Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Basiert 'Traditionis Custodes' von Franziskus auf einer Lüge?
  2. ‚Maria pride den Mantel aus‘ – Wie die 'Katholische Jugend' der Diözese Linz Maria verhöhnt
  3. Vatikan führt neue Umweltschutz-Messe ein
  4. Vermutlich hat sich Gott geirrt
  5. Der Traum vom gemeinsamen Ostern – Chancen und Probleme
  6. Vatikan reagiert auf 'Alte Messe'-Skandal von Franziskus
  7. Anselmianum distanziert sich vom Hauptautor von ‚Traditionis Custodes‘
  8. Präfekt Fernandez behauptete offenbar: Fiducia supplicans „wird bleiben“
  9. Vatikanstaat will bis 2030 komplett auf Elektroautos umsteigen
  10. „Dieser Erwählung und Berufung könnt ihr nur mit der bedingungslosen Bereitschaft entsprechen…“
  11. Fällt die CDU erneut um?
  12. Deutsches Bildungs- und Familienministerium schafft Gender-Sternchen und großes Binnen-I ab!
  13. Immer wenn es wärmer wird und Sommer ist, dann sind die 'apokalyptischen Klimareiter' ganz nahe
  14. Großbritannien - Priester kündigt an, er wird Pro-Sterbehilfe-Politiker die Kommunion verweigern
  15. Kardinal Zen: Jesus Christus „hat uns Papst Leo XIV. geschenkt, der den Sturm beruhigen kann“

Deutsche Bischofskonferenz nimmt Bericht zur reproduktiven Selbstbestimmung „mit großer Sorge“ wahr

16. April 2024 in Prolife, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bischof Bätzing: „Christen setzen sich für eine Gesellschaft ein, in der das uneingeschränkte Lebensrecht aller Menschen gewahrt und so die Grundlage für ein menschliches und solidarisches Miteinander gelegt wird“ – DBK auch gegen Eizellspende


Berlin (kath.net/DBK) „Den heute veröffentlichten Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin und die in ihm enthaltenen Empfehlungen an den Gesetzgeber nimmt die Deutsche Bischofskonferenz mit großer Sorge wahr. Angesichts der mit den Empfehlungen aufgeworfenen fundamentalen Fragen, die die Grundlagen unserer Gesellschaft betreffen, halten wir eine intensive, grundlegende Auseinandersetzung mit dem Kommissionsbericht in ethischer und juristischer Perspektive für zwingend erforderlich. Die Ergebnisse zur Neukonzeption des Schwangerschaftsabbruchs betrachten wir als zu einseitig. Die geltende Rechtslage schützt sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch das ungeborene Kind.“ Das erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, anlässlich der Veröffentlichung des Berichts der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin am 15. April 2024) in Berlin.

Weiter erläuterte er: „Die Arbeitsgruppe 1 der Kommission empfiehlt eine umfassende Neukonzeption der gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Mindestens in der Frühphase der Schwangerschaft soll nach dieser Empfehlung der Abbruch, ohne dass es einer Beratung bedarf, rechtmäßig und straffrei sein. In den ersten Wochen nach Nidation habe, so wird argumentiert, das Lebensrecht des Embryos/Fetus geringes Gewicht. Erst in der Spätphase der Schwangerschaft, und zwar erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Fetus ex utero lebensfähig ist, soll der Gesetzgeber den Abbruch grundsätzlich nicht erlauben.


Die Empfehlungen der Kommission beruhen auf der Annahme, ein Schwangerschaftsabbruch verletze das ungeborene Kind nicht in seiner Menschenwürde, wobei die Kommission meint, gute Gründe dafür anführen zu können, dass das ungeborene Kind überhaupt kein Träger von Menschenwürde sei. Ferner geht die Kommission davon aus, dass dem ungeborenen Kind lediglich ein abgestufter Lebensschutz zukomme. Sie bringt es auf die Formel, dass, je kürzer die Schwangerschaft bestehe, desto eher ein Schwangerschaftsabbruch zulässig sei, und dass je fortgeschrittener das Gestationsalter sei, desto gewichtiger die Belange des Ungeborenen seien. Erst ab extrauteriner Lebensfähigkeit sei demnach das Lebensrecht des ungeborenen Kindes derart erstarkt, dass es einen grundsätzlichen Vorrang vor den Grundrechten der Schwangeren habe. Ein vollwertiges Lebensrecht soll das Kind nach der Auffassung der Kommission schließlich erst mit Geburt erlangen.

