Slowakische Verfassung definiert Ehe als Bund von Mann und Frau7. Juni 2014 in Weltkirche, 8 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Auch in Kroatien, Polen und Ungarn hat die klassische Ehe Verfassungsrang
Bratislava (kath.net/KNA) Die slowakische Verfassung schließt künftig eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus. Eine im September in Kraft tretende Verfassungsänderung definiert die Ehe demnach ausdrücklich als Bund von Mann und Frau, wie slowakische Zeitungen am Donnerstag berichteten. Das beschlossen die Abgeordneten des Parlaments mit 102 von 128 Stimmen.
Bisher definierte die Verfassung des EU-Landes die Ehe nicht näher. Es gab jedoch keine gleichgeschlechtlichen Ehen. Zuletzt hatten im Dezember 2013 die Bürger Kroatiens bei einem Volksentscheid mit großer Mehrheit entschieden, die Ehe als Verbindung von Mann und Frau in der Verfassung festzuschreiben. Auch in Polen und Ungarn hat das klassische Ehemodell Verfassungsrang. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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Lesermeinungen | Rashomon 8. Juni 2014 | | | Slowaken, Polen, Ungarn und Kroaten.... na wenigstens bei ihnen ist der Verstand zwischen den Ohren geblieben. | 5
| | | ElCid 8. Juni 2014 | | | Dignum et iustum est... da könnte sich so manch´anderes Land in Europs eine Scheibe davon abschneiden... | 6
| | | sapperlott!! 7. Juni 2014 | | | sapperlott Es ist schon sehr traurig dass manche den Hausverstand verloren haben, und ein Naturgesetz einen Verfassungsrang braucht. | 7
| | | rowantree 7. Juni 2014 | | | Da kann man nur sagen... ...bravo - und Deo Gratias. Es werden immer mehr...hoffentlich bald auch bei uns! Beten wir! | 11
| | | Der Nürnberger 7. Juni 2014 | | | Auch solcher Samen kann aufgehen zur Freude Gottes. | 9
| | | cathrin 7. Juni 2014 | | | Gott sei dank wenn alle Länder in dieser Normalität erkennen und zurück kehren würde! Gott segne diese Länder! | 9
| | | dalet 7. Juni 2014 | | | Andere Länder, andere Sitten Auch das Deutsche Grundgesetz definiert die Ehe als Verbindung von Mann und Frau, allerdings nicht explizit. Die Väter des Grundgesetzes hatten sicher nicht an homosexuelle und andere Lebensgemeinschaften gedacht, als sie in Artikel 6 formulierten: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."
Anders sieht es in Österreich aus. In der Österreichischen Bundesverfassung ist von Ehe und vom Schutz der Familie überhaupt keine Rede. | 6
| | | Albertus Magnus 7. Juni 2014 | | | Welch eine Freude ... Europa ist also doch noch nicht komplett verrückt geworden. | 12
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