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| ![]() Europäischer Gerichtshof: Arbeitgeber darf Kopftuch verbieten29. November 2023 in Chronik, 7 Lesermeinungen Dies betrifft jedoch grundsätzlich religiöse Symbole, auch jüdische und christliche wie Kippa und Kreuz. Linz (kath.net) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Rechtsprechung von 2017 bestätigt, wonach das Tragen sichtbarer religiöser Zeichen am Arbeitsplatz verboten ist. Das berichtete die „Presse“. Konkreter Anlass dafür war ein aktueller Fall aus Belgien. Einer muslimischen Angestellten war es untersagt worden, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen. Sie klagte am Arbeitsgericht Lüttich, welches sich an den EuGH wandte. Dort blitzte sie jedoch ab. Die Entscheidung des Arbeitgebers sei rechtmäßig und sachlich gerechtfertigt. Er könne das Tragen sichtbarer religiöser Zeichen während der Dienstzeiten und am Arbeitsplatz komplett untersagen. Der EuGH betonte, die Regel gelte für alle Religionen gleichermaßen. Wer keine islamischen Kopftücher haben will, der müsse auch von jüdischen oder christlichen Symbole Abstand nehmen, etwa der Kippa oder dem Kreuz. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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