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| ![]() Kölner Generalvikar: Null Toleranz für Missbrauchstäter25. Mai 2012 in Deutschland, 12 Lesermeinungen Der neue Generalvikar des Erzbistums Köln, Stefan Heße, plädiert für die Entlassung von Missbrauchstätern aus dem kirchlichen Dienst. Köln (kath.net/KNA) Der neue Generalvikar des Erzbistums Köln, Stefan Heße (Foto), plädiert für die Entlassung von Missbrauchstätern aus dem kirchlichen Dienst. Ein erneuter Einsatz von Geistlichen nach sexuellem Missbrauch an Kindern sei kaum möglich, sagte Heße dem «Kölner Stadt-Anzeiger» (Freitag). Als praktikable Lösung bleibe im Grunde nur die «Null-Toleranz», was eine Entlassung bedeute. Diese US-amerikanische Praxis werde auch von den deutschen Bischöfen diskutiert und es sei durchaus möglich, «dass auch wir zu dieser Lösung kommen», so Heße. Es gehe «nicht nur um vergangene Taten und Verjährungsfristen, sondern auch um die Glaubwürdigkeit der Kirche». Heße bezeichnete den Umgang mit den Tätern als «die vielleicht schwierigste Herausforderung, vor der wir stehen». Dabei müsse den Verantwortlichen auch klar sein, dass die Täter «ja nicht verschwänden, wenn sie keine Priester mehr wären». Auch ein Ex-Pfarrer würde in der öffentlichen Wahrnehmung «nach wie vor der Kirche zugeordnet». Bislang ist es gemäß den von den deutschen katholischen Bischöfen in Kraft gesetzten Leitlinien möglich, Missbrauchstäter unter strengen Auflagen im Priesterdienst zu belassen. Nur die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ausgeschlossen. Die Bischöfe wollen ihre Regeln in den nächsten Monaten erneut überprüfen. (C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Foto Generalvikar Stefan Heße: (c) Erzbistum Köln Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMissbrauch
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