Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. IRRE! – „LifeSiteNews“ postet Papst-Bild mit Henkerstrick auf X
  2. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  3. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  4. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  5. Vatikan: Bischöfe fordern langfristige Begleitung von Ehepaaren
  6. „Warum bin ich Christ“
  7. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  8. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  9. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  10. Was eine Messe wiegt
  11. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'
  12. Ohne Furcht und Heuchelei. Die Freiheit für das Gute ohne Kompromisse
  13. Englische Lebensschützerin Vaughan-Spruce plädiert ‚nicht schuldig‘ bei Anklage wegen stillen Gebets
  14. Wenn dir beim Rosenkranzgebet der Zahnarzttermin einfällt
  15. Weltmissionssonntag: Vatikan ermöglicht vollkommenen Ablass

ALfA kritisiert Aufnahme der NIPT in den Leistungskatalog der Krankenkassen

5. Juli 2022 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Prof. Schneider: Vorgeburtliche Fahndung nach Kindern mit Down-Syndrom straft Inklusionsdebatten Lügen


Berlin (kath.net/ALfA) Zu der ab dem 1. Juli geltenden Kostenerstattung für nicht-invasive Pränataltests (NIPT) erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Prof. Dr. med. Holm Schneider, heute in Erlangen:

Ab dem 1. Juli sind Bluttests in der Schwangerschaft zur Feststellung eines überzähligen Chromosoms beim ungeborenen Kind (NIPT) reguläre Kassenleistung. Diese Entscheidung war bereits 2019 gefallen – unter anderem mit der Begründung, Gewissheit und Sicherheit für die Eltern dürften keine Frage des Geldbeutels sein. Die Tests stehen seit einiger Zeit zur Verfügung, mussten jedoch bisher in der Regel selbst bezahlt werden.

Seit heute zahlen nun die Krankenkassen ab der 10. Schwangerschaftswoche jeder Mutter eine Blutprobe, mittels derer ihr ungeborenes Kind auf das Vorliegen eines zusätzlichen Chromosoms (Trisomie 13, 18 und 21) getestet wird.


Zwar empfehlen Mediziner im Falle eines positiven Testergebnisses weitere Diagnostik, um das Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft zweifelsfrei bestätigen zu lassen, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass jede Schwangere von diesem Angebot Gebrauch macht. Die Eltern stehen nach Mitteilung eines positiven Testbefundes unmittelbar vor der Entscheidung, ob sie das Kind abtreiben oder mit seiner Besonderheit akzeptieren, also leben lassen wollen, und eine Abtreibung im ersten Schwangerschaftsdrittel ist einfacher als eine Spätabtreibung, auch weil ein Grund dafür bis zur 12. Woche nach der Befruchtung (14. Schwangerschaftswoche) nicht angegeben werden muss.

Zudem ist zu befürchten, dass dieses kostenlose „Angebot“ schnell zu einer „moralischen Verpflichtung“ wird: Eine Kassenziffer für eine medizinische Leistung gilt als Qualitätsstempel. So entsteht Druck auf die Schwangere, diese Leistung auch in Anspruch zu nehmen, um sich nicht später vor der Solidargemeinschaft rechtfertigen zu müssen, wenn sie trotz früher Selektionsmöglichkeit ein Kind mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) zur Welt bringt. Ein Test ausschließlich auf andere, mit dem Leben kaum vereinbare Trisomien wird nicht angeboten.  Inklusionsdebatten, in denen Politiker ihre Forderung nach Diversität auch auf Menschen mit Behinderungen ausweiten, werden durch diese Tests als Nebelkerzen entlarvt. Die systematische Selektion von Menschen durch vorgeburtliche Bluttests wird von ihnen nur deswegen nicht als Eugenik gebrandmarkt, weil sie hinter den Türen von Laboren und Abtreibungseinrichtungen geschieht.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. CDU-Politiker mahnt: Kirchen dürfen sich nicht auf ‚Sozialbuden‘ reduzieren
  3. EU finanziert Konferenz, welche die USA als ‚ausländische Informationsbedrohung‘ charakterisiert
  4. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'
  5. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  6. Vatikan teilt mit: Papst nach Lungen-Eingriff wohlauf
  7. Papst wird noch am Dienstag-Nachmittag operiert
  8. Was eine Messe wiegt
  9. Eucharistischer Weltkongress 2028 in Sydney - 24. Sept. bis 1. Oktober 2028
  10. IRRE! – „LifeSiteNews“ postet Papst-Bild mit Henkerstrick auf X
  11. EU-Parlament beschließt Resolution gegen Islamismus - Gegenstimmen von Grünen und SPÖ
  12. 100. Stadt in den USA verbietet Abtreibungen
  13. „Taste the North“ - kulinarischen Reise durch den Norden Europas. Ein Kochbuch vom Bonifatiuswerk
  14. Vatikan sagt alle Papstaudienzen bis 20. Oktober ab
  15. Apostolisch und nix anderes

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz