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Abgestufte Zubilligung von Menschenrechten?

vor 2 Tagen in Kommentar, 3 Lesermeinungen
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Abstufung der Menschenrechte „führt uns in die Zeit, in der Menschen als Sachen, als Sklaven und Leibeigene, bezeichnet worden sind“. Gedanken zur beabsichtigten Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichtes von Rechtsanwalt Lothar C. Rilinger


Berlin-Karlsruhe (kath.net) Die unterbliebene Wahl der Juristin Brosius-Gersdorf erregt immer noch die Gemüter der Mitglieder der linken Parteien. Zwar wurde diese Kandidatin vom Richterwahlausschuss auserkoren, sich den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Wahl stellen zu können, doch mehr nicht. Mit der Entscheidung dieses Ausschusses, einen Kandidaten ins Rennen zu schicken, ist noch nichts endgültig entschieden. Allein diese Binsenwahrheit noch einmal aufzeigen zu müssen, nährt den Verdacht, dass die pressure groups dieser Kandidatin entweder nicht die Verfahrensordnung anerkennen oder durch ihre Argumentation politisches Kapital erzielen wollen. Die Mitglieder des Richterwahlausschusses haben lediglich die Aufgabe, einen Kandidaten zu finden und zu bekunden, eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag für den Kandidaten organisieren zu wollen. Zu meinen, dass die jeweiligen Mitglieder des Ausschusses die Mehrheit garantieren können, ist ein Trugschluss, der in erschreckender Weise die Fraktionsdisziplin mit dem verfassungswidrigen Fraktionszwang verwechselt. Noch müssen die Richter des Bundesverfassungsgerichts von Abgeordneten des Bundestages gewählt werden, die ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet sind. 

Da zwischen der Entscheidung des Ausschusses und dem Wahltag im Parlament Informationen bekannt gemacht worden sind, die die Kandidatin Brosius-Gersdorf als Vertreterin des atheistischen Transhumanismus entlarvt haben, sahen sich Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, die das christliche Menschenbild vertreten, außerstande, dieser Kandidatin ihre Stimme zu geben. Da Richter im Rahmen der Rechtsprechung Möglichkeiten haben, die eigenen philosophischen und politischen Auffassungen in die zu fällenden Entscheidungen einfließen zu lassen, ohne dass ihnen der Vorwurf der Rechtsbeugung unterbreitet werden könnte, sind Entscheidungen der höchsten Gerichte auch von der Politik beeinflusst. Die Auslegung der Verfassung, insbesondere der Menschen- und Grundrechte, ist – ob man es begrüßt oder ablehnt – hochpolitisch. Auch wenn erst ein Richter die atheistische transhumanistische Philosophie vertritt, hat er gleichwohl Möglichkeiten, diese im Spruchkörper durchzusetzen. Da Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht einstimmig ergehen müssen, es reicht die Mehrheit, braucht nur ein Teil des Senates überzeugt zu werden, so dass dann Entscheidungen ergehen können, die dem christlichen Menschenbild zuwiderlaufen. Insofern geht der Einwand ins Leere, es sei ja nur eine einzelne Richterin, sie könne nicht die Rechtsprechung des Gerichts beeinflussen.

Gegen das tradierte und höchstrichterlich festgelegte Menschenbild und damit gegen die Grundordnung unserer Gesellschaft und unseres Staates hat sich die Kandidatin gewandt, indem sie vorgetragen hat, dass es verfassungsrechtlich möglich sei, abgestufte Geltungen von Menschenrechten für ungeborene Menschen einzuführen. Es könnte infolgedessen das Menschenrecht auf Würde erst ab einem bestimmten Alter zugebilligt werden, oder aber der abgestufte und damit verringerte Umfang des Rechtes könnte zugewiesen werden. In jedem Fall würde die Zuweisung des Rechtes davon abhängig sein, wie Menschen entscheiden. Es muss aber immer wieder an die Intention erinnert werden, weshalb Menschenrechte nicht als positivistisches Rechte gelten sollen, sondern als unhintergehbares. Nach christlich-abendländischer Auffassung stehen die Menschenrechte jedem Menschen in voller Höhe zu, sie sind intrinsisch, ohne dass sie von einer politischen Elite zugeordnet oder eingeschränkt werden. Diese Rechte stehen gemäß Art. 1 GG jedem Menschen zu. Wie soll auch das Menschenrecht auf Leben eingeschränkt werden? Es gibt kein halbes Leben, nur ein ganzes. Es ist das große Verdienst des Christentums, dass die Gleichheit aller Menschen zur Grundlage jedes Staates und jeder Gesellschaft erklärt worden ist. Und dieses Gleichheitsprinzip gilt es zu bewahren, um in einer gerechten Rechtsordnung als Grundlage des Staates und der Gesellschaft leben zu können. 


