Keine Ermittlungsverfahren gegen Würzburger Seminaristen17. August 2013 in Deutschland, 1 Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die strafrechtlichen Konsequenzen aus den rechtsextremen Vorfällen fallen aus, nicht aber die Massnahmen der Seminar- und Bistumsleitungen.
Würzburg (www.kath.net/ KNA) Die rechtsextremen Vorfälle im Würzburger Priesterseminar haben keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft sehe keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt in Würzburg, Dietrich Geuder, am Freitag. Bei den drei untersuchten Fällen scheide eine Strafbarkeit aus, da diese sich alle nicht in der Öffentlichkeit abgespielt haben. Ende Juli hatten das Erzbistum Bamberg und das Bistum Würzburg den mehr als 200 Seiten starken Abschlussbericht einer Untersuchungskommission zu den Vorgängen im Priesterseminar an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. In Würzburg werden Kandidaten aus beiden Bistümern ausgebildet.
Konkret untersucht wurden von der Justiz drei Vorfälle im Seminar. Das Erzählen von KZ-Witzen sei nur dann Volksverhetzung und damit strafbar, wenn dies öffentlich geschehe und nicht in einem Zimmer eines Seminaristen, so Geuder. Auch das Zeigen des Hitlergrußes könne nicht verfolgt werden. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sei erst dann strafbar, wenn es öffentlich passiere. Dies gelte auch für die Äußerung eines dritten Priesteramtsanwärters. Dieser hatte im Bierkeller des Seminars gefordert, den Gegendemonstranten zu einer Nazi-Kundgebung am 1. Mai in Würzburg gehöre eine reingehauen. Auch für die Aufforderung zu Straftaten sei Öffentlichkeit notwendig, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt. Ein Sprecher der Diözese Würzburg erklärte, die strafrechtliche Beurteilung sei getrennt von der Frage zu sehen, ob sich jemand für den Priesterberuf eigne. Der Würzburger Bischof Friedhelm Hofmann habe bei der Pressekonferenz am 31. Juli betont, dass für die Ausbildung menschliche Reife, theologische Bildung und pastorale Befähigung nötig seien. Als Konsequenz aus den Vorfällen hatten Hofmann und der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick bereits entschieden, dass zwei angehende Priester ihre Ausbildung nicht fortsetzen dürfen. Der Verbleib eines dritten angehenden Priesters aus Bamberg, der sich zu der Gegendemonstration geäußert hatte, im Seminar ist noch offen. Mit ihm hätten bereits Gespräche stattgefunden, sagte ein Sprecher der Erzdiözese auf Anfrage. Es werde auch noch weitere geben. Eine endgültige Entscheidung wird bis zum Semesterbeginn fallen. Dieses beginnt Mitte Oktober. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.
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