsinn!


15
 
 Adamo 23. Dezember 2019 
 

Jens Spahn macht alles andere als christliche Politik.

Er schadet genauso wie die ehemalige
FDJ-Funktionärin Angela Merkel dem "C" in der DU, weil viele in der sog. DU nur noch von der "UNION" sprechen. Das C sprechen Minister und MdB´s schon seit Jahrzehnten nicht mehr aus.


13
 
 Erzmagier 23. Dezember 2019 

Passt das zur "Willkommenskultur"?

Diese von Ideologen durchgedrückte Kriminalisierung dieser Therapie lässt sich wohl nicht mit der Akzeptanz der Kultur muslimischer Migranten vereinbaren. Wird sich ein Richter trauen, einen Imam oder ein Gemeindemitglied zu verurteilen, wenn dessen Verwandtschaft und Gemeinde wissen, wo der Richter, der Staatsanwalt und der Kläger wohnen/leben?

Währenddessen "kümmern" sich, nicht nur in deutschen Ballungsgebieten, bereits Gruppen "kultureller Bereicherer" um Personen mit entsprechenden Neigungen. Diese können nichts dagegen tun, weil ihr Widerstand "rassistisch" wäre. Ihnen wird eben auf "kreative" Art beigebracht, ihre "Vorurteile" gegenüber den Fremden abzubauen.

Es würde mich nicht überraschen, wenn dieser feministische Wahn auch bei den Koalitionsverhandlungen in Österreich von der ÖVP, auf Wunsch des Partners, brav mitgetragen wird. Der linke OGH geht dann noch weiter.

Für Hilfe müssen die Betroffenen in Zukunft dann leider in einen Staat der Visegrád-Gruppe reisen.


7
 
 cooperatorveritatis 23. Dezember 2019 
 

Die Abstimmung hat doch noch gar nicht stattgefunden!


2
 
 padre14.9. 23. Dezember 2019 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Merkel Regierung

das war zu erwarten. Ich befürchte auch eine Überarbeitung (Zensur) der Bibel in Deutschland. Was nicht passt, wird passend gemacht.


11
 
 Aegidius 23. Dezember 2019 
 

Ich bin immer erstaunt, wenn ich von Abtreibungsbefürwortern die Forderung nach Abschaffung des §218 StGB höre. Schafft man diesen Paragraphen und damit den Spezialfall "Abtreibung" unter den Tötungsdelikten(§§211-222 StGB), fällt der Tatbestand unter Mord (§211: "lebenslang"), Totschlag (§212: nicht unter 5 Jahre) oder wenigstens unter Totschlag in minder schwerem Fall (§213 StGB: 1-10 Jahre), während auf Abtreibung 6 Monate bis 5 jahre (für den "Arzt") bzw. bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (für die Schwangere) stehen. Was gewinnen die Totschlagsversessenen durch die Abschaffung des Tatbestands des §218 StGB? Diese Überlegungen setzen selbstverständlich Logik und Verstehenwollen voraus und daß sich die Rechtsprechung an den naturwissenschaftlichen und philosophischen Tatsachen orientiert, zB daß es sich beim Ungeborenen um einen Menschen handelt und nicht etwa um einen Lurch oder Zellhaufen.


5
 
 Passero 23. Dezember 2019 
 

Gott lässt Seiner nicht spotten

Die dafür Verantwortlichen wird GOTT schwer strafen und zur Rechenschaft ziehen!


9
 
 topi 23. Dezember 2019 

Danke Frau Merkel

Wer CDU und sonstige Altparteien gewählt hat, ist mitverantwortlich für diese Entwicklung. Wir brauchen eine Alternative.
Übrigens: Wenn die CDU/CSU § 218 abschaffen wird, soll keiner sagen, das hätte er nicht für möglich gehalten.


13
 
 siebenschlaefer 23. Dezember 2019 
 

Die evangelikalen Gemeinden

sind ja die einzigen in der BRD, die noch bibeltreue christliche Jugendarbeit leisten. Ihnen hat die CDU einen schweren Genickschlag verpasst.


15
 
 Winrod 23. Dezember 2019 
 

Wenn jemand Hilfe will,

soll man ihm dann nicht helfen dürfen? Quo vadis, Deutschland?
Das ist ein Zugeständnis an den linken Zeitgeist. Und dass ausgerechnet ein CDU-Minister dazu bereit ist, ist unfassbar und ein weiterer Fingerzeig, dass diese Partei inzwischen das C nicht mehr verdient.


17
 

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