Sollte des Recht erst ab einem bestimmten Alter zugewiesen werden, müsste die Unmöglichkeit erklärt und überwunden werden, wie eine Sache zur Person werden soll. Beide Begriffe schließen sich gegenseitig aus. Eine Sache kann nie ein Rechtssubjekt werden, es bleibt immer ein Rechtsobjekt. Sollte durch die abgestufte Gewährung von Menschenrechten gemeint sein, dass wir zwei Kategorien von Menschenrechten haben – einmal volle Gewährung und einmal beschränkte Gewährung, obwohl Menschenrechte unteilbar und nicht einschränkbar sind, dann müsste erklärt werden, dass auch die Regelung der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der UNO von 1948 nicht gelten sollen. Es müsste ebenfalls geklärt werden, wer die gottgleiche Stellung einnehmen soll, über die Zuerkennung von Menschenrechten zu entscheiden. Dass wir uns durch diese Aufsplitterung von Menschenrechten direkt in die Gefahr der Willkürherrschaft begeben könnten, ist wahrlich keine Verschwörungstheorie, sondern bittere historische Erkenntnis – sehr bittere sogar, wie uns die Totalitarismen des 20. Jahrhundert gelehrt haben.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wird der Anfang jedes menschlichen Lebens mit der Nidation der befruchteten Eizelle angenommen. Ab diesem Zeitpunkt verfügt jeder ungeborene Mensch über die Menschenrechte der Würde und auf Leben – in vollem Umfang. 

Diese Rechte sollen abgestuft werden, was sich als eine zentrale Forderung des Transhumanismus zeigt. In ihm wird eine Abkehr vom christlichen Menschenbild gefordert, wonach eine Einheit von Geist und Körper, die den Menschen konstituiert, angenommen wird. Jeder Mensch ist Inhaber von Menschenrechten, die ihm allein aus seinem Menschsein zustehen, egal was er denkt, wie er sich fühlt oder ist. Im Transhumanismus hingegen werden Rechte nur am Geist festgemacht, nicht mehr am Körper und Geist. Nur dasjenige menschliche Wesen, das über Geist, über Selbstbewusstsein und Vernunft, verfügen kann, wird als Mensch im Sinne des Art. 1 GG angesehen. Darüber hinaus soll der Umfang des Geistes auch den Umfang und das Ausmaß der Rechte bestimmen. Wer über wenig Geist verfügt, kann nur eingeschränkt Rechte für sich beanspruchen. Der Umfang des Rechts soll sich ausschließlich nach dem Umfang des Geistes richten.

Diesen transhumanistischen Gedanken hat die Kandidatin aufgegriffen und vorgeschlagen, dass das Prinzip der eingeschränkten Rechte für ungeborene Menschen gelten soll. Rechte könnten durch den jeweiligen Stand der Entwicklung im Mutterleib eingeschränkt werden, so dass sie dann im Moment der Geburt zum Vollrecht erstarken könnten. Wenn aber Menschenrechte eingeschränkt werden dürfen, ist die verfassungsrechtlich zugesicherte Annahme aufgehoben, dass dem Fötus allein auf Grund seines Menschseins die vollen Rechte auf Würde und Leben zustehen. Durch die Fiktion der Einschränkung erhebt sich der Mensch zur gottgleichen Macht, die bestimmen will, welchem ungeborenen Menschen Rechte zustehen und in welchem Umfang. Damit kann der Mensch festlegen, wem er Menschenrechte, auch der Höhe nach, zuteilt. Die dem menschlichen Einfluss entzogenen Menschenrechte, sollen zu einem einfachen Recht degradiert werden, über die eine politische Elite bestimmt, wem sie zugeordnet werden sollen. Durch die Möglichkeit, Menschenrechte einzuschränken und zu verteilen, würde sich der Staat in eine Lage hineinversetzen, die Menschen totalitär zu beherrschen. Er könnte bestimmen, wer Rechte gelten machen kann und in welchem Umfang Menschen rechtlich geschützt sind.

Die Kandidatin Brosius-Gersdorf hat diese Rechtsbeschränkung lediglich für ungeborene Menschen vorgeschlagen, doch hat sie ihre Vorstellungen auf der Grundlage transhumanistischer Ideen entwickelt. Wenn ungeborenen Kindern – Menschen im Sinne von Art. 1 GG – abgestufte Rechte zugeordnet werden, dann liegt nicht nur ein Paradigmenwechsel vor, sondern, viel schlimmer, ein Dammbruch, durch den auch abgestufte Rechte für geborene Menschen eingefordert werden könnten. Es wäre eine normale rechtliche Entwicklung, die als Fortschritt verklärt werden dürfte.

