Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. IRRE! – „LifeSiteNews“ postet Papst-Bild mit Henkerstrick auf X
  2. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  3. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  4. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  5. „Warum bin ich Christ“
  6. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  7. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  8. Was auch immer Synodalität sein soll
  9. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  10. Was eine Messe wiegt
  11. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'
  12. 'Wenn ich zurückkönnte, würde ich sie wieder wählen – genau wie sie sind'
  13. Papst ab Dienstag im Gemelli-Krankenhaus
  14. 'The Chosen': Sechste Staffel ab Dezember auf Netflix
  15. Wenn dir beim Rosenkranzgebet der Zahnarzttermin einfällt

Diözese Rom lässt Geschiedene in Einzelfällen zur Kommunion zu

9. Jänner 2017 in Weltkirche, 98 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kardinalvikar erlässt Richtlinien zur Anwendung des Papst-Schreibens "Amoris laetitia"


Rom (kath.net/KAP) In der Diözese Rom können wiederverheiratete Geschiedene in bestimmten Einzelfällen jetzt die Kommunion empfangen. Das geht aus Richtlinien von Kardinalvikar Agostino Vallini zur Anwendung des päpstlichen Schreibens "Amoris laetitia" hervor, aus denen das Internetportal "Vatican Insider" am Samstag zitierte. Hierbei müssten die Priester übermäßige Strenge ebenso wie Laxheit vermeiden, so Vallini. Katholiken, die nach einer Scheidung erneut standesamtlich geheiratet haben, könnten dies jedoch nicht als Recht einfordern. Franziskus habe in seinem Schreiben keineswegs gesagt, wiederverheiratete Geschiedene müssten die Kommunion bekommen. Er habe nur nicht ausgeschlossen, dass dies in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen möglich sei, betonte der Kardinal.


Die Aussagen Vallinis stammen laut "Vatican Insider" aus einem Vortrag, den er bereits im September vor Priestern seiner Diözese hielt. Vallini ist der Stellvertreter von Papst Franziskus als Bischof von Rom.

Eine Zulassung zu dem Sakrament soll in der Diözese Rom laut Vallini nur dann möglich sein, wenn eine Nichtigkeitserklärung der ersten Ehe durch ein kirchliches Gericht nicht möglich ist. Dies ist zuvor durch das Gericht zu klären. Der zuständige Pfarrer soll die betreffenden Paare nach dem Willen Vallinis zunächst dazu ermutigen, die Gültigkeit ihrer Ehe von einem Gericht klären zu lassen. Sollte sich ein Prozess als undurchführbar erweisen, sei die seelsorgerische Initiative des Pfarrers nötig. Sie müsse dem Grundsatz folgen, dass die Person vor dem Gesetz komme. Hierbei müsse der Priester jeden Einzelfall sorgfältig prüfen und die jeweilige Situationen unterscheiden. Hierzu seien regelmäßige Gespräche mit den Betroffenen nötig, um sich der "Reife des Gewissens" und ihrer Reue zu vergewissern.

Das Schreiben "Amoris laetitia" von April 2016 hatte eine Debatte über den Umgang mit Katholiken ausgelöst, die nach einer Scheidung auf dem Standesamt erneut geheiratet haben. Strittig ist, ob sie in Ausnahmefällen zu Kommunion und Beichte zugelassen sind. Franziskus hatte in einer Fußnote von "Amoris laetitia" geschrieben, dass wiederverheiratete Geschiedene in bestimmten Fällen auch die Sakramente erhalten könnten; eine Erläuterung dazu gab er trotz wiederholter Nachfrage nicht.

Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte die Debatte im November mit der Veröffentlichung eines Briefs von vier Kardinälen. Die Unterzeichner, darunter die deutschen Kardinäle Joachim Meisner und Walter Brandmüller, fordern vom Papst mehr Klarheit. Nachdem Franziskus auf ihr Schreiben nicht geantwortet hatte, machten die Kardinäle den Vorgang öffentlich. Dies wurde von einigen als illoyal kritisiert, von anderen als legitime Anfrage begrüßt.

Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Ehe

  1. Spanischer Priester hilft mehr als 1.200 Personen, einen Ehepartner zu finden
  2. Berliner Jusos für Abschaffung der Ehe
  3. US-Studie zeigt: Verheiratete junge Erwachsene sind glücklicher als unverheiratete
  4. Afrikas Bischöfe erklären Umgang mit Polygamie
  5. Neuer Hit: „Für dich gehe ich das volle Risiko ein“
  6. „Georgia Märtyrer“-Seligsprechung am 1. Oktober – Sie verteidigten die Ehe gegen die Polygamie
  7. „Warum erlaubt die katholische Kirche keine Hochzeiten im Garten?“
  8. Wegweisend! - COMECE unterstützt Polen gegen EU-Druck zur Anerkennung sogenannter „Homo-Ehen“!
  9. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  10. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Mexiko startet Jubeljahr der Guadalupe-Basilika mit Friedensappell
  3. Polen – ein Beispiel des christlichen Humanismus
  4. Papst ab Dienstag im Gemelli-Krankenhaus
  5. Müller kritisiert geplante öffentliche Hinrichtung in den USA scharf
  6. Was auch immer Synodalität sein soll
  7. Auf den Spuren des Hl. Paulus - Mit Michael Hesemann nach Griechenland
  8. Europa „entseuchen“?
  9. Gerettet durch ein Pro-Life-Schild: Die Geschichte der kleinen Sawyer
  10. Papst an Russland: Getreide der Ukraine muss exportiert werden
  11. US-Demokraten planen Abtreibung bis zur Geburt bei Wahlsieg im November
  12. Ägyptischem Konvertiten droht lebenslange Haft
  13. Arabische Jugendliche störten Abendmesse mit „Allahu Akbar“-Rufen in Wien
  14. Ukrainischer Bischof: Haben Russland nie um Hilfe gebeten
  15. Ohne Furcht und Heuchelei. Die Freiheit für das Gute ohne Kompromisse

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz