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| ![]() Klage von Schwester Maria Regina in Rom abgewiesen12. Juni 2007 in Deutschland, keine Lesermeinung Gerichtsurteil der Apostolischen Signatur in Rom: Die Aufhebung des Karmelitinnen-Klosters in Stolberg-Zweifall im Bistum Aachen bleibt rechtsgültig. Aachen Die Päpstliche Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, die höchste päpstliche Behörde für die Ordensleute, hat das Kloster Maria Regina zu Stolberg-Zweifall aufgehoben. Wegen dieser Aufhebung hatte Schwester Maria Regina aus dem ehemaligen Kloster beim höchsten Gericht der Apostolischen Signatur in Rom Klage erhoben. Das höchste Gericht der Apostolischen Signatur hat am 4. Mai 2007 die Klage abgewiesen. Dies wurde dem Bischof von Aachen vom höchsten Gericht der Apostolischen Signatur unter dem 18. Mai 2007 mitgeteilt. Aufgrund der Versetzung von Pfarrer Hans Doncks kann in der Kapelle des ehemaligen Klosters am Werktag keine Heilige Messe mehr gefeiert werden. Die Schwestern sind eingeladen, die Heilige Messe in einer der umliegenden Pfarrkirchen zu besuchen. Dies ist möglich, weil mit der Aufhebung des Klosters auch die Verpflichtung zum Einhalten der Klausur nicht mehr besteht. Regionaldekan Hans Rolf Krewinkel hat die Spiritanerpatres in Würselen-Broich gebeten, am Sonntag um 8.00 Uhr die Heilige Messe in der Kapelle des ehemaligen Klosters zu feiern. Diese haben sich dazu bereit erklärt, so lange ihre Kräfte dies zulassen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuOrden
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