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Viel Enttäuschung nach Urteil zum Betreuungsgeld22. Juli 2015 in Deutschland, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Evangelikale und Katholiken kritisieren die Entscheidung des höchsten Gerichtes, EKD und (evangelische) Diakonie begrüßen es.
Karlsruhe (kath.net/idea) Mit Bedauern haben Evangelikale und kirchliche Werke auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld reagiert. Das höchste deutsche Gericht hatte am 21. Juli in Karlsruhe geurteilt, dass die Bundesregelung eines Zuschusses von 150 Euro monatlich für Eltern, die ihr Kind zwischen dem 15. und 36. Monat zuhause betreuen, gegen das Grundgesetz verstößt. Das Betreuungsgeld sei Ländersache, sagte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof (Karlsruhe). Der Bund hätte es nicht einführen dürfen, weil es nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig sei, so die Begründung der acht Richterinnen und Richter. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), sagte auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, das Urteil benachteilige faktisch erneut Familien, in denen Eltern vorrangig selbst ihre Kinder betreuten. Das dürften sie zwar auch weiterhin, aber ohne von öffentlichen finanziellen Zuwendungen zu profitieren. Steeb: Das bedeutet eine Einschränkung der Wahlfreiheit. Steeb: Ungleichbehandlung ist eine große Ungerechtigkeit Dass die öffentliche Hand im Ergebnis lieber 1.000 Euro pro Krippenplatz für die Fremdbetreuung aufwende, als der Familie selbst wenigstens 15 Prozent davon zu geben, sei eine große Ungerechtigkeit. Er habe aber die Hoffnung, dass die Bundesländer ihre Verantwortung wahrnehmen und für Wahlfreiheit sorgen, indem Ehen und Familien nicht materiell benachteiligt werden, wenn sie die Erziehung vollständig selbst wahrnehmen, so Steeb. Die Vorsitzende des Vereins Frau 2000plus, die Publizistin Birgit Kelle (Kempen), sagte der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, das Betreuungsgeld sei nie bei den Familien umstritten gewesen, sondern lediglich in der Politik. 460.000 Familien bezögen diese Leistung, und die Antragszahlen stiegen weiter. Diese Familien wolle vor allem die SPD im Regen stehen lassen. Kelle: Jetzt kann die CDU einmal zeigen, ob sie noch einen Anspruch auf eigene Akzente bei der Familienpolitik besitzt, oder ob man sich dem sozialistischen Familienbild der SPD komplett unterwerfen will. 
EKD und Diakonie begrüßen das Urteil Unterschiedlich reagierten die kirchlichen Wohlfahrtsverbände. Die Diakonie begrüßte die Entscheidung. Studien hätten gezeigt, dass das Betreuungsgeld gerade die Förderung von Kindern aus sozial schwächeren Familien verhindere. Ähnlich äußerte sich die EKD. Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, da das Urteil Anlass bieten wird, weiter über den Ausbau der Kindertagesstätten und eine familienfreundliche Politik nachzudenken, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage. Mit dem nun frei werdenden Geld sollte die Bildungsgerechtigkeit über gute Kitas gefördert und damit Familien unterstützt werden: Kindertagesstätten in hoher Qualität und Anzahl sind eine wichtige Unterstützung für Familien in ganz verschiedenen Lebenslagen. Caritas: Für 300 Euro monatlich zusätzlich zum Kindergeld Hingegen erklärte der Präsident der katholischen Caritas, Peter Neher (Berlin), die Art der Betreuung, die Familien wählten, dürfe nicht darüber entscheiden, ob sie staatliche Unterstützung erhalten. Alle Eltern wendeten neben ihrer Liebe und ihrem Engagement auch Zeit und Geld für die Erziehung ihrer Kinder auf und trügen so wirtschaftliche Lasten, von denen die ganze Gesellschaft profitiere: Sie haben daher das Recht auf einen Familienlastenausgleich. Neher: Wir befürchten jetzt allerdings, dass das wichtige Anliegen, Familien mit kleinen Kindern in besonderer Weise zu unterstützen, unter den Tisch fällt und die für das Betreuungsgeld eingeplante Summe nicht mehr den Familien zugute kommt. Die Caritas schlägt vor, Elterngeld und Betreuungsgeld zu einer einkommensunabhängigen Leistung für alle Familien zusammenzuführen. Alle Familien sollten unabhängig von der Art der Kinderbetreuung in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes 300 Euro monatlich zusätzlich zum Kindergeld und Sozialgeld erhalten, fordert Neher. Wer nicht so lange aussetzen wolle, könnte sich einen höheren Betrag in einem kürzeren Zeitraum auszahlen lassen. Seehofer: In Bayern wird es das Betreuungsgeld auch künftig geben Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) kündigte bereits an, Familien im Freistaat auch künftig das Betreuungsgeld zu zahlen. Die Mittel dafür möchte er vom Bund. Schließlich sei das Betreuungsgeld auf Basis einer Koalitionsvereinbarung in Berlin zustande gekommen: Die heutige rechtstechnische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändert nichts an der gemeinsamen politischen Willensbildung. In Bayern werde es eine Fortzahlung geben: Es wäre ein großer Schaden, wenn wir diesen Markenkern bayerischer Familienpolitik aufgeben und das Betreuungsgeld nicht weiterzahlen würden. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU) bekam vom Kabinett den Auftrag, die gesetzlichen Grundlagen für eine Fortzahlung des Betreuungsgeldes in Bayern zu schaffen. Seehofer stellte einen entsprechenden Beschluss für September in Aussicht.
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Lesermeinungen| | Theodor69 22. Juli 2015 | | | | Was darf eigentlich die Frau selber entscheiden? Ob eine Frau abtreiben will oder nicht, dass ist ihre Entscheidung und keiner darf ihr da hineinreden (so der politische Konsens, wenn ich ihn recht verstehe). Natürlich steht es auch jeder Frau frei länger beim Kind zu bleiben. Diese Wahl wird aber durch die "finanzielle Daumenschraube" bei vielen unmöglich. "Schließlich will man ja "keine Herdprämien", die der Frau ihre Karriere verbauen...." Wirklich entscheiden kann nur eine Frau, die finanziell vom Ehe(partner) gestützt wird oder selber reich ist - Ist vermutlich auch nicht die linke Idealvorstellung. Zusammengefasst lerne ich: Eine Frau soll möglichst ergebnisoffen über das Leben ihres Kindes entscheiden können (Eine Pflichtberatung vor einer Abtreibung ist schlecht, weil dann ist die Entscheidung nicht mehr "ergenbnisoffen". Bei der Erziehung der Kinder und bei ihrer beuflichen Planung sind die Frauen aber zu dumm um selber enscheiden zu können. Da muss der Staat schon sagen, was für sie gut ist... |  9
| | | | | Chris2 22. Juli 2015 | | | | Evangelikale Wieder einmal erweisen sich die Evangelikalen als die "natürlichen Verbündeten" in Sachen Glaube (allen Differenzen zum Trotz), Familie und Kindeswohl, während die EKD wieder einmal das Lied des Zeitgeistes trällert. Möge die Ökumene 2.0 im Hl. Geist kommen, bevor militante Dekadenz, Dummheit und Unterwerfung uns zugrunderichten... |  6
| | | | | AlbinoL 22. Juli 2015 | |  | Vermütlich führt Bayern das Betreuungsgeld ein und muss dann die Früchte d.h. viele junge Familien kommen nach Bayern, wieder über den Länderfinanzausgleich abgeben. |  3
| | | | | elmar69 22. Juli 2015 | | | | Vernachlässigte Kinder? Die Reaktion von EKD/Diakonie ist ein typisches Beispiel dafür, wie man eine für eine winzige Minderheit richtige Lösung allen aufzwingt.
Die meisten Eltern sind willens und fähig, ihre Kinder angemessen zu fördern.
Man könnte das auch so regeln, dass die Kinder regelmäßig untersucht werden - bei eventuellen Defiziten kann dann die Einweisung in eine Kita zur professionellen Förderung erfolgen. |  4
| | | | | elmar69 22. Juli 2015 | | | | @Licht Christi Das Urteil ist endgültig - keine Bundeskompetenz sowas zu regeln.
Das die Bedingungen überall gleich schlecht sind entzieht das Thema der Bundespolitik.
Das Problem kann jetzt nur von den Ländern gelöst werden. |  3
| | | | | Licht Christi 22. Juli 2015 | | | | Das Urteil kann und darf keinen Bestand haben! Das Los christlicher Familien in Deutschland ist wieder ein Stück schwerer geworden!
Das Urteil kann und darf keinen Bestand haben! Hier ist entschiedener Widerstand angesagt! |  6
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