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US-Theologe Weigel sieht neue Dreyfus-Affäre

9. März 2019 in Weltkirche, 4 Lesermeinungen
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«Atmosphäre der öffentlichen Hysterie» in der Sache George Kardinal Pell beeinflusste die Rechtssprechung.


Washington-Melbourne (kath.net/ KAP)
Die Verurteilung von Kardinal Pell auf Basis der Aussage eines einzigen Opfers hat nicht nur in Australien zu kontroversen Diskussionen geführt. Einige Kommentatoren kritisierten den Schuldspruch als eklatantes Fehlurteil und reklamierten Pells Unschuld. Dabei versuchten sie zum Teil, ausführlich zu erklären, warum es gar nicht zu Übergriffen gekommen sein könne.

Der bekannte US-Theologe und Publizist George Weigel schrieb in einem Kommentar für die Wochenzeitung "Denver Catholic" (Sonntag), die Verurteilung Pells wegen "historischen sexuellen Missbrauchs" sei die "Dreyfus-Affäre dieser Generation", so der Autor unter Bezugnahme auf den vorurteilsgeleiteten Prozess gegen den jüdischen französischen General in den 1890er-Jahren.


Vorurteile begleiteten nach Meinung Weigels auch den Pell-Prozess: "Seitdem diese Anklage vor anderthalb Jahren erhoben wurde, umgibt eine Atmosphäre der öffentlichen Hysterie, die vom säkularistischen Antikatholizismus angeheizt wird, den Fall. Diese Hysterie wurde durch die weltweite katholische Krise aufgrund des sexuellen Missbrauchs verstärkt, obwohl Kardinal Pell der führende australische Bischof war, der gegen Missbrauch vorging", so der Theologe wörtlich.

Es sei deshalb "unvorstellbar, dass diese Dreyfus-ähnliche öffentliche Atmosphäre die beiden Prozesse Pells nicht verzerrt hat". Obwohl die Gerichtsverhandlungen unter dem australischem "Medien-Blackout" stattgefunden hätten, seien "Irrationalität und Gift, angeheizt durch mediale Befangenheit", bereits zuvor erfolgreich gewesen.

Weigel erinnert an Nachberichte über die erste Geschworenenverhandlung des Kardinals im vergangenen Herbst, die mit einem 10 zu 2 für Freispruch geendet haben sollen. "Der zweite Prozess endete aber erstaunlicherweise mit einem 12 zu 0 für den Schuldspruch". Dies sei geschehen - so Weigel -, "obwohl die Aussagen des Anklägers von niemandem bestätigt wurden; obwohl die polizeiliche Inkompetenz bei der Untersuchung des mutmaßlichen Tatortes vollständig demonstriert wurde; und obwohl die Verteidigung des Kardinals gezeigt hat, dass zeitgleich zehn völlig unplausible Dinge in einem sorgfältig bewachten Raum an der Melbourner St. Mary's Cathedral hätten stattfinden müssen, damit die Anklage auch der Wahrheit entsprechen hätte können".

Kardinal Pell, der jetzt im Gefängnis sitze und auf die Neuaufrollung des Verfahrens gegen ihn warte, werde jedenfalls gegen die "ungerechtfertigte und ungerechte Verurteilung Einspruch erheben", zeigte sich Weigel überzeugt. Zu hoffen sei, dass die Berufungsjury der Ansicht sein werde, Pells Verurteilung sei "das, was das australische Recht als 'ungesichertes Urteil' bezeichnet", also als " eine Entscheidung, die die Jury nicht rein auf Vernunftbasis getroffen haben konnte".

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