Damit widerspricht die Kommission nicht zuletzt zentralen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Menschenwürde und zum Lebensschutz Ungeborener, auf denen die derzeit geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch beruhen. Das BVG leitet aus den Grundrechten eine enge Verknüpfung der Würde des ungeborenen Kindes mit einem ihm zukommenden, vollwertigen Lebensschutz mit dem Zeitpunkt der Nidation ab. Wir halten diese Ausführungen des BVG nach wie vor für richtig. Eine Relativierung der fundamentalen Würde jedes Menschen, auch des ungeborenen Kindes, und eine Relativierung, Einschränkung oder Abstufung des damit verbundenen Grundrechts auf Leben halten wir für falsch.

Zu den zentralen anthropologischen Grundaussagen des christlichen Glaubens gehört die Heiligkeit und Unantastbarkeit jedes individuellen menschlichen Lebens, das es deshalb nach Kräften zu schützen und zu entfalten gilt. Christen setzen sich für eine Gesellschaft ein, in der das uneingeschränkte Lebensrecht aller Menschen gewahrt und so die Grundlage für ein menschliches und solidarisches Miteinander gelegt wird. Auch beim vorgeburtlichen Leben handelt es sich von Anfang an um individuelles Leben, das als menschliches Leben immer ein sich entfaltendes Leben ist. Es hat nach christlicher Auffassung Anspruch auf den gleichen Schutz seines Lebens und ihm kommt die gleiche Würde zu wie einem geborenen Menschen. Für hochproblematisch und in sich widersprüchlich halten wir, dass gerade die Schutzbedürftigkeit des Ungeborenen und das völlige Angewiesensein auf die werdende Mutter eine Begründung für eine verminderte staatliche Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenen Kind darstellen sollten.

Die Arbeitsgruppe 2 der Kommission legt nahe, das Verbot der Eizellspende aufzugeben und diese gesetzlich zu regeln. Sie hält es ferner für rechtlich zulässig, unter engen Voraussetzungen auch eine Leihmutterschaft in Deutschland gesetzlich einzuführen. Allerdings erachtet sie es auch für rechtlich möglich, die bestehenden Verbote von Eizellspende und Leihmutterschaft aufrechtzuerhalten. Insbesondere die Leihmutterschaft werfe eine Reihe ethischer, rechtlicher und praktischer Fragen auf und berge selbst in altruistisch angelegten Modellen ein Potenzial für Umgehungen und Missbrauch.

Wir sind der Auffassung, dass die Praxis der Leihmutterschaft die Würde der Frau und des Kindes verletzt. Das Kind sollte nicht zu einem Objekt der Kommerzialisierung und die Frau, die das Kind austrägt, nicht instrumentalisiert werden. Auch die Kommission sieht das hohe Risiko, dass bei der Durchführung einer Leihmutterschaft Rechte der beteiligten Personen verletzt werden. Sie schlägt rechtliche Regelungen vor, die diese Risiken eindämmen sollen. Wir haben hingegen erhebliche Zweifel, dass rechtliche Regelungen, die in der Leihmutterschaft angelegten grundsätzlichen Probleme auflösen können. Zu Recht vermutet die Kommission, dass auch eine sogenannte altruistische Leihmutterschaft Teil eines Geschäftsmodells der Reproduktionsmedizin sein kann. Zudem erscheint es paradox, von der Leihmutter im Sinne des Ungeborenen eine hohe pränatale emotionale Bindung an das Kind und gleichzeitig eine möglichst problemlose nachgeburtliche Trennung von ihm zu erwarten. Wir sprechen uns daher dafür aus, an den Verboten von Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland festzuhalten.“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Basiert 'Traditionis Custodes' von Franziskus auf einer Lüge?
  2. ‚Maria pride den Mantel aus‘ – Wie die 'Katholische Jugend' der Diözese Linz Maria verhöhnt
  3. Vermutlich hat sich Gott geirrt
  4. Anselmianum distanziert sich vom Hauptautor von ‚Traditionis Custodes‘
  5. Vatikan reagiert auf 'Alte Messe'-Skandal von Franziskus
  6. Kardinal Zen: Jesus Christus „hat uns Papst Leo XIV. geschenkt, der den Sturm beruhigen kann“
  7. „Dieser Erwählung und Berufung könnt ihr nur mit der bedingungslosen Bereitschaft entsprechen…“
  8. Deutsches Bildungs- und Familienministerium schafft Gender-Sternchen und großes Binnen-I ab!
  9. Kard. Ambongo: Widerstand gegen Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare keine "afrikanische Ausnahme"
  10. Präfekt Fernandez behauptete offenbar: Fiducia supplicans „wird bleiben“
  11. Allgemeine Ratlosigkeit
  12. Vatikan führt neue Umweltschutz-Messe ein
  13. Sogar die publizistische 'Links-Plattform' der DBK hat genug vom 'Alte Messe'-Bashing von Franziskus
  14. Fällt die CDU erneut um?
  15. Papst Leo XIV. und die Herz-Jesu-Verehrung

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz