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„Kirche in Not“ begrüßt Ernennung des neuen EU-Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit

8. Mai 2021 in Chronik, 1 Lesermeinung
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Die Päpstliche Stiftung „Kirche in Not“ (Aid to the Church in Need – ACN) begrüßt die Ernennung von Christos Stylianides zum EU-Sonderbeauftragten für die Förderung und den Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU.


München (kath.net/ KiN)

„Die Ernennung zeigt den Willen der Kommission, sich der Herausforderung der Religionsfreiheit zu stellen und die Einhaltung dieses individuellen Rechts zu sichern. Für viele Betroffene religiöser Verfolgung hält das bloße Wissen darum, dass jemand Anteil nimmt an ihrem Schicksal, die Hoffnung am Leben“, erklärte der geschäftsführende Präsident von „Kirche in Not“ International mit Sitz in Königstein im Taunus, Dr. Thomas Heine-Geldern. Das Hilfswerk erwarte, dass der neue Sonderbeauftragte ein „dauerhaftes mehrjähriges Mandat erhält“ und mit entsprechenden Mitteln und Möglichkeiten ausgestattet werde.

 

Bereits gute Zusammenarbeit bei der Hilfe für den Nahen Osten


Die Ernennung von Christos Stylianides war am 05. Mai bekanntgegeben worden. Der 62-jährige zyprische Politiker war von 2014 bis 2019 EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenschutz. In dieser Funktion hat „Kirche in Not“ bei der Hilfe für die Christen in Syrien und im Irak bereits mit ihm zusammengearbeitet. „Christos Stylianides ist ein sehr kompetenter Mann, der sein Engagement für die Menschenrechte und seine Sorge um die Religionsfreiheit unter Beweis gestellt hat. Wir freuen uns darauf, diese Zusammenarbeit in seinem neuen Amt fortzusetzen“, sagte Heine-Geldern.

Der geschäftsführende Präsident verwies auf die kürzlich veröffentlichte Dokumentation „Religionsfreiheit weltweit 2021“ von „Kirche in Not“. Nach den darin für alle 196 Länder der Welt gesammelten Erkenntnissen „lasse sich die Tatsache nicht ignorieren, dass religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen in vielen Teilen der Welt angegriffen werden.“

 

Ansprechpartner für Betroffene von Verfolgung und Diskriminierung

Der EU-Sonderbeauftragte erfülle eine wichtige Brückenfunktion, erklärte Heine-Geldern: „Es ist uns wichtig, dass unsere Projektpartner in Ländern wie Indien, Pakistan, Indonesien, Mosambik oder der Demokratischen Republik Kongo einen Ansprechpartner haben, an den sie sich direkt wenden können.“ Genauso sei es, dass die politischen Entscheidungsträger bei ihren Entscheidungen die Nöte der Betroffenen religiöser Verfolgung miteinbezögen. „Mit unserem Wissen aus erster Hand können Kirchen und Nichtregierungsorganisationen das Bewusstsein dafür schärfen, aber es liegt an den Regierungen zu handeln.“

Der Bericht „Religionsfreiheit weltweit“ von „Kirche in Not“ zeige, dass einer der Haupttreiber für Verfolgung und Diskriminierung autoritäre Regierungen seien, so Heine-Geldern: „Daher ist das Amt des Sonderbeauftragten von grundlegender Bedeutung, um diese Sorge direkt gegenüber den staatlichen Autoritäten anzusprechen.“

Dokumentation „Religionsfreiheit weltweit 2021“ von „Kirche in Not“ mit 196 Länderprofilen: www.religionsfreiheit-weltweit.de

 

Bild: Dr. Thomas Heine-Geldern, Geschäftsführender Präsident von „Kirche in Not“ (ACN) International, bei der Vorstellung des Berichts „Religionsfreiheit weltweit“ © Kirche in Not

 


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