Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. IRRE! – „LifeSiteNews“ postet Papst-Bild mit Henkerstrick auf X
  2. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  3. 'Wenn du deinen Apparat kulturell gegen dich hast, bist du der ärmste Hund als Bischof.'
  4. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  5. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  6. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  7. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  8. „Warum bin ich Christ“
  9. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  10. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  11. Was auch immer Synodalität sein soll
  12. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  13. Was eine Messe wiegt
  14. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'
  15. Papst ernennt Petersdom Nachfolger von Kardinal Gambetti

CDL - Werbeverbot für Abtreibungen fällt: Lebensschutz für die Ungeborenen wird weiter ausgehöhlt

24. Juni 2022 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


"Künftig dürfen Abtreibungsärzte auf Webseiten und in bunten Flyern über 'Entfernung von Schwangerschaftsgewebe' und 'Gebärmutterinhalt' schreiben und das tatsächliche Geschehen, nämlich die Tötung eines Menschen, verschleiern"


Berlin (kath.net/Christdemokraten für das Leben) Zum Beschluss des Deutschen Bundestages, das Werbeverbot für Abtreibungen (§219a Strafgesetzbuch – StGB) aufzuheben, nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, wie folgt Stellung: „Die Entscheidung der links-grün-liberalen Mehrheit des Bundestages, das Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen ist ein weiterer Meilenstein in der deutschen Politik, das Lebensrecht für die Ungeborene auszuhöhlen. Interessant ist vor allem, dass im Laufe der Debatte in den letzten Wochen Vertreter der SPD und Grünen die Streichung des §219a StGB als Errungenschaft ihrer „Fortschrittskoalition“ bezeichnet haben. Offenbar ist die Tötung von täglich rund 373 ungeborenen Menschen fortschrittlich. Damit zeigt dieses Bündnis einmal mehr, dass es tatsächlich eine Koalition der „Kultur des Todes“ ist. Die Wortmeldungen aus den links-grünen Parteien zeigen nicht nur deutlich eine fehlende Empathie für Frauen im Konflikt und deren ungeborene Kinder, sondern auch dass grundlegende Aspekte in der Diskussion um die Abtreibung von ihren Vertretern nicht verstanden wurden. So spricht etwa der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) von der Abtreibung als einer „Schwangerschaftsunterbrechung“ (1. Lesung) und offenbart damit mindestens ein erhebliches Informationsdefizit. Es ist bezeichnend, dass – einer ehernen Regel der Abtreibungslobby folgend – in keiner Wortmeldung aus den Ampel-Parteien die Rede vom Kind und dessen Recht auf Leben war.


Nun dürfen Abtreibungsärzte also künftig auf ihren Webseiten und in bunten Flyern über „die Entfernung von Schwangerschaftsgewebe“ und „Gebärmutterinhalt“ schreiben und somit das tatsächliche Geschehen bei einer Abtreibung, nämlich die Tötung eines Menschen, verschleiern. Dies wird dazu dienen, Abtreibung als eine „normale medizinische Gesundheitsleistung“, wie die Entfernung eines Muttermales, und damit als etwas Legales erscheinen zu lassen. Das Unrechtsbewusstsein wird damit weiter entleert. Frauen ist so keinerlei Beratung oder Information, geschweige denn Hilfe gegeben. Sie werden in die Irre geführt und letztlich mit ihrer Verantwortung allein gelassen. Die Beratung ist aus gutem Grund dem Arzt, der auch die Abtreibung vornimmt, in § 219 Absatz 2 StGB verboten. Diese Bestimmung wird mit dem Beschluss des Bundestages unterlaufen.

Mit der politischen Entscheidung, sämtliche bisher gefällten Urteile gegen Ärzte, die gegen das Werbeverbot verstoßen haben – also auch in Fällen der grob anstößigen und irreführenden Werbung – aufzuheben, zeigt die Ampel die tatsächliche Intention ihres Vorhabens, nämlich den § 218 StGB grundsätzlich in Frage zu stellen. Die Familienministerin hat bereits in der ersten Lesung des verabschiedeten Gesetzentwurfes erneut die Einsetzung einer Regierungskommission angekündigt, die Regelungen für Abtreibungen „außerhalb des Strafrechtes“ finden soll.

Erst vor wenigen Tagen hat das Statistische Bundesamt mitgeteilt, dass die Abtreibungszahlen für das 1. Quartal 2022  im Vergleich zum Vorjahr um fast 5 Prozent gestiegen sind. Dies zeigt deutlich, dass wir nicht eine Streichung der strafrechtlichen Regelungen sowie ungehinderte und schönfärberische Werbung für Abtreibung brauchen, sondern eine großangelegte Kampagne für das Lebensrecht des Kindes.

Aus den Oppositionsparteien haben lediglich CDU/CSU und die AfD gegen die Streichung des Werbeverbotes gestimmt. Ihnen steht der Weg zur Einleitung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nun offen. Die Unionsfraktion allein verfügt über genügend Mandate, um ein derartiges Verfahren zu beantragen und sollte aus Sicht der CDL diesen Weg nun auch beschreiten.“

Foto: Symbolbild


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Ägyptischem Konvertiten droht lebenslange Haft
  3. Arabische Jugendliche störten Abendmesse mit „Allahu Akbar“-Rufen in Wien
  4. Ukrainischer Bischof: Haben Russland nie um Hilfe gebeten
  5. Papst mahnt Studierende: Glaubenslehre nicht einseitig auslegen
  6. Messi: Ohne Gott wäre ich nie so weit gekommen
  7. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  8. Das Hochzeitsmahl und die Einladung Christi: das Verhältnis zwischen Gott, Christus und der Kirche
  9. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  10. Die Wintersonne der Vernunft
  11. Astrochemikerin Karin Öberg erhält Pius-XI.-Medaille von Papst Leo XIV.
  12. Papst ernennt Petersdom Nachfolger von Kardinal Gambetti
  13. Präsident der Rabbinerkonferenz: Druck auf Juden in Europa steigt
  14. Wien: Über 3.000 Teilnehmende beim "Marsch fürs Leben"
  15. Papst Leo XIV. verlässt heute das Gemelli-Krankenhaus

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz