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| ![]() Britische Rechtsanwältin siegt nach Diskriminierung über Trans-Lobby10. August 2022 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen Allison Bailey wurde von ihrer Anwaltskanzlei schikaniert, nachdem sie darauf bestanden hatte, dass es nur zwei, unabänderliche Geschlechter gebe. Ein Arbeitsgericht sprach ihr nun eine Entschädigung zu. London (kath.net/mk) Die britische Rechtsanwältin Allison Bailey hat laut Bericht der F.A.Z. unlängst vor Gericht einen Sieg über die Trans-Lobby errungen. Sie hatte an ihrem Arbeitsplatz, einer Londoner Anwaltskanzlei, die Aussage getätigt, dass Geschlecht und Körper eine Einheit bildeten und es daher nur zwei, unabänderliche Geschlechter gebe. Damit reagierte sie auf eine Entscheidung ihres Arbeitgebers, dem „Inklusionsprogramm“ der Organisation „Stonewall“ beizutreten, die sich für das Recht aller LGBTQ+-Mitarbeiter am Arbeitsplatz einsetzt, „sie selbst zu sein“. Gegenüber Kollegen vertrat Bailey die Ansicht, dass die Organisation alle diejenigen mobbe und einschüchtere, die dem Standpunkt der Genderselbstidentifizierung nicht beipflichteten; diesen „Transextremismus“ unterstütze sie nicht, und protestierte daher gegen die Unterstützung von Stonewall. Ein britisches Arbeitsgericht gab der Anwältin nun Recht, dass ihre Kanzlei sie daraufhin durch Schikanen benachteiligt hatte, und sprach ihr eine Entschädigung zu. Die Urteilsbegründung verweist darauf, dass die Überzeugung, Frauen seien durch ihr biologisches Geschlecht definiert, genauso als „Glaubensmeinung“ geschützt sei wie die Ansicht, das Geschlecht sei eine Frage der Selbstidentifizierung. Die Harry-Potter-Schöpferin J.K. Rowling nannte Bailey daraufhin eine Heldin für viele Feministinnen, weil sie trotz Einschüchterungen an ihren Grundsätzen festgehalten habe. Zu Stonewall wiederum gehen immer mehr Organisationen, darunter die BBC, aus Sorge um die Meinungsfreiheit auf Distanz. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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