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Pfarrer kritisiert Bundesamt für Migration: Kein Asyl für Konvertiten

18. Oktober 2016 in Deutschland, 12 Lesermeinungen
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Evangelisch-lutherischer Pfarrer Martens übt scharfe Kritik: Hat das Bundesamt keine Kenntnis vom christlichen Glauben?


Berlin (kath.net/idea)Scharfe Kritik am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat der Berliner Pfarrer Gottfried Martens geübt. Er kümmert sich in der Dreieinigkeits-Gemeinde in Berlin-Steglitz – sie gehört zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) – intensiv um Flüchtlinge, die vom Islam zum Christentum übergetreten sind. In letzter Zeit sind die Asylanträge vieler engagierter Gemeindeglieder laut Martens vom Bundesamt abgelehnt worden. Sie hatten als Grund für den Antrag ihren neuen Glauben angegeben. In ihren muslimisch geprägten Heimatländern müssen sie deswegen mit Nachteilen oder Verfolgung rechnen. Das Bundesamt hatte den Angaben des Pfarrers zufolge das Anliegen von zwei zum Christentum konvertierten Muslimen unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass der Glaube an die Sündenvergebung kein Grund sei, Christ zu werden. Damit offenbare das Bundesamt seine völlige Unkenntnis des christlichen Glaubens, schreibt Martens auf seiner Facebook-Seite. Das Vorgehen sei ein „massiver Angriff des Staates auf die Grundlagen des christlichen Glaubens“.


Versöhnungsbereitschaft einer Gottheit gehört zum Repertoire aller Religionen

Wörtlich schrieb das Bundesamt laut Martens in seiner Begründung für die Ablehnung: „Auch gaben die Antragsteller an, sich für den christlichen Glauben entschieden zu haben, weil einem dort die Sünden vergeben werden. ... Vergebung durch die Gottheit ist allerdings in allen Religionen verankert. Auch die Priester aller übrigen Religionen dieser Welt behaupten, dass sie ähnliche Gnaden der Vergebung ihrer jeweiligen Gottheiten vermitteln könnten, wenn die Gläubigen nur entsprechende Zeichen der Reue erkennen ließen oder zumindest Gegenleistungen erbringen würden.“ Bisweilen gebe es, so das Bundesamt, ähnliche Erlösungstaten in außerchristlichen Mythologien – etwa den Tod des Osiris bei den alten Ägyptern und seine Auferstehung: „Die Predigt von der Vergebungs- und Versöhnungsbereitschaft einer Gottheit gehört zum Repertoire aller Religionen. ... Der Vortrag der Antragsteller, dass sie zum Christentum konvertiert seien, um Vergebung der Sünden zu erhalten, kann demnach gerade nicht als Erklärung für eine Konversion herhalten.“

Martens: Aussage des Bundesamts ist „primitiv und dümmlich“

Was das Bundesamt schreibt ist laut Martens „primitiv und dümmlich“. Im christlichen Glauben werde die „Vergebung der Sünden eben gerade nicht von Gegenleistungen abhängig gemacht“. Es sei auch ein skandalöser Übergriff des Staates in Glaubensfragen, wenn er sich das Urteil anmaße, dass man den Opfertod Jesu am Kreuz mit außerchristlichen Mythologien gleichsetzen könne: „Der deutsche Staat in Gestalt des Bundesamtes erklärt öffentlich, dass der Glaube an den Kreuzestod Jesu zur Vergebung der Sünden kein Grund zur Konversion zum christlichen Glauben ist.“ Flüchtlingen, die vom Islam zum christlichen Glauben konvertieren, werde es mit „zutiefst antichristlichen religiösen Argumenten“ unmöglich gemacht, ihren christlichen Glauben als Asylgrund anzugeben, so Martens.


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