Kita-Skandal: Bistum Mainz akzeptiert Arbeitsgerichts-Urteil nicht

16. Oktober 2015 in Deutschland


Arbeitsgericht: Kündigungen der Kirchengemeinde aus formalen Gründen unwirksam – In der Kita soll es zu Gewalt und sexuellen Übergriffen unter Kindern gekommen sein


Mainz (kat.net/KNA) Gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts im Mainzer Kita-Skandal sollen nach Angaben des Bistums Rechtsmittel eingelegt werden. In der Kita soll es zu Gewalt und sexuellen Übergriffen unter Kindern gekommen sein. Der Entscheidung zufolge sind die gegen die Mitarbeiter der katholischen Kindertagesstätte «Maria Königin» in Mainz-Weisenau ausgesprochenen Kündigungen aus formalen Gründen unwirksam.

Die Kirchengemeinde als Arbeitgeber der betroffenen Mitarbeiter werde zudem erneut arbeitsrechtliche Schritte unternehmen, um eine Weiterbeschäftigung zu verhindern, kündigte das Bistum am Donnerstag in Mainz an. Dies geschehe auch im Hinblick auf die Kinder, die eventuell von einer Weiterbeschäftigung betroffen wären. Die Entscheidung des Gerichts war am Donnerstag bekanntgeworden.

«Die uns und der Kirchengemeinde vorliegenden Protokolle der Elterngespräche geben eindeutige Hinweise auf schwere und schwerste Verstöße gegen die Regeln eines sorgsamen Arbeitens mit den Kindern in einer Kindertagesstätte», so der Generalvikar des Bistums Mainz, Dietmar Giebelmann.

Das Bistum hatte nach eigener Darstellung zusammen mit der Kirchengemeinde, bei der die Mitarbeiter beschäftigt waren, unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Vorfälle im Juni alle Mitarbeiter um Kooperation bei der Aufklärung der Gesamtproblematik gebeten. Diese Mitarbeit sei verweigert worden. Die meisten Eltern der betreuten Kinder hätten auf deutliche und zum Teil sehr ernste Mängel hingewiesen.

Den Kita-Mitarbeitern wurde unter Hinweis auf schwerste Verletzungen ihrer Aufsichtspflicht gekündigt. Nach wie vor prüft die Mainzer Staatsanwaltschaft, ob es tatsächlich zu einer strafbaren Verletzung der Aufsichtspflicht gekommen ist.

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