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Weihbischof Losinger kritisiert Vorschlag zu assistiertem Suizid in kirchlichen Einrichtungen

12. Jänner 2021 in Prolife, 3 Lesermeinungen
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Augsburger Weihbischof: „Damit ist eine schiefe Ebene begründet, die den Ball der aktiven Sterbehilfe auf fatale Weise beschleunigt und ins Rollen bringt. Sie erfordert Einspruch und Einhalt!“


Augsburg (kath.net/pba/red) Weihbischof Anton Losinger hat mit deutlicher Kritik auf einen Vorschlag von prominenten Vertretern der Evangelischen Kirche in Deutschland in der heutigen Ausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ reagiert, in kirchlichen Einrichtungen Möglichkeiten eines assistierten Suizids anzubieten oder zumindest zuzulassen und zu begleiten. Damit sei eine schiefe Ebene begründet, die den Ball der aktiven Sterbehilfe auf fatale Weise beschleunigt und ins Rollen bringt, so der Bischofsvikar für Bioethik und Sozialpolitik. „Sie erfordert Einspruch und Einhalt!“ Losinger gehörte von 2005 bis 2016 dem Deutschen Ethikrat an.

Die vollständige Stellungnahme von Weihbischof Losinger im Wortlaut:

Die Lebensrechtsfrage in der Bundesrepublik Deutschland steht seit einem Jahr vor einer grundlegenden juristischen Wende. Im Urteil vom Februar des Jahres 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht den Beschluss des Bundestages zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe § 217 StGB gekippt. Darüber hinaus sahen die Richter im Begriff von Freiheit und Würde des Grundgesetzes ein fundamentales Recht jedes Menschen auf autonome Selbstbestimmung des eigenen Sterbens begründet. Auch dürfen andere - eventuell professionelle Sterbehilfevereine oder auch Ärzte - entsprechend einer notwendigen gesetzlichen Neuregelung zur Erfüllung des Wunsches nach dem freiverantwortlichen Suizid in die Pflicht genommen werden.


Diese Wende im Lebensrechts- und Würdebegriff des Grundgesetzes durch das höchste Gericht erlangt nun neue Energie durch die Äußerung führender Theologen der Evangelischen Kirche. In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 11.01.2021 treten Reiner Anselm, Vorsitzender der Kammer für öffentliche Verantwortung der EKD und der Präsident des evangelischen Wohlfahrtsverbandes Diakonie, Ulrich Lilie dafür ein, dass kirchliche Einrichtungen sich dem freiverantwortlichen Suizid nicht länger verweigern sollten, sondern sich öffnen, neben medizinischer und pflegerischer Versorgung auch „Rahmenbedingungen für eine Wahrung der Selbstbestimmung bereitzustellen“ und „abgesicherte Möglichkeiten eines assistierten Suizids in den eigenen Häusern anzubieten oder zumindest zuzulassen und zu begleiten.“

Damit ist eine schiefe Ebene begründet, die den Ball der aktiven Sterbehilfe auf fatale Weise beschleunigt und ins Rollen bringt. Sie erfordert Einspruch und Einhalt!

