Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Mater populi fidelis
  2. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  3. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  4. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  5. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  6. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  7. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  8. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  9. Vatikan möchte Seligsprechungsprozess für Isabella I. „pausieren, aber nicht beenden“
  10. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  11. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  12. Ablösung der wegen der 1803 erfolgten Konfiszierung von Kirchenvermögen zu zahlenden Staatsleistung
  13. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz
  14. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“
  15. „Ich hatte die Wahl, Jesus zu verleugnen, um freizukommen, aber ich sagte nein“

Vatikan bekräftigt Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses

1. Juli 2019 in Weltkirche, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Festhalten am Beichtgeheimnis stellt aber keine Rechtfertigung von oder Toleranz gegenüber Missbrauch dar, betont Kurienkardinal Piacenza, der den für Gewissensfragen im Zusammenhang mit Sakramenten zuständigen Gerichtshof des Vatikan leitet


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Vor dem Hintergrund des Missbrauchsskandals hat der Vatikan die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses bekräftigt. Der vatikanische Gerichtshof der Pönitentiarie verwahrt sich in einer am Montag vom Vatikan veröffentlichten Stellungnahme gegen Erwartungen, die katholische Kirche müsse ihre Rechtsordnung an jene einzelner Staaten anpassen. Zugleich betonte der Leiter des Gerichts, Kardinal Mauro Piacenza, das Festhalten am Beichtgeheimnis stelle keine Rechtfertigung von oder Toleranz gegenüber Missbrauch dar.

Das Beichtgeheimnis sei nicht mit dem Berufsgeheimnis etwa von Medizinern oder Anwälten vergleichbar, so Piacenca in einer zusätzlichen Erläuterung. Solche Regelungen weltlicher Gerichte könnten nicht auf die Kirche übertragen werden.


In der Note des Gerichtshofs heißt es, jede politische oder gesetzliche Initiative gegen die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses wäre eine Verletzung der Religionsfreiheit sowie der Gewissensfreiheit von Beichtendem wie Beichtvater. Jemand, der sich in der Beichte öffne, müsse stets sicher sein können, dass die Inhalte vertraulich bleiben. Über das Beichtgeheimnis könne "keine menschliche Macht" Jurisdiktionsgewalt beanspruchen.

Sollten im Namen einer Beichte Straftaten zur Sprache kommen, dürfe ein Sich-Stellen vor der zivilen Gerichtbarkeit gemäß dem Aussageverweigerungsrecht nicht als Bedingung für eine Lossprechung gemacht werden, heißt es. Die Note betont zugleich, dass für eine Vergebung aufrichtige Reue und Besserung Voraussetzung seien. Sofern sich bei einer Beichte Opfer äußern, sollten diese über ihre Rechte informiert werden sowie über die rechtlichen Mittel, Taten gegenüber kirchlichen und oder zivilen Gerichten anzuzeigen.

Die Pönitentiarie ist einer der obersten Gerichtshöfe des Vatikan; er ist unter anderem für Gewissensfragen im Zusammenhang mit Sakramenten zuständig. Es habe einen Wandel der Kommunikation gegeben, in dem "zu oft Informationen jeder Art bekannt gemacht werden, die auch privateste und vertraulichste Bereiche betreffen", so das Schreiben. Auch die Kirche selbst sei davon nicht ausgenommen. In Zeiten der Massenkommunikation gelte es besonders, "darüber zu wachen, dass das Beichtgeheimnis niemals von irgendwem verletzt wird".


Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Beichte

  1. Bischof Schwarz: Sakrament der Versöhnung neu entdecken
  2. Beichtväter sollen die Liebe Gottes vermitteln
  3. Sechs Gründe, den Advent mit einer guten Beichte zu beginnen
  4. So ist Beichte!
  5. Zur Erlaubnis der Generalabsolution in Zeiten des #Covid19
  6. USA: Beichten auf der Pfarrhaus-Veranda
  7. Vatikan erlaubt wegen Corona-Pandemie die Generalabsolution
  8. Beichten auf dem Pfarreiparkplatz
  9. Hören „Alexa“ und „Siri“ IHRE Beichte mit?
  10. Das Beichtgeheimnis bleibt in Kalifornien gewahrt






Top-15

meist-gelesen

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  4. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  5. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  6. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  7. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  8. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  9. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  10. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  11. Kremsmünster: Abt Eckerstorfer für theozentrische Wende in der Kirche
  12. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  13. Die Heiligkeit der Kirche. Wenn das Credo Schuberts schweigt und die Heiligen von heute antworten
  14. Auf den Spuren von Nicäa – Das Erste Konzil der Christenheit in einer neuen Dokumentation
  15. ‚Per aspera ad astra‘. Bildung, Heiligkeit und das ‚freundliche Licht’ John Henry Newmans

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz