
Schweizer Staatskirchenportal verbreitet Propaganda für das Töten ungeborener Kinder5. Dezember 2022 in Schweiz, 26 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Der Film ‚Call Jane’ zeige, wie wichtig das „Recht auf selbstbestimmte Entscheidungen“ sei, schreibt kath.ch.
Zürich (kath.net/jg)
kath.ch, das Internetportal im Auftrag der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz, bewirbt in der Rubrik „Filmtipp“ den Pro-Abtreibungsfilm „Call Jane“.
Die Handlung des Films spielt im Jahr 1968 vor der allgemeinen Legalisierung der Abtreibung in den USA. Die Hausfrau Joy erfährt, dass ihre zweite Schwangerschaft für sie enden kann. Das Krankenhaus lehnt ihren Antrag auf eine Abtreibung ab. kath.ch merkt an, dass es sich dabei um den „rein männlichen Krankenhausvorstand“ handelt, der „in einem vielsagenden Moment über Joys Leben“ befindet. Abtreibungen waren im Bundesstaat Illinois, in dem die Filmhandlung stattfindet, bei Gefahr für das Leben der Mutter prinzipiell legal möglich. Joy ruft daraufhin beim Netzwerk „Jane“ an, einer Gruppe von Frauen, die illegal Abtreibungen durchführt. Sie lässt dort eine Abtreibung vornehmen und wird selbst Mitglied der Gruppe. 
kath.ch schreibt wörtlich über den Film: „‚Call Jane’ zeigt, wie wichtig das Recht auf selbstbestimmte Entscheidungen – nicht nur für Frauen – ist!“ Joy wird laut kath.ch durch die Abtreibung bei der Gruppe „Jane“ – die tatsächlich existiert hat – „nicht nur gerettet, sondern ein wichtiges Mitglied der Gruppe.“ Die hoch gelobte Darstellung von Joy durch die Schauspielerin Elizabeth Banks „ist ein Aufruf, die Vergangenheit nicht zur Zukunft werden zu lassen“, schreibt kath.ch wörtlich.
Kontakt Schweizer Bischofskonferenz
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |