Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Die Berufung auf die Tradition gegen die Kirche von Rom ist ein Widerspruch in sich“
  2. Der deutsche Frauenweiheämterstuhlkreis
  3. Christian Würtz ist neuer Bischof von Eichstätt!
  4. Ein unvermeidliches Schisma?
  5. Ein besonderer Tag für ‚unseren‘ Pfarrsekretär
  6. Taylor Marshall zu FSSPX: Diese liturgische Neuerung ist eindeutig ‚nicht traditionell‘
  7. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  8. Leo XIV. auf Lampedusa: Zum Nächsten wird man!
  9. „Die große Würde des Priestertums besteht …“
  10. Busfahrer rollt seinen Gebetsteppich aus, betet Richtung Mekka und unterbricht die Fahrt minutenlang
  11. Bischof Hansen von Oslo will Angebot für 'Alte Messe' ausbauen
  12. Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
  13. Ignat Solschenizyn: ‚… wir wurden um unseren kostbarsten Besitz gebracht: unser inneres Leben‘
  14. Kirche SOS
  15. Bereits vierte Kirchenübergabe an Kopten in Wien

ALfA kritisiert Aufnahme der NIPT in den Leistungskatalog der Krankenkassen

5. Juli 2022 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Prof. Schneider: Vorgeburtliche Fahndung nach Kindern mit Down-Syndrom straft Inklusionsdebatten Lügen


Berlin (kath.net/ALfA) Zu der ab dem 1. Juli geltenden Kostenerstattung für nicht-invasive Pränataltests (NIPT) erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Prof. Dr. med. Holm Schneider, heute in Erlangen:

Ab dem 1. Juli sind Bluttests in der Schwangerschaft zur Feststellung eines überzähligen Chromosoms beim ungeborenen Kind (NIPT) reguläre Kassenleistung. Diese Entscheidung war bereits 2019 gefallen – unter anderem mit der Begründung, Gewissheit und Sicherheit für die Eltern dürften keine Frage des Geldbeutels sein. Die Tests stehen seit einiger Zeit zur Verfügung, mussten jedoch bisher in der Regel selbst bezahlt werden.

Seit heute zahlen nun die Krankenkassen ab der 10. Schwangerschaftswoche jeder Mutter eine Blutprobe, mittels derer ihr ungeborenes Kind auf das Vorliegen eines zusätzlichen Chromosoms (Trisomie 13, 18 und 21) getestet wird.


Zwar empfehlen Mediziner im Falle eines positiven Testergebnisses weitere Diagnostik, um das Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft zweifelsfrei bestätigen zu lassen, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass jede Schwangere von diesem Angebot Gebrauch macht. Die Eltern stehen nach Mitteilung eines positiven Testbefundes unmittelbar vor der Entscheidung, ob sie das Kind abtreiben oder mit seiner Besonderheit akzeptieren, also leben lassen wollen, und eine Abtreibung im ersten Schwangerschaftsdrittel ist einfacher als eine Spätabtreibung, auch weil ein Grund dafür bis zur 12. Woche nach der Befruchtung (14. Schwangerschaftswoche) nicht angegeben werden muss.

Zudem ist zu befürchten, dass dieses kostenlose „Angebot“ schnell zu einer „moralischen Verpflichtung“ wird: Eine Kassenziffer für eine medizinische Leistung gilt als Qualitätsstempel. So entsteht Druck auf die Schwangere, diese Leistung auch in Anspruch zu nehmen, um sich nicht später vor der Solidargemeinschaft rechtfertigen zu müssen, wenn sie trotz früher Selektionsmöglichkeit ein Kind mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) zur Welt bringt. Ein Test ausschließlich auf andere, mit dem Leben kaum vereinbare Trisomien wird nicht angeboten.  Inklusionsdebatten, in denen Politiker ihre Forderung nach Diversität auch auf Menschen mit Behinderungen ausweiten, werden durch diese Tests als Nebelkerzen entlarvt. Die systematische Selektion von Menschen durch vorgeburtliche Bluttests wird von ihnen nur deswegen nicht als Eugenik gebrandmarkt, weil sie hinter den Türen von Laboren und Abtreibungseinrichtungen geschieht.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Christian Würtz ist neuer Bischof von Eichstätt!
  2. Ein besonderer Tag für ‚unseren‘ Pfarrsekretär
  3. „Die Berufung auf die Tradition gegen die Kirche von Rom ist ein Widerspruch in sich“
  4. Der deutsche Frauenweiheämterstuhlkreis
  5. Taylor Marshall zu FSSPX: Diese liturgische Neuerung ist eindeutig ‚nicht traditionell‘
  6. Busfahrer rollt seinen Gebetsteppich aus, betet Richtung Mekka und unterbricht die Fahrt minutenlang
  7. Papst zieht auch in Castel Gandolfo zurück in seinen Palast
  8. Ignat Solschenizyn: ‚… wir wurden um unseren kostbarsten Besitz gebracht: unser inneres Leben‘
  9. Bischof Hansen von Oslo will Angebot für 'Alte Messe' ausbauen
  10. Kirche SOS
  11. Niederlande: Erstmals Tötung eines Kindes unter zwölf Jahren im Rahmen der aktiven Sterbehilfe
  12. Leo XIV. auf Lampedusa: Zum Nächsten wird man!
  13. Ein unvermeidliches Schisma?
  14. Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
  15. Leo XIV. überarbeitet Franziskus-Reform für Diözese Rom

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz