Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Woelki: Kirche ohne Priester wäre "nicht mehr katholisch"
  2. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  3. US-Regierung kündigt nach Tod von Noelia Untersuchung gegen Spanien an
  4. Ehemaliger Bischof verteidigt Papst Leo XIV. gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Pachamama
  5. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  6. „Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln“
  7. König Charles - Eine Botschaft zum Ramadan - Schweigen zum Osterfest der Christen!
  8. Papst sprach mit Familie eines Opfers des Amoklaufs an Grazer Schule
  9. Missio-Nationaldirektor P. Wallner sieht Renaissance des Glaubens
  10. „Kein bloßer Verein“: Kardinal Woelki betont die Kirche als „Leib Christi“
  11. Demokratischer Politiker aus Texas behauptet, die Bibel unterstützt Abtreibung
  12. „Der heißeste Club der Stadt“: Warum New Yorks Jugend plötzlich die Kirchen stürmt
  13. Das „Ur-Datum“ des Heils: Warum der 25. März als Tag der Kreuzigung gilt
  14. Besuch des syrischen Präsidenten - „Kirche in Not“ fordert Bundeskanzler Merz zum Handeln auf
  15. Gericht: HateAid Geschäftsführerinnen dürfen als ‚linkswoke Faschistende‘ bezeichnet werden

ALfA kritisiert Aufnahme der NIPT in den Leistungskatalog der Krankenkassen

5. Juli 2022 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Prof. Schneider: Vorgeburtliche Fahndung nach Kindern mit Down-Syndrom straft Inklusionsdebatten Lügen


Berlin (kath.net/ALfA) Zu der ab dem 1. Juli geltenden Kostenerstattung für nicht-invasive Pränataltests (NIPT) erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Prof. Dr. med. Holm Schneider, heute in Erlangen:

Ab dem 1. Juli sind Bluttests in der Schwangerschaft zur Feststellung eines überzähligen Chromosoms beim ungeborenen Kind (NIPT) reguläre Kassenleistung. Diese Entscheidung war bereits 2019 gefallen – unter anderem mit der Begründung, Gewissheit und Sicherheit für die Eltern dürften keine Frage des Geldbeutels sein. Die Tests stehen seit einiger Zeit zur Verfügung, mussten jedoch bisher in der Regel selbst bezahlt werden.

Seit heute zahlen nun die Krankenkassen ab der 10. Schwangerschaftswoche jeder Mutter eine Blutprobe, mittels derer ihr ungeborenes Kind auf das Vorliegen eines zusätzlichen Chromosoms (Trisomie 13, 18 und 21) getestet wird.


Zwar empfehlen Mediziner im Falle eines positiven Testergebnisses weitere Diagnostik, um das Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft zweifelsfrei bestätigen zu lassen, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass jede Schwangere von diesem Angebot Gebrauch macht. Die Eltern stehen nach Mitteilung eines positiven Testbefundes unmittelbar vor der Entscheidung, ob sie das Kind abtreiben oder mit seiner Besonderheit akzeptieren, also leben lassen wollen, und eine Abtreibung im ersten Schwangerschaftsdrittel ist einfacher als eine Spätabtreibung, auch weil ein Grund dafür bis zur 12. Woche nach der Befruchtung (14. Schwangerschaftswoche) nicht angegeben werden muss.

Zudem ist zu befürchten, dass dieses kostenlose „Angebot“ schnell zu einer „moralischen Verpflichtung“ wird: Eine Kassenziffer für eine medizinische Leistung gilt als Qualitätsstempel. So entsteht Druck auf die Schwangere, diese Leistung auch in Anspruch zu nehmen, um sich nicht später vor der Solidargemeinschaft rechtfertigen zu müssen, wenn sie trotz früher Selektionsmöglichkeit ein Kind mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) zur Welt bringt. Ein Test ausschließlich auf andere, mit dem Leben kaum vereinbare Trisomien wird nicht angeboten.  Inklusionsdebatten, in denen Politiker ihre Forderung nach Diversität auch auf Menschen mit Behinderungen ausweiten, werden durch diese Tests als Nebelkerzen entlarvt. Die systematische Selektion von Menschen durch vorgeburtliche Bluttests wird von ihnen nur deswegen nicht als Eugenik gebrandmarkt, weil sie hinter den Türen von Laboren und Abtreibungseinrichtungen geschieht.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  4. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  5. Kardinal Woelki: Kirche ohne Priester wäre "nicht mehr katholisch"
  6. Kanada: 84-Jährige wegen Rückenschmerzen in Notaufnahme, bekommt als Erstes Sterbehilfe angeboten!
  7. US-Regierung kündigt nach Tod von Noelia Untersuchung gegen Spanien an
  8. „Der heißeste Club der Stadt“: Warum New Yorks Jugend plötzlich die Kirchen stürmt
  9. Blutiger Palmsonntag in Nigeria: Dschihadisten massakrieren über 40 Christen in Jos
  10. Ehemaliger Bischof verteidigt Papst Leo XIV. gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Pachamama
  11. Neuer Präfekt des Päpstlichen Hauses, Erzbischof Rajič, betont kirchliche Lehre zur Homosexualität
  12. König Charles - Eine Botschaft zum Ramadan - Schweigen zum Osterfest der Christen!
  13. Der Kreuzweg mit Papst Leo
  14. Das „Ur-Datum“ des Heils: Warum der 25. März als Tag der Kreuzigung gilt
  15. Papstsekretär: Leo XIV. bleibt "Padre Roberto"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz