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Bischöfe gegen Begriff "religiös motiviert" in Staatsschutzgesetz

7. Mai 2021 in Österreich, 7 Lesermeinungen
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Bischofskonferenz kritisiert Gesetzentwurf für expliziten Verweis auf religiöse Gesinnung in einem Atemzug mit einer terroristischen Motivation


Wien (kath.net/KAP-ÖBK) Die Österreichische Bischofskonferenz kritisiert den Gesetzesentwurf zum neuen Staatsschutzgesetz für die mehrfach im Zusammenhang mit Terrorismus genannte Wortfolge "religiös motiviert". Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehört laut der vorliegenden Novelle der Schutz verfassungsmäßiger Einrichtungen auch vor "terroristisch, ideologisch oder religiös motivierter Kriminalität". Täter, die sich missbräuchlich auf eine Religion berufen, seien ohnehin "stets ideologisch motiviert", hält die Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme im laufenden Begutachtungsverfahren fest. Der betonte Verweis auf religiöse Gesinnung in einem Atemzug mit einer terroristischen Motivation "stigmatisiert religiöse Menschen und rückt die Religion als Ganzes in die Nähe des Terrorismus", warnen die Bischöfe.

Es werde dadurch der Eindruck erweckt, "von religiösen Menschen gehe eine ähnlich große Gefahr für die Gesellschaft aus, wie von Terroristen", heißt es in der von Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka gezeichneten Stellungnahme weiter. Werde an der Formulierung dennoch festgehalten, sollte in den erläuternden Bemerkungen zur Novelle zumindest klargestellt werden, "dass eine 'religiöse Motivation' eines Täters immer auch dann vorliegt, wenn Straftaten aus antireligiösen Beweggründen begangen werden bzw. sich eine vom Täter geplante oder ausgeführte Straftat gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft richtet".


Generell betrachtet die Bischofskonferenz die in den Gesetzesentwürfen mehrfach erwähnte Fokussierung auf eine besondere Motivation bei der Tatbegehung als nicht zielführend. So heißt in einer Passage, dass die Voraussetzungen für eine Beobachtung von Gruppierungen durch den Nachrichtendienst unter anderem dann gegeben sei, wenn "damit zu rechnen ist, dass es zu mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität, insbesondere zu ideologisch oder religiös motivierter Gewalt kommt". In diesem Fall könne sich die explizite Betonung einer religiösen Motivation sogar nachteilig auswirken, hält die Bischofskonferenz fest, "da nachrichtendienstliche Beobachtungen selbstverständlich sämtliche Gruppierungen betreffen müssen, von denen kriminelle Handlungen zu erwarten sind, die mit einer schweren Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbunden sind".

Kritik aus legistischer Sicht übt die Stellungnahme auch an den geplanten gesetzlichen Vorgaben zur Definition sogenannter "verfassungsgefährdender Angriffe", denen der Staatsschutz vorbeugen soll. Hier spricht der ins Parlament eingebrachte Ministerialentwurf unter anderem von einer "strafbaren Handlung, sofern diese ideologisch oder religiös motiviert ist". "Auch in diesem Zusammenhang stellt es sich als nicht sachgerecht dar, dass dem Staatsschutz nur dann der vorbeugende Schutz vor den zitierten strafbaren Handlungen obliegen soll, wenn diese Straftaten ideologisch oder religiös motiviert sind", so die Bischofskonferenz. Dies hätte zur Folge, "dass der Staatsschutz für Angriffe terroristischer Täter, die weder ideologisch, noch religiös motiviert sind, nicht zuständig wäre", gibt sie zu bedenken.

Die geplante gesetzliche Änderung steht im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien am 2. November 2020, bei dem vier Personen von einem Täter bei seinem Amoklauf getötet und 23 weitere teils schwer verletzt wurden. Der Täter wurde dabei von der Polizei erschossen. Er war erklärter Sympathisant der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS), weshalb die Ermittler die Tat als islamistisch motiviert einstufen.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

Archivfoto Österreichische Bischofskonferenz Vollversammlung 2020 (c) kathpress/Josef Kuss


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Lesermeinungen

 Chris2 8. Mai 2021 
 

Zum Photo.

Geht es nur mir so, oder ist das triste und uneinheitliche "Outfit" vieler heutiger Bischöfe geradezu ein Spiegel der verdorrenden Zweige der Kirche, die sie repräsentieren?


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 Johannpeter 8. Mai 2021 
 

Religiös motiviert ist zu pauschal und deshalb falsch!

Hier liegen die Bischöfe richtig in ihrer Ablehnung! Bei ihrer Parteinahme für die Segnung Homosexueller liegen sie aber sehr falsch!


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 girsberg74 8. Mai 2021 
 

Ohne die / alle Bedenken zu kennen,

halte ich es für richtig, im Strafrecht den Begriff „religiös motiviert“ beiseite zu lassen.

Abgesehen davon, dass Anhänger von Religionen unter einen Generalverdacht gestellt werden können, ist es umgekehrt nicht auszuschließen, dass der Begriff „religiös motiviert“ zur Veredlung einer schweren kriminellen Tat aufsteigen könnte.

Die grundsätzliche Lösung von solchen Problemen besteht darin, dass man nur auf die Tat blickt und gleichartige Taten gleich scharf beurteilt und sanktioniert und nicht nebenbei auf das achtet, was sonst noch geschehen könnte, je nach dem, welcher Überzeugung ein Täter folgt.

Zu spirituellen Ansätzen einer Besserung könnten die österreichischen Bischöfe dadurch beitragen, dass sie ein unverkürztes Evangelium lebten und verkündeten, mit Rom einig gingen und nicht dem Zeitgeist Tribut zollten.


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 Anton_Z 7. Mai 2021 

Wenn eine Religion einen Menschen dermaßen indoktriniert - egal welche Religion - sodass der Indoktrinierte in dem Wahn lebt Ungläubige töten zu müssen, dann handelt es sich zweifelsfrei um eine religiös motivierte Straftat. Terror gegen einen Staat ob nun von Links oder Rechts (z. B. Andreas Baader/RAF) um hier nur einen zu nennen hat mit Religion nichts am Hut.


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 elisabetta 7. Mai 2021 
 

Ich sehe

diese bischöfliche Negativ-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Regierung eher als eine Nebelgranate, die von der wahren Gefährdung der christlichen Religion ablenken soll, wie z.B. der innerkirchliche Amoklauf gegen das vatikanische Verbot der Segnung für gleichgeschlechtliche Paare u.v.m.


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 Robensl 7. Mai 2021 
 

Sicher auch gegen Christen

Zum einen will man sich nicht Diskriminierung des Islam vorwerfen lassen. Aber gerade auch bei Grünen sitzt Abneigung gegen Christen/die Kirche manchmal tief (mehr noch als gegen den Islam; es gibt kluge Köpfe, die sogar durchaus Parallelen in Gesellschaftsverständnis von Grünen und Muslimen sehen; war letzthin was dazu in der TP).

Jaja, hat sich auf jeden Fall gelohnt, dass die Bischöfe Wien treuer sind als Rom...

Angesehen davon entsetzt mich die offenkundige juristische Schludrigkeit des Entwurfs. Zudem sei daran erinnert, dass das Attentat in Wien sehr wohl mit den bereits verfügbaren Mitteln hätte verhindert werden können - und müssen. Aber Nehammer ist immer noch Minister.


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 Chris2 7. Mai 2021 
 

Was für ein Eiertanz,

nur, weil man den Elephanten im Raum, den Islamismus, nicht beim Namen nennen darf. Oder steckt doch mehr dahinter und man will auch friedliche Religionen wie das Christentum ans Leder? Als "Erlebender" der (anti)deutschen Politik hält man nichts mehr für unmöglich...


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