Über diese Abstufung wird im transhumanistischen Diskurs diskutiert, da in diesem Menschenbild Menschen ohne Geist als Sachen angesehen werden. Sollte sich die abgestufte Geltung der Menschenrechte für ungeborene Menschen durchsetzen, wäre es nur ein kleiner Schritt, dass diese Abstufung auch für alte, behinderte und kranke Menschen ohne oder mit eingeschränktem Geist eingefordert wird. Wie wir uns diese rechtliche Entwicklung vorstellen müssen, können wir an der rechtlichen Einstufung der euthanasia nachverfolgen. Als die Durchführung der Euthanasie im Dritten Reich ruchbar wurde, war alle Welt gegen die euthanasia. Allein der Begriff Euthanasie war verpönt, so dass in der Diskussion nur der englische Begriff verwandt wurde, um jegliche Parallele zum Dritten Reich zu vermeiden. Doch zwanzig Jahre nach dem Krieg wurde über die legitime aktive Sterbehilfe im Rahmen von irreversibel kranken Patienten diskutiert. Weitere zehn Jahre später sollte sie rechtlich möglich sein, wenn der Patient schwerstkrank, aber nicht irreversibel krank ist. Nach weiteren zehn Jahren sollte sie erlaubt sein, wenn sich der Patient nicht mehr so gut fühlt. Und jetzt? In einigen europäischen Ländern ist die aktive Sterbehilfe, also die Euthanasie, erlaubt. Wer sich auf eine schiefe Ebene begibt, rutscht nach unten – das zeigt die Geschichte, es gibt kein Halten.

Wenn also die abgestufte Geltung der Menschenrechte für ungeborene Menschen legitimiert werden sollte, hätte der Mensch die Möglichkeit, wie ein Gott Menschenrechte entweder voll oder eingeschränkt zuzubilligen. Sollte die CDU/CSU-Fraktion durch die Wahl der Kandidatin Brosius-Gersdorf dieser dann voraussehbaren Entwicklung zustimmen, wäre auch sie verantwortlich, wenn die atheistischen, transhumanistischen Vorstellungen unser politisches, rechtliches und ethisches System untergraben – hin zu einem atheistischen Welt- und Menschenbild, das die freie Verfügung über Menschen durch Menschen ermöglicht. So wie die linken Parteien für ihre Ideale – besser gesagt: Ideologien – kämpfen, so müssen auch die Parteien der Union für ihre Werte kämpfen, genauso unerbittlich, zwar nicht unversöhnlich, aber stringent. Der Transhumanismus führt uns nicht in eine bessere Zukunft, sondern in die Barbarei, in die Zeit, in der Menschen als Sachen, als Sklaven und Leibeigene, bezeichnet worden sind. Was als Fortschritt verklärt wird, ist ein tragischer Rückschritt, nicht nur eine Abkehr vom christlichen Menschenbild, sondern auch eine Negation der Aufklärung.

Politik ist nicht nur ein Handeln gleichsam von der Hand in den Mund. Politik ist auch Strategie und erfordert operatives Denken. Aus kleinsten Entscheidungen entwickeln sich Strömungen, ja, reißende Flüsse, die ein demokratisches Zurück nicht mehr ermöglichen. Doch dann ist es zu spät und es bleibt nur noch die resignierte Bemerkung: „Hätten wir damals nur den Anfängen gewehrt.“

Lothar Rilinger (siehe Link) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht i.R., stellvertretendes Mitglied des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes a.D., und Autor mehrerer Bücher.

kath.net-Buchtipp:
Christentum und Verfassung
Ein Dualismus oder doch eine Einheit?
Von Lothar Christian Rilinger
Hardcover, 262 Seiten
2025 Editiones Scholasticae; Verlag Editiones Scholasticae
ISBN: 978-3-86838-300-3
Preis Österreich: € 51,30
Preis Deutschland € 49,90
Preis e-book: € 19.90

Archivfoto: Das deutsche Bundesverfassungsgericht (c) kath.net


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Lesermeinungen

 Wilolf vor 34 Stunden 
 

Peter Singer

Die „praktische Ethik“ von P. Singer ist leider weitverbreitet und ihr Einfluss sollte nicht unterschätzt werden: Affen sollen Menschenrechte bekommen, aber behinderte Kinder haben auch nach der Geburt kein Lebensrecht(!!!)

www.welt.de/politik/deutschland/article141027719/Philosoph-Peter-Singer-spricht-behinderten-Babys-Lebensrecht-ab.html


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 Eckhard vor 2 Tagen 
 

@Uwe Lay

Aber Herr Lay, wen interessieren denn die These des Philosophen P.Singer? Die ist doch völlig irrelevant. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Artikel 1 GG ist doch eine ganz andere. Es geht nicht um Person, sondern Mensch. Und zum vorgeburtlichen Menschen hat das BVerfG doch genug gesagt, oder?


0
 
 Uwe Lay vor 2 Tagen 
 

Der Erfolg des Feminismus!

Bei dieser Debatte darf die These des Philosophen P.Singer nicht übersehen werden, daß das Personsein des Menschen die Voraussetzung dafür sei, daß die Menschenrechte, die Menschenwürde zuerkennbar seien.
Damit ist die Tötung der Kinder im Mutterleibe bis einschließlich des 9. Monates erlaubbar, aber auch noch eine postnatale Abtreibung. Damit hätte der Feminismus sein wichtigstes Ziel, das "Recht" auf die Kindestötung erreicht. Es geht aber auch um das Ziel einer Gesellschaft ohne geistig Behinderte,daß so die Unkosten, die solche Menschen verursachen, eingespart werden, indem sie vor oder gar nach der Geburt noch abgetrieben werden können.Der Einfluß des Feminismus auf die Politik darf nicht unterschätzt werden!
Uwe Lay Pro Theol Blogspot


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