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Hermeneutik der Kontinuität

7. Februar 2006 in Weltkirche, keine Lesermeinung
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Das Konzil – Bruch oder Kontinuität mit der Überlieferung? Eine wichtige Wegweisung von Papst Benedikt XVI. Ein Kommentar des Dogmatikprofessors Manfred Hauke, (Lugano).


Lugano (www.kath.net)
Das Konzil – Bruch oder Kontinuität mit der Überlieferung?

Im Jahre 2005 jährte sich zum vierzigsten Male das Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils. Über die Auslegung dieses Ereignisses gibt es in der Kirche nach wie vor erhebliche Meinungsverschiedenheiten. War das Konzil ein unermesslicher Segen oder eher eine unsägliche Katastrophe? Stellt es eine „kopernikanische Wende“ dar, so dass von nun an die Kirchengeschichte einzuteilen ist in eine Zeit vor und nach dem Zweiten Vatikanum?

Die Bedeutung des Konzils wird mitunter als radikaler Bruch gesehen, der die „vorkonziliare“ von der „nachkonziliaren“ Kirche unterscheidet. Gewisse sich selbst als „fortschrittlich“ verstehende Kreise malen dabei die „vorkonziliare“ Zeit in den finstersten Farben, während das letzte Konzil geradezu als Konstituente einer neuen Kirche gesehen wird.

Ähnlich wie in vielen Kirchen bei der konkreten Umsetzung der Liturgiereform Hochaltäre und Kommunionbänke abgebrochen wurden, so sind nach dieser Anschauung viele wesentliche Elemente der Überlieferung auf dem Müllplatz der Geschichte gelandet. Was sich nicht ausdrücklich in den Konzilstexten findet, gilt als „überholt“. Eine ähnliche, obwohl gleichsam spiegelverkehrte Ansicht, findet sich in manchen Gruppen, die das Zweite Vatikanum als Ursache aller Übel betrachten, die in den letzten Jahrzehnten über die Kirche hereingebrochen sind.

Das Beispiel der Religionsfreiheit

Mitunter gibt es zwischen den Extremisten beider Seiten sogar eine (unheilige) Allianz, in deren Folge ein Konzilstext als radikaler Bruch mit der Überlieferung gedeutet wird. Ein Beispiel dafür ist das Dekret des Zweiten Vatikanums über die Religionsfreiheit. Papst Pius IX. (wie schon Gregor XVI.) bezeichnete im 19. Jahrhundert die Forderung nach Religionsfreiheit als „Wahnsinn“, während das Zweite Vatikanum das gleiche Wort durchaus positiv bestimmt und als Menschenrecht ansieht.

Auf den ersten Blick sind dies Widersprüche. Sie lösen sich freilich, wenn die lehramtlichen Texte des 19. und des 20. Jahrhunderts in ihrem Zusammenhang gelesen werden. „Wahnsinn“ ist für Pius IX. die Religionsfreiheit, die sich von jeder Verpflichtung gegenüber der gottgeschenkten Wahrheit löst (vgl. Pius IX., Enzyklika „Quanta cura“ (1864): A. Reuter, Summa Pontificia I, Abensberg 1978, 470f.).

So wird die Religionsfreiheit auf dem Zweiten Vatikanum allerdings nicht bestimmt: Betont wird die Freiheit von Zwang in religiösen Dingen und das Recht, in bestimmten Grenzen auch gemeinschaftlich den eigenen Glauben zu bekennen; dabei wird durchaus betont, dass nicht nur der Einzelne, sondern auch der Staat eine moralische Pflicht hat „gegenüber der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi“.

In der Auslegung der Erklärung über die Religionsfreiheit wird oft behauptet, der Hinweis auf die Wahrheit sei bloß diplomatische Rücksicht, um die konservative Minderheit des Konzils zu gewinnen; in Wahrheit aber müsse man die kirchliche Position so auslegen, dass der Staat allen Religionen die gleichen Rechte geben müsse. Zumindest sei dies der „Geist des Konzils“. Die Folgen einer solchen Position lassen sich leicht ausmalen; man denke nur an die zunehmende Zahl der Moslems in Europa, die langfristig die „Scharia“ einführen möchten, oder an die Forderung nach „Religionsfreiheit“ für den Satanismus und andere Kulte mit Menschenopfern.

Die stürmischen Zeiten der Konzilsrezeption

Am Heiligen Abend des vergangenen Jahres hielt Papst Benedikt XVI. eine gehaltvolle Ansprache an das Kardinalskollegium und die Mitglieder der römischen Kurie, siehe dazu KATH.NET. Dabei blickt er zurück auf die großen Ereignisse des Jahres 2005: Den Tod von Papst Johannes Paul II., den Weltjugendtag in Köln und die Bischofssynode zur Eucharistie, mit der das eucharistische Jahr abgeschlossen wurde.

All diese Teile der Ansprache würden einen eigenen Kommentar verdienen. Den meisten Raum widmete der Heilige Vater freilich dem Jubiläum des Zweiten Vatikanischen Konzils. Den Bemerkungen kommt eine programmatische Bedeutung zu. Sie sind gespeist durch eine tief reichende Erfahrung: Joseph Ratzinger ist einer der letzten noch lebenden Konzilstheologen und einer der besten Zeugen für die Entwicklung nach dem Zweiten Vatikanum mit all ihren Höhen und Tiefen.

Papst Benedikt XVI. vergleicht die Konzilsrezeption, die „in weiten Teilen der Kirche … eher schwierig gewesen ist“, mit den besorgten Anmerkungen des heiligen Basilius am Ende seines berühmten Werkes über den Heiligen Geist. Die Worte des Kirchenvaters wurden geschrieben (so dürfen wir hinzufügen) wenige Jahre vor dem Konzil von Konstantinopel, das im Jahre 381 die Gottheit des Heiligen Geistes definierte. Als Basilius seinen Sorgen Luft machte, herrschte innerhalb der Christenheit noch weithin der Arianismus, der die Gottheit Christi leugnete. Viele Bischöfe hatten auf staatlichen Druck hin ökumenische Konsensformeln mit Arianern unterzeichnet, die das Konzil von Nizäa (325) in Frage stellten, das Christus als ewigen Sohn Gottes bekannt hatte.

Hilarius hatte geklagt: Die Ohren der Gläubigen sind heiliger als die Münder der Bischöfe (Contra Arianos 6). Innerhalb der Katholiken, die treu zum Konzil von Nizäa standen, hatte sich außerdem eine Gruppe gebildet, welche die Gottheit des Heiligen Geistes in Frage stellte und gegen die Basilius sein Werk schreibt. Innerhalb der Kirche, so schien es, regierte das Chaos. Basilius beschreibt die Situation im Bild einer Seeschlacht in stürmischer Nacht, wobei Freund und Feind nicht mehr unterscheidbar sind; ein „pausenloser Lärm“ habe „durch Übertreibungen oder Auslassungen die rechte Glaubenslehre verdreht …“ (De Spirito Sancto XXX,77).

In dem Tumult, der „schlimmer“ ist „als ein Sturm auf dem Meere“, „bleibt keine der von den Vätern gesetzten Grenzen mehr an ihrem Platz, alle Fundamente und alles, was den Glaubenslehren Festigkeit gibt, wird in Verwirrung gebracht …“ „So gingen Kirchen mit der ganzen Mannschaft unter …“ (ebenda).

Die schwierige Rezeption des Konzils, so der Heilige Vater, entspringt einer falschen Auslegung. Papst Benedikt XVI. unterscheidet die „Hermeneutik der Diskontinuität und des Bruches“, die „sich nicht selten das Wohlwollen der Massenmedien und auch eines Teiles der modernen Theologie zunutze machen“ konnte, von der „Hermeneutik der Reform“, „der Erneuerung des eines Subjekts Kirche, die der Herr uns geschenkt hat, unter Wahrung der Kontinuität“.

„Die Hermeneutik der Diskontinuität birgt das Risiko eines Bruches zwischen vorkonziliarer und nachkonziliarer Kirche in sich. Ihre Vertreter behaupten, dass die Konzilstexte als solche noch nicht wirklich den Konzilsgeist ausdrückten. Sie seien das Ergebnis von Kompromissen … Nicht in diesen Kompromissen komme jedoch der wahre Geist des Konzils zum Vorschein, sondern im Elan auf das Neue hin, das den Texten zugrunde liege …“.

Diese Umschreibung der „Hermeneutik des Bruches“ kennzeichnet treffend eine Strömung, die sich beispielhaft in der von dem italienischen Historiker Giuseppe Alberigo herausgegebenen fünfbändigen Geschichte des Zweiten Vatikanums widerspiegelt. Die Alberigo-Richtung bestimmt auch nicht wenige einschlägige Publikationen im deutschen Sprachraum. Eine kritische Abrechnung mit dem zwar fleißigen, aber überaus einseitigen Werk Alberigos erschien im vergangenen Jahr in dem Verlag der „Libreria Editrice Vaticana“ aus der Feder von Agostino Marchetto; eine vorausgehende Zusammenfassung des Beitrages findet sich auch in deutscher Sprache, siehe Theologisches.

. Die Auffassung, „man solle nicht den Konzilstexten, sondern ihrem Geist folgen“, betont der Heilige Vater, „schafft … Raum für Spekulationen“ und verkennt den Auftrag eines Konzils. Die Konzilsväter waren nicht Herren über die Verfassung der Kirche, sondern Verwalter eines göttlichen Geheimnisses, das von Christus selbst stammt.

Die wesenhafte Kontinuität im Wandel

Gegenüber der „Hermeneutik der Diskontinuität“ ist die „Hermeneutik der Reform“ zu betonen. Sie zeigt sich in der Eröffnungsansprache zum Konzil von Johannes XXIII. (11.10.1962) und in Abschlussansprache Pauls VI. (7.12.1965). Johannes XXIII. geht es um eine Neuformulierung der Glaubensinhalte, ohne „die unumstößliche und unveränderliche Lehre, die treu geachtet werden muss“, aufzugeben. Benedikt XVI. beobachtet: überall „dort, wo die Rezeption des Konzils sich an dieser Auslegung orientiert hat, ist neues Leben gewachsen und sind neue Früchte herangereift“.

