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Florida legt Gesetzesentwurf zum Schutz der Schüler vor Pornographie vor

7. Februar 2022 in Jugend, 1 Lesermeinung
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Die Definition von ‚Kinderpornographie’ wurde ausgeweitet, ebenso die Definitionen für ‚obszön’ und ‚für Minderjährige schädlich’. Auch die Sexualaufklärung soll neu geregelt werden.


Tallahassee (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Ein neu vorgelegter Gesetzesentwurf soll Kinder, die im US-Bundesstaat Florida eine öffentliche Schule besuchen, wirksamer vor sexuell eindeutigen Materialien schützen. Aufklärungsunterricht soll nur mehr mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern möglich sein.

Der Gesetzesentwurf erweitert die Definition von „Kinderpornographie“. Die Definition von Unterrichtsmaterial, das für Minderjährige schädlich oder obszön ist, wird ebenfalls ausgeweitet. Inhalte, die unter diese neuen Bestimmungen fallen, dürfen nicht in den Klassenzimmern verwendet oder in den Bibliotheken aufgelegt werden. Die Überwachung der Materialien obliegt dem Schulamt des Schulbezirks. Eltern können Einspruch gegen Unterrichtsmaterialien einlegen. Das letzte Wort über die Verwendung strittiger Materialien hat dann ein Verwaltungsgericht.


Die Sexualaufklärung soll ebenfalls neu geregelt werden. Die Schulen sollen eine schriftliche Zustimmung der Eltern einholen müssen, bevor sie den Kindern Inhalte über „reproduktive Gesundheit“ und sexuell übertragbare Krankheiten vermitteln dürfen. Sollte ein Schüler keine schriftliche Einwilligung der Eltern vorlegen können, darf dies für ihn keine Nachteile haben.

Der Gesetzesentwurf wurde im Januar in den Senat des Bundesstaates Florida eingebracht. Sollte er beschlossen werden, tritt er mit 1. Juli 2022 in Kraft.

 

Foto: Symbolbild

 


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