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Lohmann: 'Europa muss sich an EU-Recht halten!'

19. Oktober 2013 in Aktuelles, 2 Lesermeinungen
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Martin Lohmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Lebensrecht: „Ich bin entsetzt, dass nun sogar versucht wird, europäische Rechtsprechung auszuhebeln.“ – „Wer auf Kosten des Lebens trickst, macht sich schwer schuldig“


Bonn/Berlin (kath.net/BVL) Der Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Martin Lohmann, appelliert an das Europäische Parlament, beim Lebensschutz auch nicht durch die Hintertür zu tricksen und der Tötung von Menschen den Weg zu bereiten. In einem Brief wendet er sich an alle Mitglieder des EU-Parlaments. Es wäre fatal, wenn sich die Abgeordneten blenden ließen von falschen und sehr gefährlichen Pseudo-Argumenten, wie sie jetzt auf der EP-Tagesordnung für den 22. Oktober zu finden sind. „Ich bin entsetzt, dass nun sogar versucht wird, europäische Rechtsprechung auszuhebeln. Europa hat sich gefälligst an EU-Recht zu halten“, sagte Lohmann in Bonn. Der Europäische Gerichtshof hatte festgestellt, dass der Mensch mit der Zeugung da ist und Lebensschutz verdiene (EUGH-Urteil C-34/10).


Inzwischen haben sich mehr als 1,3 Millionen Bürger in ganz Europa der Initiative „One of us/Einer von uns“ angeschlossen und fordern den Stopp der EU-Finanzierung embryonentötender Maßnahmen. Da sei es „geradezu perfide, jetzt den ungehinderten Zugang zu Abtreibung als Menschenrecht zu bezeichnen“. Es ist zudem „totalitär, die Gewissenfreiheit einzuschränken unter der Behauptung der ,ungeregelten Nutzung’ beziehungsweise ,missbräuchlichen Anwendung“. Und es ist gegenüber allen Menschen mit Gewissen und Freiheitsverantwortung „regelrecht dreist, die dauerhafte Finanzierung von Abtreibungsorganisationen zu fordern“.

Lohmann: „Wer gar aus dem Recht auf Leben ein Recht auf Tötung machen will, missachtet sowohl die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention wie auch das deutsche Grundgesetz.“

Der BVL fordert daher, den Entschließungsantrag A7-0306/2013 sofort von der Tagesordnung zu nehmen und andernfalls in namentlicher Abstimmung am 22. Oktober diesem „Tötungsdokument“ eine klare Abfuhr zu erteilen. Europa dürfe nicht zu einem „Gewissenskiller und Lebenstöter“ werden.


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