Als eigentliche Aufgabe des Konzils sieht der Heilige Vater eine Neubestimmung des Verhältnisses von „Kirche und Moderne“ mit drei Fragekreisen: das Verhältnis zwischen Glauben und modernen Wissenschaften, die Beziehung zwischen Kirche und Staat sowie das Problem der religiösen Toleranz. In all diesen Bereichen konnte „eine Art Diskontinuität entstehen“. „Trotzdem stellte sich jedoch heraus, dass, nachdem man zwischen verschiedenen konkreten historischen Situationen und ihren Ansprüchen unterschieden hatte, in den Grundsätzen die Kontinuität nicht aufgegeben worden war – eine Tatsache, die auf den ersten Blick leicht übersehen wird. Gerade in diesem Zusammenspiel von Kontinuität auf verschiedenen Ebenen liegt die Natur der wahren Reform“.

Als typisches Beispiel für diese wesentliche Kontinuität im Wandel nennt der Heilige Vater die Erklärung über die Religionsfreiheit. Sie darf nicht missverstanden werden als Einladung zum Relativismus. Ihre richtige Deutung zielt auf die „Notwendigkeit für das menschliche Zusammenleben“; sie ist „eine Folge der Tatsache, dass die Wahrheit nicht von außen aufgezwungen werden kann … Das Zweite Vatikanische Konzil hat mit dem Dekret über die Religionsfreiheit einen wesentlichen Grundsatz des modernen Staates anerkannt und übernommen und gleichzeitig ein tief verankertes Erbe der Kirche wieder aufgegriffen“.

Der Dialog mit der Moderne ist kein Spezifikum des Zweiten Vatikanums, sondern zeigt sich ganz ähnlich bereits in der Vergangenheit. Benedikt XVI. weist auf die kritische Rezeption der griechischen Kultur zur Zeit des Neuen Testamentes und der Kirchenväter sowie auf die Begegnung mit der aristotelischen Philosophie im Mittelalter.

Diese Rezeption ist freilich stets ein schwieriger Prozess, wie auch die Entwicklung im Gefolge des letzten Konzils zeigt. „Wenn jemand erwartet hatte, dass das grundsätzliche ‚Ja’ zur Moderne alle Spannungen lösen und die so erlangte ‚Öffnung gegenüber der Welt’ alles in reine Harmonie verwandeln würde, dann hatte er die inneren Spannungen und auch die Widersprüche innerhalb der Moderne unterschätzt; er hatte die gefährliche Schwäche der menschlichen Natur unterschätzt, die in allen Geschichtsepochen und in jedem historischen Kontext eine Bedrohung für den Weg des Menschen darstellt“.

Die Kirche bleibt auch nach dem Konzil (mit Christus) ein „Zeichen, dem widersprochen wird“ (Lk 2,34). „Es konnte nicht die Absicht des Konzils sein, diesen Widerspruch des Evangeliums gegen die Gefahren und Irrtümer des Menschen aufzuheben“.

Zukunftsperspektiven

Das vom Heiligen Vater gezeichnete Bild des Konzils ist wichtig für die weitere Entwicklung der Kirche. Es macht keinen Sinn, vor- und nachkonziliare Kirche gegeneinander auszuspielen. Die Kirche, versammelt um den Nachfolger des heiligen Petrus, bleibt ihrem von Christus bestimmten Wesen stets treu. In den Entscheidungen, die das Wesen der Kirche für bestimmte Bereiche zur Geltung bringen, kann es durchaus Korrekturen geben.

Dies gilt etwa für die Verhältnisbestimmung von Staat und Kirche vor dem Konzil oder für die Liturgiereform im Gefolge des Zweiten Vatikanums, die nach Auffassung des Theologieprofessors und Kardinals Joseph Ratzinger nicht in allen Bereichen zu einer vertieften Begegnung mit dem heiligen Geheimnis Gottes geführt hat. Von daher ist eine „Reform der Reform“ anzustreben (vgl. besonders J. Ratzinger, Der Geist der Liturgie, Freiburg i. Br. 2000.).

Die Identität der Kirche vor und nach dem Zweiten Vatikanum zeigt sich bis dahin auch in der vom Heiligen Vater unterstützten Möglichkeit, die Heilige Messe sowohl nach dem Messbuch Pius’ V. (bzw. Johannes’ XXIII.) als auch Pauls VI. zu feiern. Doch dies wäre schon ein weiteres Thema. Papst Benedikt XVI. betont jedenfalls: „Wenn wir es [das Zweite Vatikanum] mit Hilfe der richtigen Hermeneutik lesen und rezipieren, dann kann es eine große Kraft für die stets notwendige Erneuerung der Kirche sein und immer mehr zu einer solchen Kraft werden“.

Manfred Hauke ist ordentlicher Professor für Dogmatik und Patrologie an der Theologischen Fakultät in Lugano, Schweiz.



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