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USA: Lebensschützer wurden bei friedlicher Kundgebung verhaftet17. Jänner 2025 in Prolife, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Lebensschützer sind immer wieder mit verfassungswidrigen Verordnungen und diskriminierendem Vorgehen der Behörden konfrontiert.
Cuyahoga Falls (kath.net/LifeNews/jg)
Das American Center for Law and Justice (ACLJ) warnt vor einer zunehmenden Einschränkung der Redefreiheit für Lebensschützer. Diese seien immer wieder mit verfassungswidrigen Verordnungen und einseitigem Vorgehen der Behörden konfrontiert. Die Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Religionsfreiheit und die in der US-Verfassung festgelegten Freiheiten der Bürger zu schützen, führt den Fall des Lebensschützers Zack Knotts an, der bei einer friedlichen Kundgebung in Cuyahoga Falls (Ohio) verhaftet worden ist.
Knotts verwendete ein kleines, batteriebetriebenes Megaphon, damit seine Botschaften die Menschen erreichen, welche die Abtreibungsklinik betreten. Die von der Abtreibungsklinik angestellten Begleitpersonen für Patientinnen antworteten mit Trillerpfeifen und Kazoos (kleine Tröten). Knotts wollte mit den Begleitpersonen in Kontakt treten und sie über seine Erfahrung mit Abtreibungen in seiner Familie informieren. Dabei hielt er sich stets im öffentlichen Raum auf. 
Die Polizei war während der Kundgebung präsent, hielt sich aber zurück. Als die Polizisten nach eigenen Angaben eine Beschwerde über Knotts Ansprache erhalten hatten, verhafteten sie ihn und warfen ihm Ruhestörung vor. Auf den Lärm, den die Begleitpersonen der Abtreibungsklinik gemacht hatten, gingen sie ebenso wenig ein wie auf deren Drohungen, die sie gegen Knotts ausgesprochen hatten.
Das ACLJ weist darauf hin, dass das Megaphon von Knotts kaum den Verkehrslärm übertönt habe. Die Polizisten hätten Knotts oder die anderen Lebensschützer auch nicht einvernommen, sondern ihn kurz festgenommen und ihm angedroht, ihn erneut zu verhaften, sollte er sich weitere Störungen zu Schulden kommen lassen. Gegen ihn läuft ein Verfahren wegen öffentlicher Ruhestörung. Das ACLJ hat die juristische Vertretung übernommen.
Die Organisation wirft der Polizei vor, diskriminierend gegen den Lebensschützer vorgegangen zu sein. Dieser habe nur sein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Redefreiheit ausgeübt.
Darüber hinaus sei die Verordnung von Cuyahoga Falls verfassungswidrig, weil sie die Verlautbarung bestimmter Ansichten in der Öffentlichkeit verbietet, für andere Ansichten, zum Beispiel kultureller oder religiöser Natur, aber Ausnahmen gestattet. Die Stadt habe nicht das Recht festzulegen, was öffentlich gesagt werden dürfe und was nicht, betont das ACLJ und verweist auf entsprechende Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes der USA.
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Lesermeinungen| | Versusdeum 18. Jänner 2025 | | | | @Chrissi Bohm Mit "Fötus" meinen Sie vermutlich das Kind? Ich habe unseren Nachwuchs im dritten Monat auf dem Röntgenbild betrachten dürfen, wie er sich in eine bequeme Position drehte, um weiterzusdösen. Unwillkürliche Bewegungen sind etwas anderes! |  1
| | | | | Chrissi Bohm 18. Jänner 2025 | | | | Kein Tier kennt Abtreibung Die 3-Monatsfrist ist ja quasi legal, da sie nicht strafrechtlich verfolgt wird.So ist so wie kein Unterschied zu vorher.Es wäre auf keinen Fall gut, wenn es wieder zu Engelmacherei käme.Ich kenne noch aus meiner Lehrzeit, dass Frauen ohne Bewusstsein und in akuter Lebensgrfahr ins Krankenhaus gebracht wurden,die mit Seifenlösung, selber oder durch Hilfe andere Personen, den Fötus abgetötet hatten und sich dabei selbst vergiftet hatten. |  0
| | | | | Johannes14,6 17. Jänner 2025 | | | | Abstimmung über Neuregelung von Paragraf 218 am 10.Februar geplant ! "Nach mehrstündiger Behandlung im Rechtsausschuss des Bundestages wurde aber beschlossen, dass die Neuregelung von §218 StGB am 10. Februar 2025, in der letzten Sitzungswoche des Bundestags vor den Neuwahlen, noch behandelt werden soll.
Der vorliegende Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche legalisiert wird; eine Beratung vorab bliebe verpflichtend, die Bedenkzeit von drei Tagen würde aber abgeschafft."
Es ist unfassbar, buchstäblich in letzter Minute will die grün-rote Reste-Ampel ihr Vorhaben doch noch durchdrücken! |  1
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