Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst
  2. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  3. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  4. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  5. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  6. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  7. Der Bischof und der Denunziant
  8. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  9. Die denkwürdige Wandlung des Tucker Carlson
  10. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  11. Papst Leo XIV. nimmt Rücktrittsgesuch von Bischof Wiesemann an
  12. Nach Lebensschutzdemonstration: Zwölf Polizisten von Linksradikalen verletzt
  13. US-Bischof Coakley: 'Wir haben noch nicht das letzte Wort zu Traditionis custodes gehört'
  14. Neues Eigentümer-Ehepaar lässt Ex-Epstein-Ranch drei Tage lang exorzieren
  15. Töten bis zur Geburt - Aber US-Gouverneurin bleibt 'stolze Katholikin'

"Praktizierte Homosexualität ist Sünde" - Sieg für Meinungsfreiheit in Großbritannien

6. April 2021 in Chronik, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Britisches Gericht verurteilt Stadtverwaltung der Stadt Blackpool, weil diese den US-Prediger Franklin Graham diskriminiert hatte - YouTube-Zensur in Deutschland: Boris Reitschuster für 2 Tage gesperrt - Sperre nach Protesten wieder aufgehoben


London (kath.net)
Der bekannte US-Prediger Franklin Graham hat in Großbritannien ein Gerichtsverfahren gegen die Stadtverwaltung der englischen Stadt Blackpool gewonnen. Die Behörden hatten vor drei Jahren Werbung für einen Auftritt des US-Predigers beim "Lancashire Festival of Hope" von städischen Bussen entfernen lassen. Graham vertritt die klare biblische Ansicht, dass praktizierte Homosexualität Sünde sei. Ein englisches Gericht hat jetzt festgestellt, dass Graham dadurch diskriminiert wurde und es in unter den Schutz der Meinungsfreiheitfalle, wenn Christen traditionelle religiöse Ansichten über Ehe und Sexualität öffentlich zum Ausdruck bringen. Graham freute sich über das Urteil. Dies sei ein Sieg für jeden Christen in Großbritannien.


In Deutschland sorgt hingegen eine weitere YouTube-Zensurmaßnahme für scharfe Reaktionen. Am Wochenende wurde der Youtube-Kanal des bekannten Journalisten Boris Reitschuster für eine Woche gesperrt, nachdem er von der Corona-Demo in Stuttgart berichtet hat und dort verschiedene Interviews führte. Nach heftigen Protesten auf Twitter und auf anderen sozialen Netzwerken hat YouTube die Sperre am Montag wieder aufgehoben.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Der Bischof und der Denunziant
  3. Wie die deutsche Bundesregierung Ihre Steuergelder verschwendet!
  4. 21 Märtyrer: 20 ägyptische Kopten und ein Wanderarbeiter aus Ghana
  5. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  6. Vor 100 Jahren: Guadalupe-Bild heimlich in Kleiderschrank versteckt
  7. Cardinal Confusione
  8. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  9. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  10. Frau, dein Glaube ist groß! Die Gnade, die Grenzen überschreitet
  11. Studie: Weniger Angststörungen in religiös geprägtem Umfeld
  12. Medjugorje und Papst-Akademie laden zu ersten "Mariologischen Tagen"
  13. FEST MARIA KÖNIGIN - Einladung zur Gebets-Novene zur Muttergottes - 13. bis 21. August
  14. Stift Heiligenkreuz: Abt Maximilian Heim tritt zurück
  15. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz