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Viel Enttäuschung nach Urteil zum Betreuungsgeld

22. Juli 2015 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
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Evangelikale und Katholiken kritisieren die Entscheidung des höchsten Gerichtes, EKD und (evangelische) Diakonie begrüßen es.


Karlsruhe (kath.net/idea) Mit Bedauern haben Evangelikale und kirchliche Werke auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld reagiert. Das höchste deutsche Gericht hatte am 21. Juli in Karlsruhe geurteilt, dass die Bundesregelung eines Zuschusses von 150 Euro monatlich für Eltern, die ihr Kind zwischen dem 15. und 36. Monat zuhause betreuen, gegen das Grundgesetz verstößt. Das Betreuungsgeld sei Ländersache, sagte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof (Karlsruhe). Der Bund hätte es nicht einführen dürfen, weil es nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig sei, so die Begründung der acht Richterinnen und Richter. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), sagte auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, das Urteil benachteilige faktisch erneut Familien, in denen Eltern vorrangig selbst ihre Kinder betreuten. Das dürften sie zwar auch weiterhin, aber ohne von öffentlichen finanziellen Zuwendungen zu profitieren. Steeb: „Das bedeutet eine Einschränkung der Wahlfreiheit.“

Steeb: Ungleichbehandlung ist „eine große Ungerechtigkeit“

Dass die öffentliche Hand im Ergebnis lieber 1.000 Euro pro Krippenplatz für die Fremdbetreuung aufwende, als der Familie selbst wenigstens 15 Prozent davon zu geben, sei „eine große Ungerechtigkeit“. Er habe aber die Hoffnung, dass die Bundesländer ihre Verantwortung wahrnehmen und für Wahlfreiheit sorgen, indem Ehen und Familien nicht materiell benachteiligt werden, wenn sie die Erziehung vollständig selbst wahrnehmen, so Steeb. Die Vorsitzende des Vereins „Frau 2000plus“, die Publizistin Birgit Kelle (Kempen), sagte der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, das Betreuungsgeld sei nie bei den Familien umstritten gewesen, sondern lediglich in der Politik. 460.000 Familien bezögen diese Leistung, und die Antragszahlen stiegen weiter. Diese Familien wolle vor allem die SPD „im Regen stehen lassen.“ Kelle: „Jetzt kann die CDU einmal zeigen, ob sie noch einen Anspruch auf eigene Akzente bei der Familienpolitik besitzt, oder ob man sich dem sozialistischen Familienbild der SPD komplett unterwerfen will.“


EKD und Diakonie begrüßen das Urteil

Unterschiedlich reagierten die kirchlichen Wohlfahrtsverbände. Die Diakonie begrüßte die Entscheidung. Studien hätten gezeigt, dass das Betreuungsgeld gerade die Förderung von Kindern aus sozial schwächeren Familien verhindere. Ähnlich äußerte sich die EKD. „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, da das Urteil Anlass bieten wird, weiter über den Ausbau der Kindertagesstätten und eine familienfreundliche Politik nachzudenken“, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage. Mit dem nun frei werdenden Geld sollte die Bildungsgerechtigkeit über gute Kitas gefördert und damit Familien unterstützt werden: „Kindertagesstätten in hoher Qualität und Anzahl sind eine wichtige Unterstützung für Familien in ganz verschiedenen Lebenslagen.“

Caritas: Für 300 Euro monatlich zusätzlich zum Kindergeld

Hingegen erklärte der Präsident der katholischen Caritas, Peter Neher (Berlin), die Art der Betreuung, die Familien wählten, dürfe nicht darüber entscheiden, ob sie staatliche Unterstützung erhalten. Alle Eltern wendeten neben ihrer Liebe und ihrem Engagement auch Zeit und Geld für die Erziehung ihrer Kinder auf und trügen so wirtschaftliche Lasten, von denen die ganze Gesellschaft profitiere: „Sie haben daher das Recht auf einen Familienlastenausgleich.“ Neher: „Wir befürchten jetzt allerdings, dass das wichtige Anliegen, Familien mit kleinen Kindern in besonderer Weise zu unterstützen, unter den Tisch fällt und die für das Betreuungsgeld eingeplante Summe nicht mehr den Familien zugute kommt.“ Die Caritas schlägt vor, Elterngeld und Betreuungsgeld zu einer einkommensunabhängigen Leistung für alle Familien zusammenzuführen. „Alle Familien sollten unabhängig von der Art der Kinderbetreuung in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes 300 Euro monatlich zusätzlich zum Kindergeld und Sozialgeld erhalten“, fordert Neher. Wer nicht so lange aussetzen wolle, könnte sich einen höheren Betrag in einem kürzeren Zeitraum auszahlen lassen.

Seehofer: In Bayern wird es das Betreuungsgeld auch künftig geben

Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) kündigte bereits an, Familien im Freistaat auch künftig das Betreuungsgeld zu zahlen. Die Mittel dafür möchte er vom Bund. Schließlich sei das Betreuungsgeld auf Basis einer Koalitionsvereinbarung in Berlin zustande gekommen: „Die heutige rechtstechnische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändert nichts an der gemeinsamen politischen Willensbildung.“ In Bayern werde es eine Fortzahlung geben: „Es wäre ein großer Schaden, wenn wir diesen Markenkern bayerischer Familienpolitik aufgeben und das Betreuungsgeld nicht weiterzahlen würden.“ Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU) bekam vom Kabinett den Auftrag, die gesetzlichen Grundlagen für eine Fortzahlung des Betreuungsgeldes in Bayern zu schaffen. Seehofer stellte einen entsprechenden Beschluss für September in Aussicht.


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