![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Kita-Skandal: Bistum Mainz akzeptiert Arbeitsgerichts-Urteil nicht16. Oktober 2015 in Deutschland, 10 Lesermeinungen Arbeitsgericht: Kündigungen der Kirchengemeinde aus formalen Gründen unwirksam In der Kita soll es zu Gewalt und sexuellen Übergriffen unter Kindern gekommen sein Mainz (kat.net/KNA) Gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts im Mainzer Kita-Skandal sollen nach Angaben des Bistums Rechtsmittel eingelegt werden. In der Kita soll es zu Gewalt und sexuellen Übergriffen unter Kindern gekommen sein. Der Entscheidung zufolge sind die gegen die Mitarbeiter der katholischen Kindertagesstätte «Maria Königin» in Mainz-Weisenau ausgesprochenen Kündigungen aus formalen Gründen unwirksam. Die Kirchengemeinde als Arbeitgeber der betroffenen Mitarbeiter werde zudem erneut arbeitsrechtliche Schritte unternehmen, um eine Weiterbeschäftigung zu verhindern, kündigte das Bistum am Donnerstag in Mainz an. Dies geschehe auch im Hinblick auf die Kinder, die eventuell von einer Weiterbeschäftigung betroffen wären. Die Entscheidung des Gerichts war am Donnerstag bekanntgeworden. «Die uns und der Kirchengemeinde vorliegenden Protokolle der Elterngespräche geben eindeutige Hinweise auf schwere und schwerste Verstöße gegen die Regeln eines sorgsamen Arbeitens mit den Kindern in einer Kindertagesstätte», so der Generalvikar des Bistums Mainz, Dietmar Giebelmann. Das Bistum hatte nach eigener Darstellung zusammen mit der Kirchengemeinde, bei der die Mitarbeiter beschäftigt waren, unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Vorfälle im Juni alle Mitarbeiter um Kooperation bei der Aufklärung der Gesamtproblematik gebeten. Diese Mitarbeit sei verweigert worden. Die meisten Eltern der betreuten Kinder hätten auf deutliche und zum Teil sehr ernste Mängel hingewiesen. Den Kita-Mitarbeitern wurde unter Hinweis auf schwerste Verletzungen ihrer Aufsichtspflicht gekündigt. Nach wie vor prüft die Mainzer Staatsanwaltschaft, ob es tatsächlich zu einer strafbaren Verletzung der Aufsichtspflicht gekommen ist. (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMissbrauch
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |