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Der Schatten des Missbrauchsskandals über dem Konklave

19. Februar 2013 in Aktuelles, 17 Lesermeinungen
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Eine Petition: ‚Lieber Kardinal Mahony, bleiben Sie zuhause!’ Von Armin Schwibach. Erläuterung: Wer darf am Konklave teilnehmen? Die Rechtslage. Von Ulrich Nersinger


Rom (kath.net/as) „Historical news with the resignation of Pope Benedict XVI. Am planning to be in Rome and vote for the next Pope. Will be tweeing daily – Historische Nachrichten mit dem Rücktritt Papst Benedikts XVI. Ich plane, in Rom zu sein und den nächsten Papst zu wählen. Werde täglich twittern“: So „zwitscherte“ es am 11. Februar, Tag des angekündigten Rücktritts des 265. Nachfolgers Petri, aus Los Angeles. Der emeritierte Erzbischof der „Stadt der Engel“, Roger Kardinal Mahony, gehört zu den insgesamt zwanzig Purpurträgern, die mehr oder weniger regelmäßig den Mikro-Blogging-Dienst „Twitter“ nutzen. Unter ihnen befindet sich auch der diesjährige Prediger der Fastenexerzitien für die Römische Kurie, Gianfranco Kardinal Ravasi. Er teilt Kerninhalte seiner Predigten vor dem Papst mit, sozusagen live.

Voll Begeisterung materialisierte sich der 77jährige Kardinal Mahony dann auch am gestrigen Montag auf der Timeline: „Count-down to the Papal Conclave has begun. Your prayers needed that we elect the best Pope for today and tomorrow's Church – Count-down für das päpstliche Konklave hat begonnen. Eure Gebete werden gebraucht, damit wir den besten Papst für das Heute und Morgen der Kirche wählen“. Es muss dem persönlichen Urteil eines jeden überlassen werden, ob es richtig und angemessen ist, dass sich einer oder mehrere der 117 Papstwähler in dieser Weise und auf dieser Plattform so zu einem historischen Ereignis äußern, das er sogar von Rom aus „bezwischtern“ will.

Doch das ist nicht das Problem, das in diesen Tagen die Kirche der Vereinigten Staaten von Amerika beschäftigt und natürlich besondere Resonanz in Italien gefunden hat. Die Vereinigung „Catholics United“ hat sich mit einer Petition an die Öffentlichkeit gewandt. Sie will die Teilnahme des früheren Erzbischofs von Los Angeles am Konklave aufgrund dessen Verstrickung in den Missbrauchsskandal verhindern, dies vor allem, da der Nachfolger Mahonys, José Gomez, in einem für die Gewohnheiten der Kirche einzigartigen Verfahren die Ausübung öffentlicher Ämter untersagt hatte: ein Erzbischof, der sich negativ und beklemmend zur Amtsführung seines Vorgängers äußert, der Kardinal und Papstwähler ist – das ist schon was Besonderes und gab den wesentlichen Anstoß zur jetzigen Initiative.


Mahony ist zusammen mit dem emeritierten Erzbischof von Milwaukee, Rembert Weakland, und dem Alterzbischof von Philadelphia, Francis Justin Kardinal Rigali, eine der ehemaligen Schlüsselfiguren des „liberalen“, „progressistischen“ US- Katholizismus gewesen. Alle drei Bischöfe zeichneten sich durch eine besondere Nachlässigkeit und sowie durch die Umsetzung einer Vertuschungsstrategie beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Kleriker aus. Weakland trat 2002 nach dem Erreichen der Altersgrenze von 75 Jahren zurück. Nach seiner Emeritierung wurde dann bekannt, dass er 450.000 Dollar von Bistumsgeldern veruntreut hatte. Die Summe diente als Schweigegeld, das Weakland an einen Mann zahlte, mit dem er zu dessen Studentenzeit eine sexuelle Beziehung hatte. Trotz der hohen Summe erhob das Bistum keine Anklage. In seiner Autobiographie aus dem Jahr 2009 lieferte Weakland dann sein „Coming out“ als durch die Kirche leidender praktizierender Homosexueller, verbunden mit einer scharfen Kritik an Benedikt XVI. und dessen Lehramt.

Eine „brutale und schmerzhafte“ Erfahrung sei es gewesen, so Erzbischof Gomez, die nun online veröffentlichten 12.000 Seiten von Dokumenten zu den auch während der Amtszeit von Mahony vertuschten 129 Fällen zu lesen. Fünf Jahre hatte das Verfahren beim Gericht von Los Angeles gedauert. Die Dokumentation lässt keine Zweifel. Während der gesamten Amtszeit von Mahony wurde darum gekämpft, die Anzeigen von Missbrauchsfällen zu vertuschen und geheim zu halten. Besonders bemerkenswert war der Fall eines dann nach Mexiko geflohenen Priesters, der in seiner neunjährigen Dienstzeit im Erzbistum 29 Kinder und Jugendliche missbraucht hatte. Dazu kommen die hohen vom Erzbistum Los Angeles geleisteten Zahlungen von Schadensersatz. Deren Gesamtumfang ist immer noch nicht bekannt, soll sich aber nach Schätzungen auf rund 1,5 Milliarden Dollar belaufen. So wurde das Erzbistum Mahonys im Jahr 2007 zur Zahlung von 500.000 Dollar an eine Frau verurteilt, die im Alter von 16 Jahren wiederholt von sieben Priestern vergewaltig worden war. Viel diskutiert wurde und wird auch ein außergerichtlicher Vergleich des Bistums mit 508 Missbrauchsopfern, durch die ein persönliches Auftreten des Kardinals vor Gericht vermieden wurde. An die Opfer sollten 660 Millionen Dollar gezahlt werden.

