Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vertrauenskrise in der Kirche
  2. Vatikan korrigiert argentinische Bischöfe: Gläubige dürfen kniend und auf die Zunge kommunizieren
  3. „Puff für alle“: Entsetztes Kopfschütteln über Sexualkunde-Aufgabe an katholisch geprägtem Gymnasium
  4. „Ut unum sint“ - Wahrheit, Tradition und sichtbare Communio
  5. 'Gut' gebrüllt, Löwe?
  6. Kardinal Eijk: Synodenbericht der Arbeitsgruppe 9 muss zurückgewiesen werden
  7. Sacrosanctum Concilium: Die Liturgie und das Geheimnis Christi
  8. „Leo macht Schluss mit ‚Doppelstandards‘: Warum der deutsche Synodale Weg ins Stocken gerät“
  9. Rom und die orientalisch-orthodoxen Kirchen seit Fiducia supplicans
  10. Vatikan veröffentlicht die Leitlinien für den Umsetzungsweg der Synode über die Synodalität
  11. Trend unter jungen New Yorkern: Gemeinsam zur Sonntagsmesse gehen
  12. Synodenbericht der Arbeitsgruppe 9 ‚beunruhigend‘ und ‚verblüffend‘
  13. Yoga-Kongress am Geburtsort des heiligen Franz Xaver
  14. Nach Gipfelkreuzschändung: 18-Jähriger stellt neues selbstgebautes Kreuz auf
  15. „Synodenbericht präsentiert einen toxischen ‚Paradigmenwechsel‘“

Britische Rechtsanwältin siegt nach Diskriminierung über Trans-Lobby

10. August 2022 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Allison Bailey wurde von ihrer Anwaltskanzlei schikaniert, nachdem sie darauf bestanden hatte, dass es nur zwei, unabänderliche Geschlechter gebe. Ein Arbeitsgericht sprach ihr nun eine Entschädigung zu.


London (kath.net/mk) Die britische Rechtsanwältin Allison Bailey hat laut Bericht der F.A.Z. unlängst vor Gericht einen Sieg über die Trans-Lobby errungen. Sie hatte an ihrem Arbeitsplatz, einer Londoner Anwaltskanzlei, die Aussage getätigt, dass Geschlecht und Körper eine Einheit bildeten und es daher nur zwei, unabänderliche Geschlechter gebe. Damit reagierte sie auf eine Entscheidung ihres Arbeitgebers, dem „Inklusionsprogramm“ der Organisation „Stonewall“ beizutreten, die sich für das Recht aller LGBTQ+-Mitarbeiter am Arbeitsplatz einsetzt, „sie selbst zu sein“. Gegenüber Kollegen vertrat Bailey die Ansicht, dass die Organisation alle diejenigen mobbe und einschüchtere, die dem Standpunkt der Genderselbstidentifizierung nicht beipflichteten; diesen „Transextremismus“ unterstütze sie nicht, und protestierte daher gegen die Unterstützung von Stonewall.


Ein britisches Arbeitsgericht gab der Anwältin nun Recht, dass ihre Kanzlei sie daraufhin durch Schikanen benachteiligt hatte, und sprach ihr eine Entschädigung zu. Die Urteilsbegründung verweist darauf, dass die Überzeugung, Frauen seien durch ihr biologisches Geschlecht definiert, genauso als „Glaubensmeinung“ geschützt sei wie die Ansicht, das Geschlecht sei eine Frage der Selbstidentifizierung. Die Harry-Potter-Schöpferin J.K. Rowling nannte Bailey daraufhin eine Heldin für viele Feministinnen, weil sie trotz Einschüchterungen an ihren Grundsätzen festgehalten habe. Zu Stonewall wiederum gehen immer mehr Organisationen, darunter die BBC, aus Sorge um die Meinungsfreiheit auf Distanz.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. „Leo macht Schluss mit ‚Doppelstandards‘: Warum der deutsche Synodale Weg ins Stocken gerät“
  2. „Puff für alle“: Entsetztes Kopfschütteln über Sexualkunde-Aufgabe an katholisch geprägtem Gymnasium
  3. Vertrauenskrise in der Kirche
  4. Vatikan korrigiert argentinische Bischöfe: Gläubige dürfen kniend und auf die Zunge kommunizieren
  5. Kardinal Eijk: Synodenbericht der Arbeitsgruppe 9 muss zurückgewiesen werden
  6. 'Gut' gebrüllt, Löwe?
  7. Komm, o Geist der Heiligkeit! Aus des Himmels Herrlichkeit!
  8. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  9. 'Ich denke, dass Gott der Größte ist! Er kann alle Türen für uns öffnen'
  10. Rom und die orientalisch-orthodoxen Kirchen seit Fiducia supplicans
  11. Nach Gipfelkreuzschändung: 18-Jähriger stellt neues selbstgebautes Kreuz auf
  12. Trend unter jungen New Yorkern: Gemeinsam zur Sonntagsmesse gehen
  13. „Die Genderideologie ist zutiefst reaktionär“
  14. „Synodenbericht präsentiert einen toxischen ‚Paradigmenwechsel‘“
  15. Unternehmer Guido Quelle: „Ich bin aus der evangelischen Kirchengemeinschaft ausgetreten“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz