Ein staatlicher Angriff auf christliche Seelsorge

23. Dezember 2019 in Deutschland


Angesichts massiver sexualpolitischer Lobbyarbeit stimmte der Bundestag Mitte Dezember 2019 einem Totalverbot von Konversionstherapien zu. Gastkommentar von Michael Kotsch


Berlin (kath.net/pm) Nun ist es leider soweit, dass sexuell verunsicherten Jugendlichen gesetzlich jede bibelzentrierte Orientierungshilfe entzogen wird. Angesichts massiver sexualpolitischer Lobbyarbeit stimmte der Bundestag Mitte Dezember 2019 einem Totalverbot von Konversionstherapien zu.

Wer zukünftig einem Minderjährigen Hilfe anbietet, der nach einer Veränderung seines homosexuellen oder transsexuellen Empfindens sucht, wird ab 2020 mit bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe belegt. Ebenfalls verboten wird bereits das Vorschlagen, Bewerben und Vermitteln einer seelsorgerlichen oder therapeutischen Begleitung, wenn sie das Ziel hat, eine trans- oder homosexuelle Orientierung zu verändern. Wer ein solches Angebot einem unter 18jährigen empfiehlt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 30 000 EUR bestraft werden.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien, die die Veränderbarkeit sexueller Orientierung und einen nur sehr begrenzten genetischen Hintergrund von Homosexualität belegen, wurden bei diesem Gesetzesvorhaben aus weltanschaulichen Gründen ignoriert (z.B. Nicholas A. Cummings, Simon LeVay, Michael Bailey). Gerade Jugendliche, die gewöhnlich eher mit Sexualität experimentieren und äußerst stark von ihrer Umgebung beeinflusst werden, sollen künftig ausschließlich einer sehr einseitigen Sicht von Homo- und Transsexualität ausgesetzt werden. Bereits Kindergartenkindern wird dann die These der Austauschbarkeit sexueller Orientierung werbend vermittelt (Gender).

Insbesondere linke und grüne Aktivisten jubeln, weil der Staat ihnen mit dem neuen Anti- Konversionsgesetz ein Werkzeug in die Hand gibt, strafrechtlich gegen evangelikale Christen und Gemeinden vorzugehen. Nach Aussagen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) richtet sich das neue Verbot insbesondere gegen Seelsorger, Psychotherapeuten und Laienprediger christlicher Glaubensgemeinschaften, die Jugendlichen in ihrer sexuellen Orientierung Hilfe anbieten, wenn diese zu einem Wechsel der trans- oder homosexuellen Ausrichtung führen könnte.

Wer wagt, einem Veränderung suchenden homo- oder transsexuell empfindenden Menschen seelsorgerlich zu begleiten, gilt in Deutschland künftig als Straftäter. Diese im höchsten Maße intolerante Gesetzgebung muss wohl als Anfang einer staatlich initiierten Diskriminierung evangelikaler Christen gewertet werden. Das ist nach Wunsch linksorientierter Aktivisten allerdings erst der Anfang, Christen auch in anderen Fragen eine säkulare Ethik aufzuzwingen.

Es ist bereits geplant, dass der Staat Gemeinden und Vereinen, die sich nicht aktiv an der Durchsetzung einer homo- und transsexuellen Gesellschaft beteiligen, die Gemeinnützigkeit entzieht. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat diesen Schritt bereits beantragt. Nachdem die CDU in den vergangenen Jahren bestrebt war grüne Forderungen gesetzlich umzusetzen, wird es wohl nicht lange dauern, ehe auch dieser Schritt vollzogen wird.

Evangelikalen Gemeinden und Mitarbeitern freier christlicher Werke wird zukünftig kaum etwas anderes übrig bleiben, als jeden Hilfesuchenden mit dem Hinweis auf das staatliche Verbot von Konversionstherapien abzuweisen. Christliche Gemeinden müssen unbedingt darauf vorbereitet sein, dass Gender- Aktivisten als vermeintlich Hilfesuchende vorsprechen werden, nur um einen Vorwand dafür zu haben, Gläubige vor Gericht zu zerren und christliche Werke verbieten zu lassen.

Der Bibelbund plädiert für die Freiheit christlicher Seelsorge und die Wahlfreiheit jedes Bürgers bei therapeutischen Angeboten, gegen eine staatliche Bevormundung in Fragen der Ethik. Natürlich fordert der Bibelbund nicht auf, gültige Gesetze zu brechen, auch wenn er sie als diskriminierend betrachtet. Allerdings sollten Christen Ungerechtigkeit weiterhin auch öffentlich benennen.

Michael Kotsch ist der Vorsitzende des (evangelischen) Bibelbund / Berlin.


© 2019 www.kath.net