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Europäischer Gerichtshof: Arbeitgeber darf Kopftuch verbieten

29. November 2023 in Chronik, 7 Lesermeinungen
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Dies betrifft jedoch grundsätzlich religiöse Symbole, auch jüdische und christliche wie Kippa und Kreuz.


Linz (kath.net) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Rechtsprechung von 2017 bestätigt, wonach das Tragen sichtbarer religiöser Zeichen am Arbeitsplatz verboten ist. Das berichtete die „Presse“. Konkreter Anlass dafür war ein aktueller Fall aus Belgien.


Einer muslimischen Angestellten war es untersagt worden, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen. Sie klagte am Arbeitsgericht Lüttich, welches sich an den EuGH wandte. Dort blitzte sie jedoch ab. Die Entscheidung des Arbeitgebers sei rechtmäßig und sachlich gerechtfertigt. Er könne das Tragen sichtbarer religiöser Zeichen während der Dienstzeiten und am Arbeitsplatz komplett untersagen.

Der EuGH betonte, die Regel gelte für alle Religionen gleichermaßen. Wer keine islamischen Kopftücher haben will, der müsse auch von jüdischen oder christlichen Symbole Abstand nehmen, etwa der Kippa oder dem Kreuz.


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