Mit der Mehrheit der organisierten Ärzteschaft in der Bundesrepublik Deutschland widerspricht die Katholische Kirche diesem Trend energisch und deutlich. Der Präsident des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery sieht eine fatale Änderung des Ärztebildes, welche die Rolle des Arztes im Krankenhaus vom Helfer zum Vollstrecker umforme. Die Deutsche Bischofskonferenz warnt vor dem fatalen Trend, dass sich die Entscheidung zum freiverantwortlichen Suizid und zur Suizidbeihilfe als quasi „normale Form“ des Sterbens in Pflegesituationen entwickeln könnte. Begleitet vom sanften und stetigen Druck auf pflegebedürftige und alte Menschen, die den Angehörigen nicht zur Last fallen zu wollen, kommt der Stein unweigerlich ins Rollen. Darum sind nicht Konzepte zur Ermöglichung des assistierten Suizids die richtige Antwort auf prekäre Lebenssituationen am Lebensende, sondern Hilfe, Zuwendung und Unterstützung in diesen schwierigen Lebenslagen und die Entwicklung von Lebensperspektiven für Menschen in Not. Auch die Erkenntnis, dass in den allermeisten Situationen eines Suizidwunsches psychische Notlagen dominieren, steht im Vordergrund. Dies wird bestätigt durch die fortlaufenden Studien des „Nationalen Suizidpräventionsprogramms“ der Bundesregierung, das für die allermeisten unter den 10.000 in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr vollzogenen Fällen von Suizid schwere psychologische Notlagen diagnostiziert. Dies fordert eine Neubewertung der Lebenssituationen von Menschen, die Suizidabsichten entwickeln. In den wenigsten Fällen handelt es sich um eine verantwortliche Tat der Freiheit. In meisten Fällen ist es ein Hilferuf an die Gesellschaft! Gute Pflege, professionelle Palliativversorgung und Ausbau der Hospizidee sind die passenden Instrumente.

„Wir glauben, dass dieser Druck sich von Kranken und Sterbenden nicht mehr fernhalten ließe, wenn der assistierte Suizid zu einem Normalmodell des Sterbens würde, der bis in kirchliche Einrichtungen hinein Anwendung fände. Das darf nicht geschehen!“ betonen die katholischen Bischöfe.

Auch mit der nüchternen Einsicht, dass sich Suizide niemals gänzlich verhindern lassen können, bleibt die Herausforderung an eine Gesellschaft mit humanem Antlitz, Hilfen zum Leben bereitzustellen anstatt Sterbehilfeorganisation zu leisten.

Foto: Symbolbild


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Lesermeinungen

 Ehrmann 12. Jänner 2021 

Die weitere Entwicklung ist ja bekannt - siehe Abtreibung (bis zum Recht auf..),Homo-Ehe....

Von der Straffreiheit bis zum Menschenrecht auf.. wurde bisher vorgeführt - bei der Sterbehilfe ist aller dings das Menschenrecht schon mitgelaufen: freie Wahl des Todes ALS MENSCHENRECHT wird als Begründung für die Straffreiheit bereits jetzt angeführt - was nichts anderes bedeutet, als daß niemaned- auch nicht der Arzt - einen Menschen am Suizid HINDERN darf. Dabe3i ist zu bedenken, daß etwa aine Depressive Phase vorbeigeht, wenn sie behandelt wird, daß hingegen ein ERWEIERTER SUIZID eine ganz Familie in den Tod reißen kann - und dem Arzt ist es verwehrt, eine nötige Zwangsbehandlung zu veranlassen - die ohnedies noch richterlich bestätigt werden muß - um etwa dem krankheitsbedingt uneinsichtigen Patienten über die gefährliche Phase hinwegzuhelfen? Wenn nicht bewußt, so ist doch diese Entwicklung automatisch inkludiert, was das Parlament verfassungsrechtlich verhindern muß - die Selbstentscheidung über das STERBEN DARF NICHT ALS MENSCHENRECHT GELTEN!!!


1
 
 bücherwurm 12. Jänner 2021 

@Seeker2000: Ich weiß wirklich nicht, wie Sie auf die Idee kommen,

das aktive Töten anderer Menschen als "nachgeordnetes Thema" zu begreifen. Losinger als Bioethikexperte äußert sich hier zu Themen, in denen er anerkannter Fachmann ist. Andere können sich gern zu den von Ihnen angeführten Themen äußern, die ebenfalls eklatant wichtig sind... aaaaaber: keiner kann alle Probleme der Welt alleine bekämpfen. SIE übrigens auch nicht, werter Seeker ;)


3
 
 Seeker2000 12. Jänner 2021 
 

Wo blieb die Kritik am Gottesdienstverbot?

Wo bleibt die Kritik bei den sonstigen Einschränkungen der Religionsfreiheit?
Konzentration auf das Kerngeschäft - nicht auf die nachgeordneten Themen!


0
 

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