Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ein Signal des Himmels?
  2. Das Schweigen der Bischöfe zur Causa Spahn
  3. ‚Dialogpredigt‘ und ‚meditativer Tanz’ während der Messe zum Magdalenenfest in München
  4. Emeritierter Kurienkardinal Sarah: „Riten können nicht willkürlich abgeschafft werden“
  5. Die Liturgie: das Gebet der Kirche und Atem des Geistes
  6. „Sehr geehrter Herr Erzbischof Koch, mit großer Verwunderung haben wir Ihr Statement zum CSD…“
  7. Leihmutter soll gezwungen werden, das Leben des herzkranken Babys zu beenden!
  8. Bistum Huelva führt verbindliches zweijähriges Katechumenat für erwachsene Taufbewerber ein
  9. Fulda: Werbung für Christopher Street Day mit dem heiligen Bonifatius
  10. BILD-Kommentatorin Ruhs fordert „Festung Europa“: „Es geht nicht mehr anders“
  11. Erdbebengefahr bei Neapel: Italiens Kirche ruft zum Gebet auf
  12. 'Du hast mir den Weg nach Ars gezeigt; ich werde Dir den Weg zum Himmel zeigen'
  13. Kardinal Burke ruft zu Einsatz für Ehe und Familie auf – bis zum Martyrium
  14. IRRE! - Moskauer Patriarch Kyrill legitimiert nun auch Atombombe
  15. „Größer als [australischer] Football: Die unstoppbare Wiederbelebung des Glaubens“

Florida legt Gesetzesentwurf zum Schutz der Schüler vor Pornographie vor

7. Februar 2022 in Jugend, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Definition von ‚Kinderpornographie’ wurde ausgeweitet, ebenso die Definitionen für ‚obszön’ und ‚für Minderjährige schädlich’. Auch die Sexualaufklärung soll neu geregelt werden.


Tallahassee (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Ein neu vorgelegter Gesetzesentwurf soll Kinder, die im US-Bundesstaat Florida eine öffentliche Schule besuchen, wirksamer vor sexuell eindeutigen Materialien schützen. Aufklärungsunterricht soll nur mehr mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern möglich sein.

Der Gesetzesentwurf erweitert die Definition von „Kinderpornographie“. Die Definition von Unterrichtsmaterial, das für Minderjährige schädlich oder obszön ist, wird ebenfalls ausgeweitet. Inhalte, die unter diese neuen Bestimmungen fallen, dürfen nicht in den Klassenzimmern verwendet oder in den Bibliotheken aufgelegt werden. Die Überwachung der Materialien obliegt dem Schulamt des Schulbezirks. Eltern können Einspruch gegen Unterrichtsmaterialien einlegen. Das letzte Wort über die Verwendung strittiger Materialien hat dann ein Verwaltungsgericht.


Die Sexualaufklärung soll ebenfalls neu geregelt werden. Die Schulen sollen eine schriftliche Zustimmung der Eltern einholen müssen, bevor sie den Kindern Inhalte über „reproduktive Gesundheit“ und sexuell übertragbare Krankheiten vermitteln dürfen. Sollte ein Schüler keine schriftliche Einwilligung der Eltern vorlegen können, darf dies für ihn keine Nachteile haben.

Der Gesetzesentwurf wurde im Januar in den Senat des Bundesstaates Florida eingebracht. Sollte er beschlossen werden, tritt er mit 1. Juli 2022 in Kraft.

 

Foto: Symbolbild

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Robensl 7. Februar 2022 
 

Nachahmenswert

Aber da müssen noch mehr Eltern aufwachen (und beten), bis das in D oder AT wirklich werden kann.


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Schule

  1. YouTube-Star "MrWissen2go" räumt Fehler bei Corona-Berichterstattung ein
  2. Erzbistum Hamburg: Eltern wehren sich gegen LGBT-Sexualkonzept in katholischen Schulen
  3. Berliner Studie: 41 Prozent der islamischen Neuntklässler geben religiösen Regeln Vorzug
  4. Öffentliche Wiener Mittelschulen: Jeder zweite Schüler ist Moslem
  5. Wien: Einziger Christ in der Klasse wird "Schwein" genannt
  6. Italien verbessert Kinderschutz
  7. Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
  8. Katholische Grundschule mit Unisex-Toiletten
  9. Brasilien: Gericht verbietet Hausunterricht
  10. Muslime größte Religionsgemeinschaft an öffentlichen Wiener Pflichtschulen






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Ein Signal des Himmels?
  3. Das Schweigen der Bischöfe zur Causa Spahn
  4. Leihmutter soll gezwungen werden, das Leben des herzkranken Babys zu beenden!
  5. „Sehr geehrter Herr Erzbischof Koch, mit großer Verwunderung haben wir Ihr Statement zum CSD…“
  6. ‚Dialogpredigt‘ und ‚meditativer Tanz’ während der Messe zum Magdalenenfest in München
  7. Der "rote Priester", der die Musikwelt revolutionierte
  8. Fulda: Werbung für Christopher Street Day mit dem heiligen Bonifatius
  9. Heute, nicht morgen! Der heilige Expeditus – Patron gegen das Aufschieben
  10. „Größer als [australischer] Football: Die unstoppbare Wiederbelebung des Glaubens“
  11. Joan Leslie: Das Hollywood-Glaubenszeugnis einer echten Heldin
  12. Eine mächtige Fürsprecherin für Ehepaare: Die heilige Birgitta von Schweden
  13. Bistum Huelva führt verbindliches zweijähriges Katechumenat für erwachsene Taufbewerber ein
  14. Emeritierter Kurienkardinal Sarah: „Riten können nicht willkürlich abgeschafft werden“
  15. Medjugorje: Mladifest startet mit Papstappell zur Rückkehr zu Christus

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz