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Die deutsche Versuchung, selbst ins Autoritäre abzugleiten!vor 13 Stunden in Deutschland, 8 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
NZZ übt scharfe Kritik am Ausschluss eines AfD-Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen
Zürich (kath.net)
Die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) hat am Mittwoch in einem Kommentar deutliche Kritik am Ausschluss eines AfD-Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen geübt. Dort hat die parteilose Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen Joachim Paul auf der Grundlage eines Geheimdienstdossiers von der Wahl ausschliessen lassen. Laut NZZ liest sich die Begründung wie eine Erfindung der Satirezeitschrift «Titanic» zu ihren besten Zeiten. Laut der Zeitung werde Paul vorgeworfen, dass er im Werk «Der Herr der Ringe» von J. R. R. Tolkien eine «konservative Geisteshaltung» erkenne, die von besonderem Wert für den zeitgenössischen Konservatismus sei. Zum Beleg für seine angebliche Verfassungsfeindlichkeit wird erwähnt, dass Paul die Nibelungensage für bedeutsam im Hinblick auf den «nationalen Stolz» halte und dass er die Landesregierung dafür kritisierte habe, Rheinland-Pfalz als Drehort für eine Verfilmung der Sage nicht stärker in Szene gesetzt zu haben. 
Die NZZ stellt dann die entscheidende Fragen: "Wie kann es sein, dass in Deutschland ein in den Umfragen führender Kandidat kurz vor der Wahl mit einem notdürftig zusammengezimmerten Gutachten ausgeschlossen wird? Wie kann ein früheres Mitglied der SPD ein Geheimdienstdossier bei einem SPD-Innenminister bestellen, um damit einen Konkurrenten von einem Wahlausschuss ausschliessen zu lassen, dem sie selbst vorsitzt?"
Die Versuchung sei laut NZZ in Deutschland gross, im Umgang mit einer als autoritär empfundenen Partei selbst ins Autoritäre abzugleiten. So habe der der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling kürzlich darüber nachgedacht, alle AfD-Mitglieder pauschal von einer Verbeamtung auszuschliessen. Die Zeitung erinnert die selbsternannten Hüter der Demokratie daran, dass diese sich besonders streng an rechtsstaatliche Verfahren halten müssen, da sonst die Fundamente des Rechtsstaates ausgehöhlt werden. Die Zeitung erinnert dann auch daran, dass der Aufstieg der AfD deswegen passierte, weil Politiker etablierter Parteien viel zu lange über offenkundige Probleme im Land hinweggesehen hatten. "Sie sollten sich selbstkritisch mit ihren eigenen Versäumnissen auseinandersetzen, statt im Kampf gegen die AfD einer autoritären Versuchung zu erliegen. Sonst beschädigen sie die Demokratie."
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Lesermeinungen | Wirt1929 vor 4 Stunden | | | Fassungslos! Wenn nun die Nibelungensage, von Herrn Paul als bedeutsam eingestuft und von dem Wahlausschuss zum Erkennen rechten nicht zu duldenden Nationalstolz führt, um ihn als Kandidat von der Wahl auszuschließen, haben wir wohl noch einiges zu erwarten. Im übrigen: Sollte in Bayreuth demnächst der Ring der Nibelungen bei den Festspielen aufgeführt werden, müssten sämtliche Politiker künftig damit rechnen, mit gleichem Maßstab gemessen zu werden und ihrer hohen Ämter verlustig gehen. Die wahren Feinde der Demokratie sind die Ankläger des Herrn Paul. Die Justiz wäre gut beraten Justitia in diesem Fall die Augenbinde wieder gerade zu rücken. Der Bürger würde sonst ihr blinzeln bemerken. |  0
| | | chorbisch vor 12 Stunden | | | @girsberg74; dalex Als Ergänzung zum Ihrem Hinweis auf Tichys Einblick:
Auch in der WELT, Cicero Online oder der NZZ sind die Gründe für den Ausschluss von Joachim Paul sehr scharf kritisiert worden. Die FAZ hat sich in einem Kommentar ebenfalls kritisch zu der Idee geäußert, die Kandidatenlisten im Vorfeld zu bereinigen, anstatt die Wähler entscheiden zu lassen.
Das soll keine Abwertung von Tichys Einblick sein, nur ein Hinweis darauf, dass diese Entscheidung nicht nur in den "alternativen" Medien und deren Leserschaft kritisch gesehen wird.
@ dalex, es gibt bei den klassischen Medien nicht nur Bertelsmann & Co. Haben Sie denn alle Kommentare dieser Mediengruppe zum Thema gelesen, oder ist das nur ein "Das-weiß-man-doch-Kommentar"?
Compact wird durch das gescheiterte Verbotsverfahren nicht zum Qualitätsmedium.
Man wird auch nicht automatisch zu einem Feind der Demokratie, wenn man nicht alle politischen Ansichten des Herrn Paul oder der AfD nicht teilt. |  0
| | | Versusdeum vor 12 Stunden | | | Spätestens 2015 hat Merkel die Machtbalance zwischen rechts und links über Bord geworfen, die uns jahrzehntelang Wohlstand, Sicherheit, Freiheit und ein funktionsfähiges und einigermaßen gerechtes Sozialsystem beschert hatte. Und eine funktionierende Justiz. Seitdem wird dank der antidemokratischen "Brandmauer" de facto ohne jedes Korrektiv durchregiert - und das bei immer unqualifizierterem und radikalerem Personal. Das Kentern oder auf Grund laufen des ganzen Landes ist damit quasi vorprogrammiert. |  1
| | | girsberg74 vor 13 Stunden | | | Ad @chorbisch (et al) Stimme Ihrem Beitrag zu, insbesondere dass Ämtervergabe nach Parteigesichtspunkten bestimmt sein kann, ganz gleich von welcher Seite.
De eigentliche Punkt unter solchen Umständen ist, ob die Bewerber die nötige Härte/Klarheit auch gegen ihre „Freunde“ aufbringen – oder ob einer Verweichlichung, einer Verlotterung des Rechtsempfindens. Vorschub geleistet wird.
Heute Morgen gab es zu den Vorgängen in Ludwigshafen auf dem TE-Wecker (Tichys Einblick) eine ausführliche Stellungnahme von … (Name vergessen) zu den juristischen Fragen des Vorgehens in Ludwigshafen; sieht nicht gut aus für den Wahlausschuss. |  1
| | | dalex vor 13 Stunden | | | "Kampf gegen rechts" rechtfertigt keine Tricksereien Wie hatten das gleiche Problem schon mit dem Compact-Magazin. Das Verbot von der SPD-Innenministerin medienwirksam inszeniert, am Ende gerichtlich aufgehoben. Nun wieder ein Coup: man findet eine scheinbare Gesetzeslücke im Kommunalwahlrecht. Die erste Instanz duckt sich weg, will nicht kurzfristig entscheiden. Vielleicht, weil der vorsitzende Richter im Urlaub ist und der Stellvertreter kein Ärger bekommen will. Soll es doch die nächste Instanz machen. Fakt ist: Kommunalwahlrecht darf nicht Verfassungsrecht brechen. Wer das passive Wahlrecht wann entziehen darf, ist eindeutig geregelt. Ein Wahlausschuss ist dazu nicht legitimiert. Der Skandal ist, dass das gesamte linksorientierte Medienimperium (Bertelsmann, SPD-Verlage, ÖRR) darin gar kein Skandal sieht, sondern sich nur freut, dass der ungeliebte Kandidat aus dem Rennen genommen wurde und man nun einen Hebel gegen die AfD hat. Der Kandidat soll's halt fressen, meinte der Ministerpräsident dem Sinn nach zynisch. |  1
| | | lajkonik vor 13 Stunden | | |
Aber deutsche Politiker und Journalisten werden nicht müde, osteuropäische Länder über Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu belehren. |  3
| | | chorbisch vor 15 Stunden | | | @girsberg74 Das ist nicht auszuschließen, auch Richter sind nur Menschen. Allerdings dürfte sich die Neigung, sich denjenigen "gefällig" zu erweisen, die über die weitere Karriere bestimmen, nicht nur auf Linke beschränken. Das gibt es auch bei Konservativen.
Ob das im vorliegenden Fall so war, bin ich mir nicht sicher. Das Justizministerium in Rheinland-Pfalz ist seit Jahrzehnten, mit einer Unterbrechung, in der Hand der FDP. SPD und Grüne dürften daher auf die Besetzung der Richterstellen eher weniger Einfluss haben.
Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Paul, der AfD-Kandidat, "verfassungstreu" ist, oder nicht. Aber die Gründe seiner Ablehnung finde ich teilweise sehr "dünn". |  1
| | | girsberg74 vor 16 Stunden | | | Werde die Frage nicht los, ob Richter - ohne es eigentlich zu wollen - ihrer einsetztenden Richtung von selbst gefällig sein könnten; ob etwas anderes als der gängige Trott nicht auch möglich ist.
Nachsatz:
Diese meine Frage ist schon von gestern, ohne NZZ, die ich allerdings sehr schätze. |  0
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