Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Bätzing meint: Regenbogenflagge am Reichstag ‚wäre ein gutes Zeichen gewesen‘
  2. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  3. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  4. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  5. Drei Nonnen für ein Halleluja
  6. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  7. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  8. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  9. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  10. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  11. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  12. Brötchentüten für die Demokratie
  13. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"
  14. Vatikan erfreut über Fortschritte in China: Diözese neugeordnet
  15. Das letzte Wort des Gekreuzigten: Der Schrei Jesu als Hingabe und Quelle der Hoffnung

Umstrittene Parole „From the River to the Sea” erstmals gerichtlich als Terrorkennzeichen eingestuft

10. November 2024 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Trotz des milden Strafmaßes durch das Berliner Landgericht könnte es eine Grundsatzentscheidung sein: Zum ersten Mal hat ein Landgericht in Deutschland entschieden, dass die Parole „From the River to Sea“ immer und in jedem Kontext strafbar ist


Berlin (kath.net) Zum ersten Mal hat ein Landgericht in Deutschland entschieden, dass die Parole „From the River to the Sea“ immer und in jedem Kontext strafbar ist. Das berichtet die „Berliner Morgenpost“ unter Bezug auf das Urteil am Freitag. Die Richterin begründete die Entscheidung damit, dass sich die Hamas „diesen Spruch zu eigen gemacht“ habe und er inzwischen ein Symbol und Kennzeichen dieser Terrororganisation sei. Der Spruch fordere die Auslöschung des Staates Israel. Nach Darstellung der „Berliner Morgenpost“ habe die Richterin damit auch entschieden, dass der Ausspruch auch dann strafbar sei, wenn er ohne Hamas-Symbolik auf propalästinensischen Demonstrationen benutzt werde.


Die „Berliner Morgenpost“ stuft das Strafmaß für die Influenserin Benora A. L. allerdings als „gering“ ein. Sie muss eine Strafe von 1.300 Euro bezahlen wegen Verbreiten von Propagandamitteln sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Nach Darstellung der „Bild“ werden außerdem ein Samsung-Galaxy und ein iPhone als Tatmittel eingezogen. Der Verteidiger hat Revision angekündigt.

Die Bildzeitung berichtet außerdem, die Angeklagte „Iranerin“ sei, Grafik-Designerin gelernt habe und Bürgergeld empfange.

Der israelische Außenminister Gideon Saar hat dieses Urteil begrüßt, berichtet die „Jüdische Allgemeine“: „Der neue Antisemitismus, der auf der Leugnung des Existenzrechts des jüdischen Staates beruht, muss entwurzelt werden!“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  3. „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk
  4. Drei Nonnen für ein Halleluja
  5. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  6. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  7. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  8. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  9. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  10. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  11. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  12. Papst betet für Familie des ermordeten Charlie Kirk
  13. „Ich liebe euch! Geht zur Messe!“
  14. Bischof Barron über Charlie Kirk: Er war ‚in erster Linie ein leidenschaftlicher Christ‘
  15. "Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!"

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz