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| ![]() "Das Werk" wehrt sich erfolgreich gegen Wagner-Behauptungen29. April 2019 in Aktuelles, 24 Lesermeinungen Katholische Gemeinschaft "Das Werk" wehrt sich mit Einstweiligen Verfügung gegen Arte-Dokumentation, gegen FAZ und den Deutschlandfunk - UPDATE von 13.00 Uhr: Umfassende Presseinfo der Gemeinschaft Bregenz (kath.net) UPDATE vom Montag, 13.00 Uhr Die Gemeinschaft "Das Werk" hat am Montag auch eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der den gerichtlichen Verboten gegen unberechtigte Vorwürfe sexuellen Missbrauchs Stellung genommen wurde. kath.net dokumentiert den Wortlaut: In den letzten Monaten haben zahlreiche Medien Vorwürfe verbreitet, die Frau Doris Reisinger (ehemals Wagner) gegen zwei Priester unserer Gemeinschaft erhebt. Viele dieser Berichte waren vorverurteilend. Unsere Mitbrüder haben sich deshalb entschlossen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Landgericht Hamburg hat mittlerweile einstweilige Verfügungen gegen das Deutschlandradio ( Az. 324 O 64/19 ), gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung ( Az. 324 O 68/19 und gegen ARTE-GEIE ( Az. 324 O 117/19 ) erlassen. Durch diese ohne mündliche Verhandlungen ergangenen gerichtlichen Beschlüsse wurden auf Frau Reisinger zurückgehende Anschuldigungen untersagt, die von den genannten Medien ohne ausreichende Recherche kolportiert worden waren. Bis auf ein von der FAZ anerkanntes Teilverbot sind diese Entscheidungen noch nicht rechtskräftig. Unsere Mitbrüder sind entschlossen, in anschließenden Klageverfahren Beweisaufnahmen über unwahre Vorwürfe der Frau Reisinger zu erzwingen. Die vom Deutschlandradio und ARTE angekündigten Rechtsmittel sind unseres Wissens aber noch nicht eingelegt worden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuOrden
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