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Lehrerverband: Burka gefährdet Schulfrieden20. Oktober 2015 in Deutschland, 8 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Zur Kommunikationskultur in einer offenen Gesellschaft gehört es für Kraus, «dass man sein Gesicht zeigt». Mit Nikab und Burka sei im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils der Schulfrieden bei jungen Schülern gefährdet.
Stuttgart (kath.net/KNA) Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, hat Verständnis für eine Düsseldorfer Grundschule geäußert, die das Tragen von Gesichtsschleiern wie Nikab oder Burka auf dem Schulgelände verbietet. «Ich hätte als Schulleiter möglichst in Abstimmung mit der Kollegen- und Elternschaft genauso gehandelt», sagte Kraus der «Stuttgarter Zeitung» (Mittwoch). Man müsse bedenken, dass es sich um sechs- bis zehnjährige Schüler und nicht etwa um 17-jährige Oberstufenschüler handele. 
Zur Kommunikationskultur in einer offenen Gesellschaft gehört es für Kraus, «dass man sein Gesicht zeigt». Mit Nikab und Burka sei im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils der Schulfrieden bei jungen Schülern gefährdet. Nach dem «Kopftuch-Urteil» des Bundesverfassungsgerichts und einer entsprechenden Gesetzesänderung auf Landesebene verbot jetzt eine Düsseldorfer Grundschule die Gesichtsverhüllung mit Kleidungsstücken. Einen konkreten Anlass für die Änderung in der Schulordnung gebe es nicht, hieß es. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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Lesermeinungen| | 28. Oktober 2015 | | | | das sollte auch für die Schülerinnen gelten, die ein Kopftuch tragen, nicht nur für Lehrerinnen...aber ich wäre sowieso für eine Schuluniform für die Schüle. |  0
| | | | | 22. Oktober 2015 | | | | Kein Mummenschanz bitte!! Wie toleranzbesoffen muß man(n) eigentlich sein, um diesen Burka Hidschab etc. gut zu finden.
Weg damit an unseren Schulen,In Saudi Arabien läuft auch keiner im Bikini rum. |  1
| | | | | 22. Oktober 2015 | | | | Gewisser Rahmen ist notwendig. Dies akzeptieren auch die meisten Muslime. In der Klasse muß geordnetes und ungestörtes Arbeiten
möglich sein. Sonst würde ich keine
Beurteilung vornehmen. |  0
| | | | | 21. Oktober 2015 | | | | Much ado about nothing 1.) Ich bin auch gegen eine Gesichtsverschleierung an Schulen.
2.) Aber sowohl die Maßnahme vor Ort, als auch das Statement des Verbandsvorsitzenden als auch dieser Artikel hier sind doch entweder eine Luftbuchung oder leiten sogar fehl, denn im allerletzten Satz steht dann: "einen konkreten Anlass für die Änderung in der Schulordnung gebe es nicht".
3.) Deshalb ist die ganze Frage rein hyptothetisch und sprachlich als Konjunktiv, nicht Indikativ zu betrachten.
4.) Auch dies ist heute (hoffe ich!) hypothetisch war aber zu meiner Grundschulzeit in den 80ern noch so: Ebenso hat es keine Morgengebete der Schulklassen zu geben (Ausnahme: Religionsunterricht).
5.) @SCHLEGL: Unter juristischen und rechtsphilosophischen Gesichtspunkten geht Ihre Argumentation fehl bzw. vereinfacht zu sehr. Per se ist die Gesichtsverschleierung nicht verboten und widerspricht auch nicht der Ausweispflicht. Und wohin sollen denn hier geborene Muslime/ Staatsbürger zurückkehren? |  0
| | | | | Rapunzel14 21. Oktober 2015 | | | | Ja, es handelt sich um sechs- zehnjährige! Wie kann man es diesen Kindern auch zumuten, von einer verschleierten Lehrerin unterrichtet zu werden? Sie hätten sicher große Angst vor ihr und das soll ja nicht sein. Denn oft schätzen die Grundschüler ihre Lehrer(innen) sehr und bringen ihnen großes Vertrauen entgegen. Es wäre schade, wenn das zerstört würde. |  6
| | | | | 21. Oktober 2015 | | | | Bravo..... @ BELLIS!
Leider informieren sich wenige über den Islam!!
Willkommensgrüße - auch in Pfarren - sind UNANGEBRACHT ! |  7
| | | | | SCHLEGL 21. Oktober 2015 | | | | bellis Ich glaube, die Sache wäre noch viel einfacher. Grundsätzlich muss jede Person durch ihren Personalausweis (Schülerausweis, Führerschein, Reisepass) eindeutig zu identifizieren sein. Eine totale Gesichtsverschleierung widerspricht also den geltenden Gesetzen. Auch der Lehrer muss wissen wen er vor sich hat, sonst wären bei Prüfungen oder Schularbeiten Schwindel und Betrug sehr leicht möglich. Wer sich in dieser Angelegenheit den geltenden Gesetzen nicht unterwerfen will, hat die Möglichkeit in die Heimat zurückzukehren.Msgr. Franz Schlegl |  13
| | | | | 21. Oktober 2015 | | | | Keine Gesichtsverhüllung in der Schule Ich würde mein Kind aus jeder Schule nehmen,wo Vermummte Lehrer sind.Diese Vermummung ist Verachtung der Frau, sie vermittelt Unsicherheit, was verbirgt sich (Terrorist,Mann,Waffen,Diebesgut - gibt es alles schon), warum darf es nicht ans Tageslicht? Ohne die Mimik zu sehen kann ich nicht vertrauen, ein Schüler muss seinem Lehrer vertrauen können. Derart ideologisierte (Zwangs?-)Vermummte werden auch im Mathematikunterricht die Scharia lehren,beginnend mit der Vermummung. Ich möchte nicht in einem islamischen Land leben und das werden wir spätestens in 10 Jahren, wenn wir uns nicht wehren.
Bitte informiert euch über den Islam. |  11
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