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| Vatileaks: Gericht veröffentlicht Urteil gegen Informatiker3. Dezember 2012 in Aktuelles, keine Lesermeinung Claudio Sciarpelletti wurde wegen Behinderung der Ermittlungen zu 2 Monaten auf Bewährung verurteilt Vatikanstadt (kath.net/KAP) Das Vatikangericht hat am Samstag das Urteil gegen den zu zwei Monaten Haft verurteilten Informatiker Claudio Sciarpelletti veröffentlicht und die Begründung vorgelegt. Danach sah das Gericht es als erwiesen an, dass der im Staatssekretariat tätige Techniker durch widersprüchliche Aussagen die Ermittlungen gegen den früheren päpstlichen Kammerdiener Paolo Gabriele irregeleitet und damit behindert habe. Das Gericht hatte in seinem Urteil am 10. November eine Haftstrafe von vier Monaten gegen Sciarpelletti verhängt. Sie wurde jedoch auf zwei Monate auf Bewährung halbiert, weil der Beschuldigte nicht vorbestraft war und mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet hatte. Sciarpelletti hatte über seinen Anwalt zunächst Einspruch eingelegt, diesen dann aber am 27. November zurückgezogen, wie Vatikansprecher Federico Lombardi vor Journalisten miteilte. Damit seien die Verhandlungen gegen die beiden Beschuldigten im Vatileaks-Prozess abgeschlossen, hob Lombardi hervor. Allerdings sei der Fall nicht ad acta gelegt, das Untersuchungsverfahren bleibe weiterhin offen. - Gabriele war am 6. Oktober vom gleichen Gericht wegen Diebstahls päpstlicher Geheimdokumente zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die sogleich auf 15 Monate halbierte Strafe wird derzeit vollstreckt. Gabriele sitzt in einer Zelle der vatikanischen Gendarmerie in Haft. Copyright 2012 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuVatikan
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