Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. VIVA IL PAPA - Robert Prevost ist Papst Leo XIV.
  2. Heiligenkreuzer Theologe Waldstein wehrt sich gegen Vorwürfe
  3. Kardinal Zen:„Wird der Heilige Geist euch sagen, dass er sich zwanzig Jahrhunderte lang geirrt hat?“
  4. Skandal in München
  5. Kardinal Müller: Der nächste Papst muss der Homo-Lobby die Stirn bieten
  6. Schönborn: Neuer Papst wird "heiliger und weiser Mann
  7. Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Woelki eingestellt
  8. US-Kardinal Dolan: Trumps Papstbild hinterlässt schlechten Eindruck
  9. 10 Entscheidungsfragen für den nächsten Papst
  10. Abt Jean Pateau OSB: „Auf die Einheit hinzuarbeiten bedeutet nicht, auf Uniformität hinzuarbeiten“
  11. Papst Leo XIV.: Der Schatz, den Christus der Welt schenkt. Dominus Iesus
  12. Unfassbar! Lebensschützer wegen Embryomodellen von evangelischen Kirchentag verbannt
  13. Papst Leo XIV. unterstützte als Bischof den „Marsch für das Leben“ und ist pro-life
  14. HABEMUS PAPAM - Robert Francis Prevost ist Papst - Leo XIV.!
  15. Mitten im Kulturkampf nimmt der Wokeismus noch mal Fahrt auf

Kalifornien: Schutz des Beichtgeheimnisses soll fallen

27. Februar 2019 in Weltkirche, 27 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Fälle von Kindesmissbrauch oder Vernachlässigung von Kindern mussten bisher nicht gemeldet werden, wenn ein Priester sie im Rahmen der Beichte erfahren hat. Diese Ausnahme soll nun aufgehoben werden.


Sacramento (kath.net/LSN/jg)
Das Parlament des US-Bundesstaates Kalifornien muss sich mit einer Gesetzesvorlage befassen, die katholische Priester dazu verpflichten will, in Fällen des Missbrauchs oder der Vernachlässigung von Kindern das Beichtgeheimnis zu brechen.

Priester sind wie alle Geistlichen in Kalifornien bereits jetzt gesetzlich dazu verpflichtet, über alle Fälle von Kindesmissbrauch und Vernachlässigung von Kindern den Behörden zu melden. Für Vorfälle, von denen sie während der Beichte erfahren, gibt es bis jetzt eine Ausnahme. Diese soll nun aufgehoben werden.


Diese Vorschrift gibt es in den meisten Bundesstaaten der USA. Sie gilt nicht nur für Kleriker, sondern für mehr als 40 Berufsgruppen. Die Meldepflicht gilt auch für Verdachtsfälle.

Die gesetzlichen Vorgaben sollten gleichermaßen für alle Berufsgruppen gelten, ohne Ausnahme. Die Ausnahme für Kleriker würde nur den Missbrauchstätern zugute kommen und Kinder einem erhöhten Risiko aussetzen, sagte Jerry Hill, eine Senator der Demokratischen Partei, der das Gesetz letzte Woche eingebracht hat.

Ein Vertreter der „California Catholic Conference“, der katholischen Bischofskonferenz Kaliforniens, hielt dem entgegen, dass der Gesetzesvorschlag eine Einschränkung der Religionsfreiheit vorsehe. Wenn der Staat nun mit im Beichtstuhl sitze, habe das nichts mit dem Schutz von Kindern zu tun, sondern sei ein Schritt zur Aufhebung grundlegender Rechte und Freiheiten, kritisierte er.

Das Kirchenrecht legt dazu folgendes fest: „Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten.“ (Can. 983 § 1) Ein Verstoß hat schwerwiegende Konsequenzen für den Beichtvater: „Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; verletzt er es aber nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat bestraft werden.“ (Can. 1388 § 1)



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Beichte

  1. Bischof Schwarz: Sakrament der Versöhnung neu entdecken
  2. Beichtväter sollen die Liebe Gottes vermitteln
  3. Sechs Gründe, den Advent mit einer guten Beichte zu beginnen
  4. So ist Beichte!
  5. Zur Erlaubnis der Generalabsolution in Zeiten des #Covid19
  6. USA: Beichten auf der Pfarrhaus-Veranda
  7. Vatikan erlaubt wegen Corona-Pandemie die Generalabsolution
  8. Beichten auf dem Pfarreiparkplatz
  9. Hören „Alexa“ und „Siri“ IHRE Beichte mit?
  10. Das Beichtgeheimnis bleibt in Kalifornien gewahrt







Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. VIVA IL PAPA - Robert Prevost ist Papst Leo XIV.
  3. Kardinal Zen:„Wird der Heilige Geist euch sagen, dass er sich zwanzig Jahrhunderte lang geirrt hat?“
  4. HABEMUS PAPAM - Robert Francis Prevost ist Papst - Leo XIV.!
  5. Skandal in München
  6. Kardinal Müller: „Es ist uns nicht gestattet, das Papsttum zu verweltlichen“
  7. Heiligenkreuzer Theologe Waldstein wehrt sich gegen Vorwürfe
  8. Kardinal Müller: Der nächste Papst muss der Homo-Lobby die Stirn bieten
  9. 10 Entscheidungsfragen für den nächsten Papst
  10. US-Kardinal Dolan: Trumps Papstbild hinterlässt schlechten Eindruck
  11. KONKLAVE - Erneut Schwarzer Rauch nach Wahlgang 2 und 3
  12. Schönborn: Neuer Papst wird "heiliger und weiser Mann
  13. Papst Leo XIV.: Der Schatz, den Christus der Welt schenkt. Dominus Iesus
  14. Mitten im Kulturkampf nimmt der Wokeismus noch mal Fahrt auf
  15. Papst Leo XIV. unterstützte als Bischof den „Marsch für das Leben“ und ist pro-life

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz