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Papst verzichtet auf lehramtliche Entscheidungen in strittigen Fällen

8. April 2016 in Familie, 14 Lesermeinungen
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Erklärung zum Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ über die Liebe in der Familie von Papst Franziskus - Von Bischof Rudolf Voderholzer / Bistum Regensburg


Regensburg (kath.net)
Für die Zukunft der Welt und der Kirche

Mit dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (AL) über die Liebe in der Familie schließt Papst Franziskus die synodalen Beratungen der letzten beiden Jahre zum Thema „Ehe und Familie in der Welt von heute“ ab. Er verzichtet auf lehramtliche Entscheidungen in strittigen Fällen (vgl. AL 3) und fordert eine Intensivierung der kirchlichen Begleitung von Paaren vor und nach der Eheschließung, besonders in schwierigen Situationen (vgl. AL 307). Er möchte christlichen Familien eine Hilfe anbieten, die Größe und Schönheit ihrer Ehe und ihrer Familie tiefer zu erkennen. Leitend ist die Überzeugung: „Das Wohl der Familie ist entscheidend für die Zukunft der Welt und der Kirche.“ (AL 31)

Hymne auf die von Gott geschenkte Liebe

„Amoris laetitia“ ist ein werbendes, einladendes Schreiben, eine Hymne auf die von Gott geschenkte Liebe. Es finden sich darin weder Pauschalurteile noch Pauschallösungen. Ich hoffe sehr, dass die Kapitel zwei und drei, die in neuer und frischer Weise die biblischen und lehrmäßigen Grundlagen der ehelichen Liebe erinnern, gelesen und verinnerlicht werden.

Selbstverständlich nimmt der Heilige Vater besonders auch die Situationen in den Blick, wo Menschen an den Idealen zu scheitern drohen oder gescheitert sind. Es sei der Wunsch der Kirche, so der Papst, „jede einzelne und alle Familien zu begleiten, damit sie den besten Weg entdecken, um die Schwierigkeiten zu überwinden, denen sie begegnen“ (AL 200). Die zentralen Begriffe des Schreibens spiegeln dieses Anliegen wieder: Begleitung, Unterscheidung, Integration, Nähe und Reifung.

Gliederung des Schreibens

Das Schreiben ist in neun Kapitel gegliedert. Das erste Kapitel widmet sich den Grundlagen von Ehe und Familie, die in der Heiligen Schrift gelegt werden. Das zweite Kapitel betrachtet die heutige Situation der Familie. Daran knüpft der Heilige Vater einige Grundaussagen der kirchlichen Lehre über Ehe und Familie, an die er erinnern möchte. Die Kapitel vier und fünf beinhalten ein Loblied auf die Liebe, von der tagtäglich gelebten Liebe bis hin zur Frucht der Liebe in der Geburt eines Menschen. In den Kapiteln sechs und sieben bietet Papst Franziskus pastorale Perspektiven, die dem Aufbau von stabilen Familien nach dem Plan Gottes dienen sollen und Hinweise für die Erziehung der Kinder geben wollen. Das achte Kapitel beinhaltet die Fragen von Paaren und Familien, die nicht gänzlich dem Plan Gottes entsprechen. Abschließend formuliert das neunte Kapitel Leitlinien für eine Ehespiritualität.


Schwerpunktsetzung des Papstes

Zentral nennt der Heilige Vater die beiden Kapitel vier und fünf, die er besonders den Ehepaaren zur Lektüre empfiehlt (vgl. AL 6 und 7). Sie beschreiben ausgehend vom Hohenlied der Liebe (1 Kor 13) die eheliche Liebe in ihren vielfachen Facetten und Herausforderungen. Die von Gott geschenkten Kinder werden als Frucht der ehelichen Liebe angesehen. Dem Heiligen Vater ist es ein Anliegen die Lehrentwicklung der vergangenen Jahrzehnte zu bündeln. Er stellt die Kernpunkte des Zweiten Vatikanischen Konzils, der Enzyklika „Humanae vitae“ Pauls VI., der „Theologie des Leibes“ des heiligen Johannes Paul II., und der Enzyklika „Deus caritas est“ von Benedikt XVI. in einer Sprache dar, die dem Menschen ins Herzen spricht.

Besonders intensiv diskutiert: Gender, Homosexualität und wiederverheiratete Geschiedene

Klare Aussagen finden sich hinsichtlich der Gender-Theorien (vgl. AL 56). Der Papst spricht ein klares Bekenntnis aus zur schöpfungsmäßigen Geschlechterpolarität: Der Mensch ist von Gott als Mann und Frau geschaffen. Eine eindeutige Absage erteilt der Heilige Vater in Übereinstimmung mit der Bischofssynode allen Plänen, die Verbindungen gleichgeschlechtlicher Paare der Ehe gleichzustellen. Dabei betont er erneut, dass in der Kirche und von der Kirche niemand wegen seiner homosexuellen Orientierung diskriminiert werden darf und er fordert die Familien von homosexuellen Menschen auf, sorgsam zu vermeiden […], ihn in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen“ (AL 250).

Die Betroffenen werden sich sicher fragen, was denn nun aus den Diskussionen über die Zulassung zur Kommunion von wiederverheirateten Geschiedenen geworden ist. Wie hat der Papst denn nun entschieden? Papst Franziskus ändert an der bisherigen Lehre nichts. Er schreibt „Familiaris consortio“ angesichts einer noch komplexer gewordenen Situation fort.

Kardinal Lorenzo Baldisseri, der Generalsekretär der Bischofssynode sagt dazu: „AL bietet ihnen [den wiederverheirateten, geschiedenen Gläubigen] die Garantie, dass die Kirche und ihre Diener sich um ihrer und ihrer konkrete Situation annehmen. AL möchte erreichen, dass sie sich als Teil der Kirche wissen und fühlen. Sie sind – wie der Text sagt – nicht exkommuniziert (AL 243).

Selbst wenn sie nicht voll am sakramentalen Leben der Kirche teilnehmen können, werden sie ermutigt, sich aktiv am Leben der Gemeinschaft zu beteiligen.“ Die Seelsorger sollen sich ihrer annehmen und mit ihnen gemeinsam einen „Weg der persönlichen Reifung“ (AL 312) gehen. Für die Kirche hält er aber auch fest: „Wichtiger als eine Seelsorge für die Gescheiterten ist heute das pastorale Bemühen, die Ehen zu festigen und so den Brüchen zuvorzukommen.“ (AL 307)
Ehe- und Familienseelsorge im Bistum Regensburg neu aufgestellt

Im Bistum Regensburg wollen wir beides tun. Ich garantiere jedem, der sich in einer sogenannten „irregulären Situation“ befindet und diese in einem gemeinsamen Weg mit der Kirche klären will, eine individuell abgestimmte und selbstverständlich kostenlose Beratung und Betreuung. Dies kann durch den Ortspfarrer, einen anderen Geistlichen oder durch unsere speziell geschulten Mitarbeiter in den Ehe-, Familien und Lebensberatungsstellen, die in allen Regionen des Bistums tätig sind, geschehen. Zudem hat das Bistum Regensburg bereits im Jahr 1989 die Gemeinschaft „Familien mit Christus“ als Geistliche Gemeinschaft anerkannt. Ihr geht es darum, einen Dienst für die Erneuerung und Stärkung von Ehen und Familien als Zellen geistlichen Lebens zu leisten.

Seit dem vergangenen Jahr gibt es im Bischöflichen Seelsorgeamt einen eigenen Familienseelsorger, der in diesem Jahr zum ersten Mal zu einem diözesanen Familientag einlädt

– Herzliche Einladung an alle Ehepaare und Familien am 10. Juli 2016 zum Schloss Spindlhof zu kommen! –

Wir haben zwei Referentinnen angestellt, die im Rahmen des Programms „MFM – My fertility matters – Meine Fruchtbarkeit zählt“ die „Theologie des Leibes“ in die Schulen tragen. Und bereits seit den 1970er Jahren wird die Ehevorbereitung mit dem verpflichtenden Brautleutetag im Bistum Regensburg großgeschrieben und immer weiter verbessert. Hier können wir in den kommenden Jahren sicher noch einiges tun. Die beste Ehevorbereitung beginnt natürlich im Kindesalter mit einer Erziehung, die die wahre Größe der menschlichen Liebe aufzeigt.

Ich möchte schließen mit Papst Franziskus, der am Ende seines Schreibens die Vorläufigkeit der Welt und die christliche Perspektive auf die Vollendung in der Ewigkeit eröffnet, wenn er uns aufruft:

„Gehen wir voran als Familien, bleiben wir unterwegs!
Was uns verheißen ist, ist immer noch mehr. Verzweifeln wir nicht an unseren Begrenztheiten,
doch verzichten wir ebenso wenig darauf, nach der Fülle der Liebe und der Communio zu streben,
die uns verheißen ist.“ (AL 325)

Das Schreiben im WORTLAUT als PDF auf kathTube.com (Auf das BILD klicken!) sowie als Klartext.

VIDEO von der heutigen Pressekonferenz in Rom




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