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| ![]() Armenien: Erzbischof Ajapahyan weiterhin in Untersuchungshaft17. August 2025 in Aktuelles, keine Lesermeinung Gericht in Jerewan wies Enthaftungsantrag ab - Erzbischof und armenische Kirchenleitung weisen Vorwürfe der Behörden zurück Jerewan (kath.net/KAP) Der armenisch-apostolische Erzbischof Mikael Ajapahyan (Archivfoto) bleibt in Haft. Ein Gericht in Jerewan hat am Freitag seinen Antrag auf Entlassung aus der Untersuchungshaft abgelehnt. Die Haft wurde für zehn Tage verlängert, wie armenische Medien berichteten. Der Erzbischof der Erzdiözese Shirak zeigte sich im Anschluss gegenüber Journalisten gefasst. Er habe die Entscheidung des Gerichts erwartet. Und Ajapahyan fügte hinzu: "In Armenien gibt es keine Gerechtigkeit." Erzbischof Ajapahyan befindet sich seit Ende Juni im Gefängnis. Am 28. Juni war über ihn eine zweimonatige Untersuchungshaft verhängt worden. Ihm wird vorgeworfen, über die Massenmedien zur Machtübernahme und zum gewaltsamen Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung aufgerufen zu haben. Der Erzbischof wie auch die armenische Kirchenleitung haben die Anschuldigungen stets vehement zurückgewiesen. Letztere forderte auch die unverzügliche Freilassung des Bischofs. Neben Ajapahyan befindet sich auch Erzbischof Bagrat Galstanyan in Untersuchungshaft. Beiden Bischöfen sowie weiteren Beschuldigten wird im Prinzip das Gleiche vorgeworfen. Zwischen Ministerpräsident Nikol Paschinjan und der Armenisch-apostolischen Kirche schwelt seit Jahren ein Konflikt über den politischen Kurs des Landes, der nun zuletzt mit der Festnahme zweier Bischöfe eskaliert ist. Der Konflikt zeigt sich etwa auch daran, dass es Katholikos Karekin II., dem Oberhaupt der Armenisch-apostolischen Kirche, bislang nicht erlaubt war, Erzbischof Ajapahyan im Gefängnis zu besuchen. Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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