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| Vatikan: Neue Strafbestimmungen für Missbrauch und Korruption12. Juli 2013 in Aktuelles, keine Lesermeinung Vatikanstaat passt sein Strafrecht an internationale Standards an - Als Reaktion auf Vatileaks-Affäre wurde auch Verbreitung von vertraulichen Dokumenten als Delikt in Gesetzeswerk eingefügt Vatikan (kath.net/KAP) Der Vatikan passt seine zivile Strafgesetzgebung zum Schutz von Minderjährigen sowie zur Ahndung von Geldwäsche und Korruption internationalen Standards an. Wie der Vatikan am Donnerstag mitteilte, sind etwa sexuelle Gewalt gegen Kinder sowie Produktion und Besitz von Kinderpornographie künftig eigene Straftatbestände. Als Reaktion auf die Vatileaks-Affäre ist auch die Verbreitung von vertraulichen Dokumenten als Delikt in das Gesetzeswerk eingefügt worden. Zudem schafft der Vatikanstaat die lebenslange Haftstrafe ab. Das höchste Strafmaß beträgt künftig 30 bis 35 Jahre Gefängnis. Das überarbeitete Strafrecht soll am 1. September in Kraft treten. Die Reform sei notwendig geworden, weil der Vatikan in den vergangenen Jahren zahlreichen internationalen Abkommen beigetreten sei, sagte der Vorsitzende des vatikanischen Gerichtshofs, Giuseppe Dalla Torre bei deren Vorstellung im Vatikan. Die neuen Straftatbestände seien zwar auch bislang schon vom vatikanischen Strafrecht erfasst worden, erläuterte Dalla Torre. Ihre ausdrückliche Nennung erleichtere jedoch die Strafverfolgung. Für Geldwäsche und Korruption können künftig wie in vielen anderen Ländern auch juristische Personen haftbar gemacht werden, so italienische Jura-Professor. Dies gilt laut Dalla Torre für alle vatikanischen Einrichtungen. So könnte zum Beispiel die Vatikanbank IOR haftbar gemacht werden. Einige Ergänzungen seien zudem eine Folge des Gutachtens, dass die Anti-Geldwäsche-Experten des Europaratskomitees Moneyval im vergangenen Sommer veröffentlicht hätten. Vatikansprecher Federico Lombardi kündigte an, dass weitere Gesetze zur wirksameren Bekämpfung von Geldwäsche vorbereitet würden. Das geltende vatikanische Strafrecht entspricht bis heute im Wesentlichen dem alten italienischen Strafrecht von 1889, dem sogenannten Codice Zanardelli. Dieses stark von den liberalen Vorstellungen des 19. Jahrhunderts geprägte Gesetzeswerk hatte der Vatikanstaat mit seiner Gründung im Jahr 1929 übernommen. Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuVatikan
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