Es gibt keine Entschuldigung, so Erzbischof Gomez, die das Geschehene erklären könnte: „Wir müssen ein schreckliches Versagen zugeben“. Statt sich jedoch seiner Verantwortung zu stellen, beklagte sich Kardinal Mahony auf seinem Blog über die öffentlich erlittene Demütigung. Die „Washington Post“ merkte an, dass Mahony schon froh darüber sein könne, nicht im Gefängnis gelandet zu sein. Erzbischof Gomez erklärte, dass Kardinal Mahony sein persönliches Bedauern hinsichtlich seiner Unfähigkeit zum Ausdruck gebracht habe, den Schutz der Kinder und Jugendlichen, die seiner Sorge anvertraut gewesen waren, nicht gewährleistet zu haben. Die den Behörden übergebenen Dokumente veranlassten das Gericht, Kardinal Mahony für den 23. Februar vorzuladen.

Der „Fall Los Angeles“ zeichnet sich durch seine besondere Schwere aus. Doch auch Europa bleibt von dem Dilemma von Papstwählern nicht verschont, deren Amtszeit durch schweres Versagen in der Amtführung gekennzeichnet ist. Zu diesen gehören der ehemalige Primas von Belgien – lange Zeit Symbol eines „fortgeschrittenen“ Katholizismus – und Alterzbischof von Mechelen-Brüssel, Godfried Daneels, sowie der Primas der katholischen Kirche von ganz Irland und Erzbischof von Armagh, Séan Baptist Brady. Papst Benedikt XVI. setzte am 18. Januar 2013 einen Koadjutor für das Erzbistum ein, der dieses nunmehr de facto kommissarisch leitet.

Velasio Kardinal De Paolis, der als päpstlicher Delegat für die Kongregation der Legionäre Christi mit dem verbrecherischen Verhalten fern von aller religiösen und moralischen Gesinnung des Gründers Marcial Maciel Degollado konfrontiert wurde, erklärte vor der römischen Zeitung „La Repubblica“ zum „beunruhigenden“ Fall Mahony, man könne nichts anderes tun, als Mahony davon zu überzeugen, nicht am Konklave teilzunehmen: „Ob er kommt oder nicht ist seine Gewissensentscheidung“.

Es bleibt zu hoffen, dass eines der wichtigsten Ereignisse im Leben der Kirche nicht durch Teilnehmer überschattet wird, die zwar unverbrüchliche Rechte haben, aber durch ihr zweifelhaftes Verhalten als Oberhirten der Kirche mehr als in ein Zwielicht geraten sind.

__________


Wer darf am Konklave teilnehmen? Die Rechtslage.

Für die zur Papstwahl Berechtigten hat die Apostolische Konstitution „Universi Dominici Gregis“ klare und unumstößliche Bestimmungen erlassen. Von Ulrich Nersinger

Über die Wähler des Oberhauptes der katholischen Kirche äußert sich die Papstwahlordnung vom 22. Februar 1996, eindeutig: „Das Recht, den Römischen Papst zu wählen, steht einzig und allein den Kardinälen der Heiligen Römischen Kirche zu mit Ausnahme derer, die vor dem Todestag des Papstes oder vor dem Tag der Vakanz des Apostolischen Stuhles schon das 80. Lebensjahr überschritten haben. Unbedingt ausgeschlossen ist das aktive Wahlrecht eines anderen kirchlichen Würdenträgers oder die Einmischung einer weltlichen Macht, gleich welchen Ranges und welcher Ordnung sie sein mag.“

Keiner der wahlberechtigten Kardinäle kann von der aktiven oder passiven Wahl aus irgendeinem Grund oder Vorwand ausgeschlossen werden. Nur den Kardinälen, die rechtmäßig, d. h. vom Papst selber, abgesetzt wurden oder mit seiner Zustimmung auf den Purpur verzichtet haben, ist der Zutritt zu verweigern. Das Kardinalskollegium besitzt keinerlei Vollmacht, diese während der Sedisvakanz wieder in seine Reihen aufzunehmen oder zu rehabilitieren.

Alle wahlberechtigten Kardinäle sind – so die Papstwahlordnung – „kraft heiligen Gehorsams gehalten, der Ankündigung der Einberufung nachzukommen und sich an den dazu festgelegten Ort zu begeben, außer sie seien durch Krankheit oder einen anderen schwerwiegenden Grund gehindert, der jedoch als solcher vom Kardinalskollegium anerkannt werden muss.“


Foto: © Erzbistum Los Angeles


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